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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 112

3.3.36 Beschäftigungsbonus (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988)

überholte Fassung (bis 18.12.2022)Richtlinie2021-0.834.943gilt ab 18.12.2017

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 18.12.2017 bis 18.12.2022.

Wortlaut laut Findok

3.3.36 Beschäftigungsbonus (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988) Rz 112e: Der Beschäftigungsbonus gemäß § 10b des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes, der von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ausbezahlt wird, ersetzt 50% von bestimmten Dienstgeberbeiträgen über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Der Beschäftigungsbonus ist beim Empfänger der Förderung (= Arbeitgeber) steuerfrei. Damit beim Arbeitgeber keine Kürzung der geförderten Lohnnebenkosten erfolgt, gilt das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 für Dienstgeberbeiträge im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsbonus nicht.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.834.943
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
17, 18, 19, 20, 21 (geltend: 26)
Gültig
18.12.2017 bis 18.12.2022
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF