Findok · Richtlinien
ZT-2505
37. Ursprungsnachweis für Ukraine-Kontingente (Kontingente Nr. 09.6700 bis 09.6726)
überholte Fassung (bis 31.12.2019)RichtlinieBMF-010314/0482-III/11/2019gilt ab 14.06.2017
Inhaltsverzeichnis der ZT-2505
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 14.06.2017 bis 31.12.2019.
Wortlaut laut Findok
37. Ursprungsnachweis für Ukraine-Kontingente (Kontingente Nr. 09.6700 bis 09.6726)
Gemäß Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2405 der Kommission sind Kontingente für Waren mit Ursprung in der Ukraine nur anwendbar, wenn dem Kontingentantrag ein Ursprungsnachweis gemäß Anhang III des Protokolls I zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits beigefügt ist.
Dieser Anhang III bezieht sich ausschließlich auf Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1.
Diese Bestimmung steht jedoch im Widerspruch zu Titel V des vorgenannten Protokolls, laut welchem in bestimmten Fällen (siehe Artikel 22(1) dieses Protokolls) eine "Erklärung auf der Rechnung" des Ausführers als Ursprungsnachweis akzeptiert werden kann.
SomitLaut Mitteilung der Europäischen Kommission sind Kontingentanträge für Waren aus der Ukraine nur anzunehmendiese Kontingente daher ab sofort auch dann anwendbar, wenn keine Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 vorgelegt wird. Wird EUR1, sondern ein anderer Ursprungsnachweis in dem vorgenannten Abkommen zugelassener Ursprungsnachweis vorgelegt, ist der Antrag auf Anwendung des Kontingentzollsatzes zurückzuweisen wird.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0482-III/11/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0225-IV/8/2016
- Stammnummer
- 71641
- Enthalten in Fassung
- 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 32)
- Gültig
- 14.06.2017 bis 31.12.2019
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF