…gehören. Der Anwendungsbereich besteht vor allem in Zusammenhang mit (schwebenden) Dauerschuldverhältnissen, also zeitraumbezogenen Schuldverhältnissen vor ihrer vollständigen Erfüllung. Rz 2396: Demgegenüber versteht man unter Anzahlungen Vorleistungen auf einen zukünftigen einmaligen, zeitpunktbezogenen Leistungsaustausch (zB Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte) und Vorleistungen auf zukünftig beginnende Dauerschuldverhältnisse (zB Mietverhältnisse, Vereinbarungen…
…dass unterschiedliche Schuldverhältnisse gesondert zu beurteilen sind. Hierbei ist es nicht gerechtfertigt, wegen der Zeitraumbezogenheit eines wirtschaftlich zwar verknüpften, aber dennoch gesonderten zeitraumbezogenen Vertragsverhältnisses diesen Charakter auch dem anderen Vertrag beizulegen. Die laufende Einhaltung der vom Vertragspartner im Händlervertrag vorgegebenen Standards hängt - wie oben dargestellt…
…Ausübung des Kündigungsrechtes. Aus der geschilderten vertraglichen Ausgestaltung ist abzuleiten, dass die Anschlussgebühr sowohl eine Baukostenkomponente enthält, als auch eine zeitraumbezogene Komponente für die Einräumung des Wärmebezugsrechts bzw. die Verpflichtung zur dauernden Leistungsbereitschaft auf unbestimmte Zeit, zumindest aber auf die Dauer von 10 Jahren (Kündigungsverzicht)…
…anzusetzen seien. Eine diesbezügliche Aufteilung (auf 15 Jahre) habe deshalb nicht zu erfolgen, weil entsprechend der aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehenden Vertragslage mit der einmalig zu entrichtenden Anschlussgebühr keine in der Art eines Dauerschuldverhältnisses zeitraumbezogene Leistung (mit)abgegolten werde. In der Berufung vom 3. Dezember…
…wirtschaftlich gehören und auf deren Gewinn sie sich daher auch auswirken sollen. Der Anwendungsbereich besteht vor allem in Zusammenhang mit (schwebenden) Dauerschuldverhältnissen, also zeitraumbezogenen Schuldverhältnissen vor ihrer vollständigen Erfüllung. Für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind…
…dienen. Der Zweck des BewG ist nämlich die Ermittlung des tatsächlichen Vermögenswertes zu einem bestimmten Zeitpunkt, wohingegen das Bilanzsteuerrecht vom Vorsichtsprinzip und der dynamischen Bilanzauffassung für Zwecke der Ermittlung der zeitraumbezogenen Ertragsteuern geprägt ist (vgl VwGH 31.5.2000, 98/13/0149 = ÖStZB 2000…
…dienen. Der Zweck des BewG ist nämlich die Ermittlung des tatsächlichen Vermögenswertes zu einem bestimmten Zeitpunkt, wohingegen das Bilanzsteuerrecht vom Vorsichtsprinzip und der dynamischen Bilanzauffassung für Zwecke der Ermittlung der zeitraumbezogenen Ertragsteuern geprägt ist (vgl VwGH 31.5.2000, 98/13/0149 = ÖStZB 2000…
…dienen. Der Zweck des BewG ist nämlich die Ermittlung des tatsächlichen Vermögenswertes zu einem bestimmten Zeitpunkt, wohingegen das Bilanzsteuerrecht vom Vorsichtsprinzip und der dynamischen Bilanzauffassung für Zwecke der Ermittlung der zeitraumbezogenen Ertragsteuern geprägt ist (vgl VwGH 31.5.2000, 98/13/0149 = ÖStZB 2000…
6.9.3.3 Einzelfälle Rz 2441a: Altersteilzeit Rz 2441a: Nach § 27 Abs. 2 AlVG haben seit 1. Oktober 2001 Anspruch auf Altersteilzeit Männer, die das 55. und Frauen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig…
…Bescheides kommen würde. Die Sache in Bezug auf eine Abgabe wird vor allem durch den Schuldner und den Zeitraum bestimmt, an dem der Abgabenanspruch als entstanden beurteilt wird. Handelt es sich nicht um zeitraumbezogen (monatlich oder jährlich) zu erhebende Abgaben, ist die Sache dadurch umschrieben…
…Umfang der anteiligen Leistungserbringung. Es ist daher wesentlich, ob Leistungen zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erbracht werden (VwGH 18.1.1994, 90/14/0124). Mieterträge sind unabhängig vom Abrechnungs- und Zahlungszeitpunkt zeitanteilig zu realisieren. Wird das Entgelt leistungsabhängig berechnet (zB nach den gefahrenen Kilometern), sind bei der…
…werden, da in einem solchen die Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges vereinbart werde, nicht aber eine auf Dauer angelegte und damit zeitraumbezogene Erbringung von Leistungen. Ein nennenswertes Unternehmerrisiko sei etwa im Bereich der Beistellung von eigenem Handwerkszeug durch die Arbeitskräfte nicht zu erkennen. Bereits…
…Zeit abgeschlossen. Geschuldet werde nicht ein bestimmter Erfolg, sondern die auf Dauer angelegte und damit zeitraumbezogene Erbringung von Leistungen. Die Geschäfte als Steuerberater wären im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes im Tätigkeitsbereich der Berufungswerberin an der Adresse der Berufungswerberin in deren Betriebsräumlichkeiten ausgeführt worden. Damit läge…
4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…
6.2 Bewertungsgrundsätze 6.2.1 Allgemeines Rz 2124: Für die Bewertung haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, auf den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzubauen (siehe Rz 419 ff). Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Dazu gehören…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
18.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung Rz 5676: Wird der Preis für einen veräußerten Betrieb laut Kaufvertrag in mehreren Teilbeträgen (Raten) entrichtet, deren Anzahl bereits bei Vertragsabschluss feststeht, handelt es sich nicht um eine Betriebsveräußerung gegen Rente. Rz 5677: Soll die Bezahlung des vereinbarten Preises…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***3***, vertreten durch ***14***, über die Beschwerde vom 15. Juni 2021 gegen den Gebührenbescheid gemäß § 33 TP 18 Abs. 1 GebG des Finanzamtes Österreich vom 12. Februar 2021, ***1***, ***2***, zu…
4.5.2. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO Rz 89: Unter einem absehbaren Zeitraum zur Möglichkeit der Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit ist eine Zeitspanne zu verstehen, die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache der Bf****+****Adr, vertreten durch PWB Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs GmbH, Wolfholzgasse 1, 2345 Brunn am Gebirge, gegen den Bescheid vom 10.07.2007 des Finanzamtes für Gebühren…