…ist als ungeeignet anzusehen (vgl. VwGH vom 18.02.2010, 2009/07/0131). Die Höchstdauer der zeitweiligen Lagerung ist jedenfalls auf die Baustellentätigkeit beschränkt. Hingewiesen wird darauf, dass eine Zwischenlagerung von Abfällen von mehr als einem Jahr vor der Beseitigung und von mehr als drei…
…2009/07/0131). Die zeitweilige Lagerung von Abfällen auf Baustellen (Gelände der Entstehung) bis zur Sammlung ist kein Behandlungsverfahren gemäß Anhang 2 AWG 2002. Sie erfüllt den Ausnahmetatbestand der "zeitweilige[n] Lagerung - bis zur Sammlung - auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle" (R 13 oder…
…das Recycling von Baurestmassen, und das Verwertungsverfahren R13, die Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der unter R1 bis R12 angeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung – auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle). Ortsfeste oder mobile Einrichtungen, in denen Abfälle behandelt werden…
…aufgeführten Verfahren zu unterziehen R13 Ansammlung von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R12 aufgeführten Verfahren zu unterziehen (ausgenommen zeitweilige Lagerung - bis zum Einsammeln - auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle). (3) Bestehen Zweifel, ob Abfälle im Hinblick auf die Grüne Liste bewilligungspflichtig…
…Abs.5 Z.1 AWG dar. Gemäß Verwertungsverfahren R13 des Anhanges 2 zum AWG stellt die Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der unter R1 bis R12 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung – auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) ein Verwertungsverfahren…
…werden, dass es durch die zeitweilige Lagerung zu keinen Beeinträchtigungen, insbesondere des Wassers, kommt. Gemäß der Rechtsprechung des VwGH (28.1.2010, 2009/07/0154) gilt diese Bestimmung für jede Lagerung von Abfällen, auch für Lagerungen von Abfällen über nur kurze Zeiträume. Der Bf. hätte…
…Abs.5 Z.1 AWG dar. Gemäß Verwertungsverfahren R13 des Anhanges 2 zum AWG stellt die Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der unter R1 bis R12 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung – auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) ein Verwertungsverfahren…
…(erster Vorgang: vorübergehende Ausfuhr im Rahmen der passiven Veredelung = 2100; zweiter Vorgang = Lagerung in einem Zolllager = 7121; dritter Vorgang = Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr = 6121). Die in der folgenden Auflistung mit dem Buchstaben (a) versehenen Codes können…
…vor Ort bei den Auftraggebern liege, liege das zeitliche Schwergewicht im Bereich der Sanierungs- und Unternehmensberatung nicht notwendigerweise bei den Kunden des Bf's. Bei Beratungsaufträgen der Automobilindustrie sei meist auch eine zeitweilige Anwesenheit am Ort des Auftraggebers notwendig. Aufgrund der Entfernung der Auftraggeber sei…
…im Wasser oder für die Lagerung von Booten an Land (EuGH 3.3.2005, Rs C-428/02) oder die befristete Bestellung eines Fruchtgenussrechts an einem Grundstück (EuGH 4.10.2001, 0326/99). Ausschließlichkeit des Gebrauches sei nicht erforderlich. Mitbenutzung oder zeitweilige Benützung genüge (vgl…
…im Wasser oder für die Lagerung von Booten an Land (EuGH 3.3.2005, Rs C-428/02) oder die befristete Bestellung eines Fruchtgenussrechts an einem Grundstück (EuGH 4.10.2001, 0326/99). Ausschließlichkeit des Gebrauches sei nicht erforderlich. Mitbenutzung oder zeitweilige Benützung genüge (vgl…
…im Wasser oder für die Lagerung von Booten an Land (EuGH 3.3.2005, Rs C-428/02) oder die befristete Bestellung eines Fruchtgenussrechts an einem Grundstück (EuGH 4.10.2001, 0326/99). Ausschließlichkeit des Gebrauches ist nicht erforderlich. Mitbenutzung oder zeitweilige Benützung genügt (vgl…
…im Wasser oder für die Lagerung von Booten an Land (EuGH 3.3.2005, Rs C-428/02) oder die befristete Bestellung eines Fruchtgenussrechts an einem Grundstück (EuGH 4.10.2001, 0326/99). Ausschließlichkeit des Gebrauches ist nicht erforderlich. Mitbenutzung oder zeitweilige Benützung genügt (vgl…
…im Wasser oder für die Lagerung von Booten an Land (EuGH 3.3.2005, Rs C-428/02) oder die befristete Bestellung eines Fruchtgenussrechts an einem Grundstück (EuGH 4.10.2001, 0326/99). Ausschließlichkeit des Gebrauches sei nicht erforderlich. Mitbenutzung oder zeitweilige Benützung genüge (vgl…
…im Wasser oder für die Lagerung von Booten an Land (EuGH 3.3.2005, Rs C-428/02) oder die befristete Bestellung eines Fruchtgenussrechts an einem Grundstück (EuGH 4.10.2001, 0326/99). Ausschließlichkeit des Gebrauches ist nicht erforderlich. Mitbenutzung oder zeitweilige Benützung genügt (vgl…
…Erhaltung und Umgestaltung von Bundesstraßen samt den zugehörigen baulichen Anlagen sowie aus Verkehrsrücksichten das Eigentum an Liegenschaften, die dauernde und zeitweilige Einräumung, Einschränkung und Aufhebung von dinglichen und obligatorischen Rechten (insbesondere Nutzungs- und Bestandrechten ) an solchen im Wege der Enteignung in Anspruch genommen werden. Nach…
…Erhaltung und Umgestaltung von Bundesstraßen samt den zugehörigen baulichen Anlagen sowie aus Verkehrsrücksichten das Eigentum an Liegenschaften, die dauernde und zeitweilige Einräumung, Einschränkung und Aufhebung von dinglichen und obligatorischen Rechten (insbesondere Nutzungs- und Bestandrechten ) an solchen im Wege der Enteignung in Anspruch genommen werden. Nach…
…Der Bw. selber sei seit 01.01.2005 an der berufungsgegenständlichen Adresse gemeldet, habe aber den Keller bereits seit 1998 für Lagerung und Werkstatt seiner Ausstellungstafeln genutzt. Aus dem Akteninhalt geht ergänzend hervor, dass der Bw. 1997/1998 das Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen errichtete: W1…
…zu finden, um dort vorschriftwidrig verbrachte Waren vorübergehend zu lagern, damit diese bei Bedarf möglichst rasch zum Ort des Verkaufes gebracht werden können. Sie konnte daher weder dadurch, dass sie als Hauptmieterin die zeitweilige Verfügungsstellung der Wohnung 1020 Wien xx-gasse 20/5 duldete, ausschließen…
…mit Zuweisung vom Dr. X lautend auf chron. Athylismus, Tremor......" PVA Pflegegeldgutachten vom 11.10.2017: "Dg.: Hypoxischer Hirnschaden nach Beinaheertrinken und erfolgreicher Reanimation am 22.7.2017; hochgradig eingeschränkte Mobilität mit Notwendigkeit der Lagerungs- und Transferhilfe, reduzierter Allgemeinzustand, Inkontinenz, Ernährungssonde, Defiziten in allen Bereichen…