RIS AI

Findok · Richtlinien

VB-0210

1.2. Dokument V I 1

überholte Fassung (bis 31.07.2009)RichtlinieBMF-010311/0026-IV/8/2009gilt ab 20.03.2009

Inhaltsverzeichnis der VB-0210

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.03.2009 bis 31.07.2009.

Wortlaut laut Findok

1.2. Dokument V I 1 Das Dokument V I 1 (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C014" oder"C017")) ist ein Dokument, das auf einem Vordruck ausgestellt ist, der dem Muster in Anlage 1 entspricht. Es ist von einer amtlichen Stelle oder einem Labor eines Drittlandes (siehe Abschnitt 1.5.) auszustellen. Der Vordruck, der aus einem Original und einer Durchschrift besteht, ist im Durchschreibeverfahren und in der Sprache, in der er gedruckt ist, auszufüllen. Jeder Vordruck erhält eine laufende Nummer, die von der amtlichen Stelle (Abschnitt 1.5.), die ihn unterzeichnet, zugeteilt wird.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0026-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0019-IV/8/2007
Stammnummer
26995
Enthalten in Fassung
7 (geltend: 18)
Gültig
20.03.2009 bis 31.07.2009
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF