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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Abschnitt VI Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien

geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 07.07.2023

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Wortlaut laut Findok

Abschnitt VI Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien Kapitel 34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Wasch-/Schmiermittel, künstliche/zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver, Kerzen, Modelliermassen, "Dentalwachs" und Gips-Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Gewicht - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS-Code 2017HS-Code 2022 (*) | Warenbezeichnung | Primärregeln | ex 3401 | Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen | Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen | ex 3405 | Filz und Vliesstoff, getränkt, bestrichen oder überzogen mit Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen | Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen Kapitel 35 Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Gewicht - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS-Code 2017HS-Code 2022 (*) | Warenbezeichnung | Primärregeln | ex 3502 | Eieralbumin, getrocknet: | Trocknen (gegebenenfalls nach Zerschlagen und Trennen) von: Vogeleiern, in der Schale, frisch oder haltbar gemacht, der HS-Position ex 0407 Vogeleiern, in der Schale, frisch oder haltbar gemacht, der HS-Position ex 0407 Vogeleiern, nicht in der Schale, andere als getrocknet, der HS-Position ex 0408 oder Eiweiß, anderes als getrocknet, der HS-Position ex 3502 Eiweiß, anderes als getrocknet, der HS-Position ex 3502 (*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 10. November 2021, ABl. Nr. L 396 vom 10.11.2021 S. 10

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.688.216
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
7, 8 (geltend: 8)
Gültig
07.07.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF