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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7100367/2022

Vergebührung eines Bestandvertrages über Geschäftsflächen: Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer trotz Vereinbarung der Kündigungsgründe des § 30 MRG und eines Präsentationsrechtes; Einbeziehung verbrauchsabhängiger Betriebskosten in die Bemessungsgrundlage

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7100367/2022vom 02.07.2026Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Ob ein konkreter Bestandvertrag vom Verwaltungsgericht, das sich auf dem Boden der erwähnten Rechtsprechung bewegt, im Einzelfall in seiner Gesamtgestaltung als Vertrag auf bestimmte Dauer oder auf unbestimmte Dauer gedeutet wird, ist von krassen Fehlentscheidungen abgesehen keine Frage, die über den Einzelfall hinausgeht und daher nicht grundsätzlich im Sinn des Art 133 Abs. 4 B-VG (vgl. zB VwGH vom 26. April 2018, Ra 2018/16/0040). Sowohl hinsichtlich der Auswirkungen eines Präsentationsrechtes auf die Dauer eines Bestandvertrages als auch hinsichtlich der Einbeziehung einer Leistung in die Bemessungsgrundlage liegt Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes vor (vgl. VwGH vom 25. November 2021, Ra 2021/16/0087 sowie VwGH vom 8. April 2024, Ra 2021/16/0086 bzw. VwGH vom 25. Oktober 2006, 2006/16/0111). Wien, am 2. Juli 2026

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Normen und Schlagworte

BestandvertragGeschäftsraummieteKombinierte VertragsdauerKündigungsverzichtKündigungsgründe nach § 30 MRGSphärentheoriePräsentationsrechtVerbrauchsabhängige BetriebskostenVorläufiger BescheidEndgültiger Bescheid

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7100367/2022
ECLI
ECLI:AT:BFG:2026:RV.7100367.2022
Stammnummer
152050
Gültig
02.07.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF