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Findok · Erlässe & Informationen

2025-0.502.750

Information zu der am 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Marktüberwachung (VB-0720)

geltende FassungInfo2025-0.502.750vom 26.06.2025

Wortlaut laut Findok

Am 28. Juni 2025 tritt das Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz-BaFG) in Kraft. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind durch die Zollbehörde gemäß der Arbeitsrichtlinie Marktüberwachung (VB-0720) zu vollziehen. Gemäß § 33 Barrierefreiheitsgesetz werden Informationspflichten für die Zollbehörde festgelegt. Demnach besteht für die Zollbehörde, mit Wirksamkeit vom 28. Juni 2025, die Informationspflicht über die im Rahmen ihrer zollamtlichen Tätigkeiten gewonnenen, auch personenbezogenen Informationen, soweit diese Informationen für die Aufgabenerfüllung der Marktüberwachungsbehörde (Sozialministeriumsservice) zur Vollziehung des Barrierefreiheitsgesetzes erforderlich sind, gegenüber dem Sozialministeriumsservice (siehe VB-0720 Abschnitt 2.5.). In der VB-0720 Anlage 1 wurde in der Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unter Ziffer 21 die Rechtsgrundlage betreffend Batterien und Altbatterien aktualisiert. Die Verordnung (EU) 2023/1542 ersetzt ab 18. August 2025 die Richtlinie 2006/66/EG. Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2025

Normen und Schlagworte

MarktüberwachungProduktsicherheitKonformitätCECE-KennzeichnungInformationspflichten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2025-0.502.750
Stammnummer
83679
Gültig
26.06.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF