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158 883 Treffer825 msnur geltendes Recht
ABGB § 1159Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
in GeltungBGJGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2025seit 01.01.2026

…jedem Vertragsteil durch Kündigung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats gelöst werden, wobei die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt und sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf sechs Wochen erhöht. Der erste Monat des freien Dienstverhältnisses kann als Probezeit vereinbart werden. Das freie Dienstverhältnis kann während…

ABGB § 1162Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
in GeltungBGJGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916seit 01.01.1917

Vorzeitige Auflösung. § 1162. Das Dienstverhältnis kann, wenn es für bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teile aus wichtigen Gründen gelöst werden. Entlassung, Austritt

AngG Art. 1 § 20Angestelltengesetz
in GeltungBGBGBl. Nr. 292/1921 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017seit 01.01.2018

…Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei, nach dem vollendeten fünfzehnten Dienstjahr auf vier und nach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr auf fünf Monate. (3) Die Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung…

VBG § 33Vertragsbedienstetengesetz 1948
in GeltungBGBGBl. Nr. 86/1948 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 16/1994seit 01.01.1994

…10 Jahren 4 Monate, 15 Jahren 5 Monate. Sie hat, wenn sie nach Wochen bemessen ist, mit dem Ablauf einer Woche, wenn sie nach Monaten bemessen ist, mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist ist § 24 Abs. 10 sinngemäß anzuwenden.

GAngG § 17Gutsangestelltengesetz
in GeltungBGBGBl. Nr. 538/1923 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017seit 01.01.2018

…Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei, nach dem vollendeten fünfzehnten Dienstjahr auf vier, nach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr auf fünf Monate. (3) Die Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung nicht…

Journalistengesetz § 4
in GeltungBGStGBl.Nr. 88/1920seit 29.02.1920

§ 4. Die Kündigungsfrist muß mindestens drei Monate betragen und erhöht sich nach fünfjähriger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses mit jedem Jahre um einen Monat bis zum Höchstausmaß von einem Jahr.

AngG Art. 1 § 21Angestelltengesetz
in GeltungBGBGBl. Nr. 292/1921seit 01.07.1921

§ 21. Ein für die Lebenszeit einer Person oder für länger als fünf Jahre vereinbartes Dienstverhältnis kann von dem Angestellten nach Ablauf von fünf Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz § 25
in GeltungBGBGBl. Nr. 280/1980 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2018seit 01.01.2021

…für die Dienstnehmerin oder den Dienstnehmer günstigeren Vereinbarung kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres durch vorgängige Kündigung lösen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei…

LAG § 107Landarbeitsgesetz 2021
in GeltungBGBGBl. I Nr. 78/2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2025seit 01.01.2026

…jedem Vertragsteil durch Kündigung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats gelöst werden, wobei die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt und sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf sechs Wochen erhöht. Der erste Monat des freien Dienstverhältnisses kann als Probezeit vereinbart werden. Das freie Dienstverhältnis kann während…

Hausbesorgergesetz § 18
in GeltungBGBGBl. Nr. 16/1970seit 01.07.1970

…Kündigung gelöst werden. (4) Die Kündigungsfrist beträgt (5) Die Kündigungsfristen nach Abs. 4 können durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden, doch darf die vom Hauseigentümer einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die mit dem Hausbesorger vereinbarte Kündigungsfrist. (6) Steht dem Hausbesorger eine…

GAngG § 24Gutsangestelltengesetz
in GeltungBGBGBl. Nr. 538/1923seit 01.11.1923

Vorzeitige Auflösung. § 24. Das Dienstverhältnis kann, wenn es für bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teil aus wichtigen Gründen gelöst werden.

HVertrG 1993 § 21Handelsvertretergesetz
in GeltungBGBGBl. Nr. 88/1993seit 01.03.1993

…mindestens vier Monate, nach dem angefangenen fünften Vertragsjahr mindestens fünf Monate und nach dem angefangenen sechsten Vertragsjahr und in den folgenden Vertragsjahren mindestens sechs Monate. Bei der Berechnung der Dauer der Kündigungsfrist ist bei vorher auf bestimmte Zeit eingegangenen Verträgen, die nach § 20 auf unbestimmte…

ElWG § 24Elektrizitätswirtschaftsgesetz
in GeltungBGBGBl. I Nr. 91/2025seit 24.12.2025

Kündigungsfristen bei Liefer-, Abnahme- und Aggregierungsverträgen § 24. Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen können Verträge mit ihrem Lieferanten, Abnehmern oder Aggregatoren unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen, ohne einen gesonderten Kündigungstermin einhalten zu müssen. Kürzere Fristen für die Kündigung seitens Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie…

HGHAG § 13Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz
in GeltungBGBGBl. Nr. 235/1962seit 01.09.1962

…so kann es jederzeit durch Kündigung gelöst werden. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage; sie kann durch Vereinbarung nicht unter eine Woche herabgesetzt werden. Für Dienstverhältnisse, die Dienstleistungen höherer Art zum Gegenstande haben, beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen; sie kann durch Vereinbarung nicht unter einen Monat…

ABGB § 1160Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
in GeltungBGJGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018seit 23.12.2018

Freizeit während der Kündigungsfrist § 1160. (1) Bei Kündigung durch den Dienstgeber ist dem Dienstnehmer während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen wöchentlich mindestens ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Schmälerung des Entgelts freizugeben. (2) Ansprüche nach Abs. 1 bestehen nicht, wenn der Dienstnehmer einen Anspruch…

AngG Art. 1 § 22Angestelltengesetz
in GeltungBGBGBl. Nr. 292/1921 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018seit 23.12.2018

Freizeit während der Kündigungsfrist § 22. (1) Bei Kündigung durch den Dienstgeber ist dem Angestellten während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen wöchentlich mindestens ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Schmälerung des Entgelts freizugeben. (2) Ansprüche nach Abs. 1 bestehen nicht, wenn der Angestellte einen Anspruch…

GAngG § 20Gutsangestelltengesetz
in GeltungBGBGBl. Nr. 538/1923 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018seit 23.12.2018

Freizeit während der Kündigungsfrist § 20. (1) Bei Kündigung durch den Dienstgeber ist dem Dienstnehmer während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen wöchentlich mindestens ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Schmälerung des Entgelts freizugeben. (2) Ansprüche nach Abs. 1 bestehen nicht, wenn der Dienstnehmer einen Anspruch…

HGHAG § 16Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz
in GeltungBGBGBl. Nr. 235/1962 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018seit 23.12.2018

Freizeit während der Kündigungsfrist § 16. (1) Bei Kündigung durch den Dienstgeber sind die in die Hausgemeinschaft des Dienstgebers aufgenommenen Dienstnehmer während der Kündigungsfrist auf Verlangen eine angemessene Zeit, mindestens jedoch wöchentlich ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, ohne Schmälerung des Entgelts von ihrer Arbeitsleistung freizustellen…

Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz § 29
in GeltungBGBGBl. Nr. 280/1980 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2007seit 01.01.2008

Freizeit während der Kündigungsfrist § 29. (1) Bei Kündigung durch den Dienstgeber ist dem Dienstnehmer während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen wöchentlich mindestens ein Fünftel der wöchentlichen Normalarbeitszeit ohne Schmälerung des Entgelts freizugeben. (2) Ansprüche nach Abs. 1 bestehen nicht, wenn der Dienstnehmer einen Anspruch auf…

LAG § 108Landarbeitsgesetz 2021
in GeltungBGBGBl. I Nr. 78/2021seit 01.07.2021

Freizeit während der Kündigungsfrist § 108. (1) Bei Kündigung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Kündigungsfrist auf Verlangen wöchentlich mindestens ein Fünftel der wöchentlichen Normalarbeitszeit ohne Schmälerung des Entgelts freizugeben. (2) Ansprüche nach Abs. 1 bestehen nicht, wenn die…