…ob bzw. dass die Beschwerde in der Hauptsache als absolut aussichtsreich bzw. erfolgversprechend zu beurteilen sei. Durch das zweistufig konzipierte Rechtsbehelfsverfahren überschreitet das Hauptzollamt Graz als Rechtsmittelbehörde nicht seine Kompetenz, wenn es selbst vor dem Recht dazu verhalten wird, die diesbezügliche Beurteilung erneut und ein…
…Art. 44 Abs. 2 UZK sieht ein (zumindest) zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren vor, wobei die erste Stufe bei einer Zollbehörde oder einem Gericht oder einer für diesen Zweck benannten anderen Stelle und die zweite Stufe bei einer höheren unabhängigen Stelle (Gericht oder gleichwertige spezialisierte Stelle) vorzusehen ist…
…Art. 243 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten hat. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Berufung zu (§ 85a Zollrechts-Durchführungsgesetz…
…Art. 243 Abs. 2 Zollkodex hat das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten und zwar auf einer ersten Stufe bei der vom Mitgliedstaat dafür bestimmten Zollbehörde und auf einer zweiten Stufe bei einer unabhängigen Instanz, also entweder einem Gericht oder einer gleichwertigen speziellen Stelle…
…das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ohne Ausnahme ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ohne Ausnahme ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…
…nichts anderes bestimmt ist, für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß. Nach Art. 243 Abs. 2 ZK hat das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Berufung zu (§ 85a Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG)…
…Art. 243 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten hat. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Berufung zu (§ 85a Zollrechts-Durchführungsgesetz…
…Art. 243 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten hat. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Berufung zu (§ 85a Zollrechts-Durchführungsgesetz…
…Art. 243 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten hat. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Berufung zu (§ 85a Zollrechts-Durchführungsgesetz…
…44 Abs. 2 UZK hat das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten, und zwar auf einer ersten Stufe bei einer Zollbehörde oder einem Gericht oder einer von dem Mitgliedstaat für diesen Zweck benannten anderen Stelle und auf einer zweiten Stufe bei einer höheren unabhängigen…
…das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ohne Ausnahme ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (…