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Findok · Richtlinien

UStR 2000 Rz 636–637

3a.13. Verordnungsermächtigung

überholte Fassung (bis 13.11.2014)RichtlinieBMF-010219/0420-VI/4/2013gilt ab 10.11.2009

Inhaltsverzeichnis der UStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 10.11.2009 bis 13.11.2014.

Wortlaut laut Findok

3a.13. Verordnungsermächtigung Rz 636: Nach der VO des BMF BGBl. Nr. 5/1996 über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln, bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln unter folgenden Voraussetzungen danach, wo das Beförderungsmittel genutzt wird: Die Nutzung muss im Drittlandsgebiet erfolgen. Bei KFZ und Anhängern muss die kraftfahrrechtliche Zulassung im Drittlandsgebiet erfolgen (Kennzeichen eines Staates aus dem Drittlandsgebiet erforderlich). Handelt es sich bei dem Beförderungsmittel zunächst um eine Gemeinschaftsware, muss eine mit der zollrechtlichen Ausgangsbescheinigung versehene Ausfuhranmeldung vorliegen. Rz 637: Bei der Vermietung von Eisenbahngüterwagen (einschließlich Eisenbahnkesselwagen) an Unternehmer in Staaten außerhalb der EU bestimmt sich der Ort der Leistung danach, wo die Eisenbahngüterwagen zum wesentlichen Teil genutzt werden, wenn diese Nutzung außerhalb des Gebiets der EU erfolgt. Hinsichtlich der VO des BMF BGBl. II Nr. 383/2003 über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, wird auf Rz 598 und Rz 600 verwiesen. Bezüglich der VO des BMF BGBl. II Nr. 218/1998 über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Gestellung von Personal, wird auf Rz 589 verwiesen. Randzahlen 638 bis 642: derzeit frei.

Normen und Schlagworte

Leistungensonstige LeistungenLeistungsortOrt der LeistungenOrt der sonstigen LeistungenOrtsbestimmungenVerlagerung des LeistungsortesVerlagerungVerlagerung des OrtesAusnutzungsortNutzungsortAuswertungsortPersonalgestellungDoppelbesteuerungenNichtbesteuerungenWettbewerbsverzerrungenVerordnungenKesselwagenVerordnungsermächtigungVerlagerung des Ortes der sonstigen LeistungBeförderungsmittelVermietung von BeförderungsmittelnEisenbahngüterwagenTelekommunikationsdiensteRundfunkFernsehdienstleistungenGestellung von Personal

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010219/0420-VI/4/2013
GZ der Erstfassung
09 4501/58-IV/9/00
Stammnummer
19969
Enthalten in Fassung
6, 7, 8, 9, 10 (geltend: 22)
Gültig
10.11.2009 bis 13.11.2014
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF