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Findok · Richtlinien

KStR 2013 Rz 1248

16.2.4 Ausnahme von der Befreiung bei „Hybridfinanzierung“ (§ 10 Abs. 7 KStG 1988)

überholte Fassung (bis 27.11.2019)RichtlinieBMF-010216/0002-IV/6/2018gilt ab 13.03.2013

Inhaltsverzeichnis der KStR 2013

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 13.03.2013 bis 27.11.2019.

Wortlaut laut Findok

16.2.4 Ausnahme von der Befreiung bei "Hybridfinanzierung" (§ 10 Abs. 7 KStG 1988) Rz 1248: Die Beteiligungsertragsbefreiung für Gewinnanteile aus ausländischen Beteiligungen (§ 10 Abs. 1 Z 1 bis 7 KStG 1988) wird in Fällen ausgeschlossen, in denen ein Qualifikationskonflikt zwischen inländischer und ausländischer Steuerrechtsordnung vorliegt, der zur doppelten Nichtbesteuerung führen könnte. Werden nämlich "Ausschüttungen" einer ausländischen Körperschaft im Ausland als steuerlich abzugsfähig behandelt und in Österreich als beteiligungsertragsbefreite Gewinnanteile qualifiziert, ergibt sich ein ungerechtfertigter steuerlicher Vorteil. Für diese Fälle sieht § 10 Abs. 7 KStG 1988 eine Ausnahme von der Beteiligungsertragsbefreiung vor. Für die Anwendung der Ausnahmebestimmung ist die steuerliche Behandlung der "Ausschüttung" im Ausland maßgeblich. Als mögliche hybride Finanzierungsinstrumente, bei denen die Qualifikation allfälliger Zahlungen im Ausland zu untersuchen ist, kommen zB als Genussrechte, Partizipationskapital, Vorzugsaktien oder gewinnabhängige Darlehen bezeichnete Konstruktionen in Betracht. § 10 Abs. 7 KStG 1988 ist auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Die Ausnahme von der Befreiung umfasst daher auch Konstruktionen, die bereits vor diesem Zeitpunkt eingegangen wurden, wenn der Gewinnanteil nach dem Inkrafttreten der Bestimmung ausgeschüttet wird.

Normen und Schlagworte

HybridfinanzierungQualifikationskonflikthybride Finanzierungsinstrumente

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010216/0002-IV/6/2018
GZ der Erstfassung
BMF-010216/0009-VI/6/2013
Stammnummer
64333
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5 (geltend: 9)
Gültig
13.03.2013 bis 27.11.2019
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF