Findok · Richtlinien
VB-0210
1.2. Dokument V I 1
überholte Fassung (bis 31.07.2009)RichtlinieBMF-010311/0026-IV/8/2009gilt ab 20.03.2009
Inhaltsverzeichnis der VB-0210
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.03.2009 bis 31.07.2009.
Wortlaut laut Findok
1.2. Dokument V I 1
Das Dokument V I 1 (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C014" oder"C017")) ist ein Dokument, das auf einem Vordruck ausgestellt ist, der dem Muster in Anlage 1 entspricht. Es ist von einer amtlichen Stelle oder einem Labor eines Drittlandes (siehe Abschnitt 1.5.) auszustellen. Der Vordruck, der aus einem Original und einer Durchschrift besteht, ist im Durchschreibeverfahren und in der Sprache, in der er gedruckt ist, auszufüllen. Jeder Vordruck erhält eine laufende Nummer, die von der amtlichen Stelle (Abschnitt 1.5.), die ihn unterzeichnet, zugeteilt wird.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0026-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0019-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26995
- Enthalten in Fassung
- 7 (geltend: 18)
- Gültig
- 20.03.2009 bis 31.07.2009
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF