Findok · Richtlinien
UZK-DA
Abschnitt VI Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 07.07.2023
Wortlaut laut Findok
Abschnitt VI Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
Kapitel 34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Wasch-/Schmiermittel, künstliche/zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver, Kerzen, Modelliermassen, "Dentalwachs" und Gips-Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke
Restregel zum Kapitel
Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Gewicht - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat.
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HS-Code 2017HS-Code 2022 (*)
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Warenbezeichnung
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Primärregeln
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ex 3401
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Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen
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Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen
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ex 3405
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Filz und Vliesstoff, getränkt, bestrichen oder überzogen mit Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen
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Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen
Kapitel 35 Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme
Restregel zum Kapitel
Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Gewicht - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat.
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HS-Code 2017HS-Code 2022 (*)
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Warenbezeichnung
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Primärregeln
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ex 3502
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Eieralbumin, getrocknet:
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Trocknen (gegebenenfalls nach Zerschlagen und Trennen) von:
Vogeleiern, in der Schale, frisch oder haltbar gemacht, der HS-Position ex 0407
Vogeleiern, in der Schale, frisch oder haltbar gemacht, der HS-Position ex 0407
Vogeleiern, nicht in der Schale, andere als getrocknet, der HS-Position ex 0408 oder
Eiweiß, anderes als getrocknet, der HS-Position ex 3502
Eiweiß, anderes als getrocknet, der HS-Position ex 3502
(*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 10. November 2021, ABl. Nr. L 396 vom 10.11.2021 S. 10
Normen und Schlagworte
- Anhang 22-01 Abschnitt VI UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.688.216
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 7, 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 07.07.2023 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF