Findok · Richtlinien
UZK-DA
Abschnitt VI Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
überholte Fassung (bis 30.06.2020)RichtlinieBMF-010313/0538-III/10/2018gilt ab 31.07.2018
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 31.07.2018 bis 30.06.2020.
Wortlaut laut Findok
Abschnitt VI Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
Kapitel 34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Wasch-/Schmiermittel, künstliche/zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver, Kerzen, Modelliermassen, "Dentalwachs" und Gips-Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke
Restregel zum Kapitel
Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Gewicht - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat.
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HS-Code 20122017
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Warenbezeichnung
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Primärregeln
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ex 3401
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Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen
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Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen
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ex 3405
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Filz und Vliesstoff, getränkt, bestrichen oder überzogen mit Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen
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Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen
Kapitel 35 Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme
Restregel zum Kapitel
Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Gewicht - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat.
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HS-Code 20122017
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Warenbezeichnung
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Primärregeln
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ex 3502
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Eieralbumin, getrocknet:
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Trocknen (gegebenenfalls nach Zerschlagen und Trennen) von:
Vogeleiern, in der Schale, frisch oder haltbar gemacht, der HS-Position ex 0407
Vogeleiern, nicht in der Schale, andere als getrocknet, der HS-Position ex 0408 oder
Eiweiß, anderes als getrocknet, der HS-Position ex 3502
Normen und Schlagworte
- Anhang 22-01 Abschnitt VI UZK-DA, DelVO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0538-III/10/2018
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0168-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71632
- Enthalten in Fassung
- 4, 5 (geltend: 8)
- Gültig
- 31.07.2018 bis 30.06.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF