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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Abschnitt VI Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien

überholte Fassung (bis 30.07.2018)RichtlinieBMF-010313/0232-IV/6/2017gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 30.07.2018.

Wortlaut laut Findok

Abschnitt VI Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien Kapitel 34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Wasch-/Schmiermittel, künstliche/zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver, Kerzen, Modelliermassen, "Dentalwachs" und Gips-Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Gewicht - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS-Code 2012 | Warenbezeichnung | Primärregeln | ex 3401 | Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen | Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen | ex 3405 | Filz und Vliesstoff, getränkt, bestrichen oder überzogen mit Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen | Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen Kapitel 35 Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Gewicht - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS-Code 2012 | Warenbezeichnung | Primärregeln | ex 3502 | Eieralbumin, getrocknet: | Trocknen (gegebenenfalls nach Zerschlagen und Trennen) von: Vogeleiern, in der Schale, frisch oder haltbar gemacht, der HS-Position ex 0407 Vogeleiern, nicht in der Schale, andere als getrocknet, der HS-Position ex 0408 oder Eiweiß, anderes als getrocknet, der HS-Position ex 3502

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0232-IV/6/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis 30.07.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF