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Findok · Richtlinien

UP-8000

2. Anwendungsbereich

überholte Fassung (bis 28.06.2020)Richtlinie2020-0.118.547gilt ab 01.01.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-8000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2020 bis 28.06.2020.

Wortlaut laut Findok

2. Anwendungsbereich Grundsätzlich unterliegen dem begünstigten Warenverkehr mit der EU Waren, die ihren Ursprung in einem ÜLG haben. Obwohl es sich bei diesem Assoziationsabkommen um eine einseitige Maßnahme handelt, können Präferenznachweise für Ausfuhren aus der EU nach den ÜLG auch für Fertigwaren, also nicht nur zu Kumulierungszwecken, ausgestellt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die ÜLG für Ursprungswaren der EU eine Begünstigung anlässlich der Einfuhr gewähren. Räumlich findet das Assoziationsabkommen auf folgende ÜLG Anwendung: Anguilla Aruba Bermuda Britische Jungferninseln Britisches Territorium in der Antarktis Britisches Territorium im Indischen Ozean Falklandinseln Französisch-Polynesien Französische Süd- und Antarktisgebiete Grönland Kaimaninseln Montserat Neukaledonien und Nebengebiete Niederländische Antillen: Bonaire, Curacao, Saba, St. Eustatius, St. Maarten Pitcairninseln Saint-Barthélemy St. Helena, Ascension, Tristan da Cunha St. Pierre und Miquelon Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln Turks- und Caicosinseln Wallis und Futuna Der räumliche Anwendungsbereich des Übersee-Assoziationsbeschlusses umfasst auch deren Hoheitsgewässer. Die auf hoher See befindlichen Schiffe, einschließlich deren Fabrikschiffe, auf denen die durch Fischfang gewonnenen Erzeugnisse be- oder verarbeitet werden, gelten als Teil des Staats, dem sie gehören. Art. 3 des Ursprungsprotokolls enthält die genauen Bestimmungen hinsichtlich des Begriffes "ihre Schiffe" (siehe Abschnitt 5.4.).

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.118.547
GZ der Erstfassung
2020-0.006.204
Stammnummer
77361
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 5)
Gültig
01.01.2020 bis 28.06.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF