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Findok · Richtlinien

VB-0320

1.2.5. Heimtiere

überholte Fassung (bis 28.12.2014)RichtlinieBMF-010311/0005-IV/8/2014gilt ab 25.01.2012

Inhaltsverzeichnis der VB-0320

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 25.01.2012 bis 28.12.2014.

Wortlaut laut Findok

1.2.5. Heimtiere Heimtiere sind Tiere der Arten Hunde, KatzenHauskatzen, Frettchen, Nager und Hauskaninchen, tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien und Wirbellose (ausgenommen Bienen und Krebstiere) sowie Vögel (ausgenommen Geflügel), die ihren Eigentümer oder eine andere natürliche Person, die während der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist, begleiten und die nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0005-IV/8/2014
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0032-IV/8/2007
Stammnummer
27333
Enthalten in Fassung
15, 16, 17, 18, 19 (geltend: 45)
Gültig
25.01.2012 bis 28.12.2014
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF