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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 573

7.10a Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und für den Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem (§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)

geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 19.12.2022

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Wortlaut laut Findok

7.10a Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und für den Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem (§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) 7.10a.1 Allgemeines Rz 573a: Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022, BGBl. I Nr. 10/2022, wurde der Sonderausgabenkatalog des § 18 Abs. 1 EStG 1988 erweitert. Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (§ 18 Abs. 1 Z 10 lit. a EStG 1988) und den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem (§ 18 Abs. 1 Z 10 lit. b EStG 1988) können unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen als Sonderausgaben in Form eines Pauschales steuerlich berücksichtigt werden. Die Begriffe "thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden" und "Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem" werden gesetzlich nicht definiert, werden aber insoweit abgegrenzt, als eine Berücksichtigung der getätigten Ausgaben u.a. von einer Fördergewährung des Bundes abhängt (siehe Abschnitt 7.10a.2.2). Im Allgemeinen dienen "thermisch-energetische" Sanierungsmaßnahmen der Verbesserung der Energie- und Wärmeeffizienz von Gebäuden, beispielsweise durch die Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken, Dächern oder Böden oder durch den Austausch von Fenstern oder Außentüren; weiters durch Dach- und Fassadenbegrünungen. Ein auf fossilen Brennstoffen (zB auf Öl, Gas, Kohle, Koks/Allesbrenner) bzw. auf Strom basierendes Heizungssystem wird insbesondere im Rahmen eines sogenannten "Heizkesseltauschs" ersetzt. In Frage kommen vor allem ein hocheffizienter oder klimafreundlicher Nah- oder Fernwärmeanschluss, eine Holzzentralheizung (zB Pellets) oder eine Wärmepumpe.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.951.634
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 26)
Gültig
19.12.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF