Findok · Richtlinien
VB-0210
1.2. Dokument V I 1
überholte Fassung (bis 02.03.2018)RichtlinieBMF-010311/0052-IV/8/2016gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der VB-0210
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 02.03.2018.
Wortlaut laut Findok
1.2. Dokument V I 1
Das Dokument V I 1 ist ein Dokument, das auf einem Vordruck ausgestellt ist, der dem Muster in Anlage 1 entspricht. Es ist von einer amtlichen Stelle oder einem Labor eines Drittlandes (siehe Abschnitt 1.5.) auszustellen. Der Vordruck besteht aus einem Original und einer Durchschrift. Jeder Vordruck erhält eine laufende Nummer, die von der amtlichen Stelle (Abschnitt 1.5.), die ihn unterzeichnet, zugeteilt wird. Hinsichtlich der Formerfordernisse siehe Abschnitt 2.5.1. Abs. 2., hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen siehe Abschnitt 2.2.1., Abschnitt 2.2.2., Abschnitt 2.2.3. und Abschnitt 2.3., und hinsichtlich von Sonderregelungen für bestimmte Weine bzw. Länder siehe Abschnitt 2.4.1., Abschnitt 2.4.2., Abschnitt 2.4.3., Abschnitt 2.4.4. und Abschnitt 2.4.5.
Hinweis: Für die Erklärung des Dokuments V I 1 in Feld 44 der Zollanmeldung stehen bei e-zoll folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung:
C017 => versehen mit einem Vermerk gemäß Artikel 50 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 [Bescheinigung, dass ein eingeführter Wein eine geografische Angabe trägt, die dem WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS), den GemeinschaftsvorschriftenUnionsvorschriften über geografische Angaben oder einer Vereinbarung über die Anerkennung und den Schutz geografischer Angaben zwischen der Europäischen GemeinschaftUnion und dem Ursprungsdrittland des Weins entspricht]
C014 => ohne Vermerk gemäß Artikel 50 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 555/2008
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0052-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0019-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26995
- Enthalten in Fassung
- 14 (geltend: 18)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 02.03.2018
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF