…eines in den subjektiven Verhältnissen des Steuerpflichtigen oder des Steuergegenstandes gelegenen Sachverhaltselementes voraus, aus dem sich ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den in jenem subjektiven Bereich entstehenden Nachteilen ergibt (VwGH 14.7.1994, 91/17/0170). Rz 1641: Eine Unbilligkeit ist…
Auch die Verwendung von Abgabengutschriften zur Rückstandsabdeckung führt regelmäßig zu keinem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der damit bewirkten Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Beschwerdeführer die Vorsteuerguthaben aus den eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen zur Fertigstellung…
…Lage des Falles“ das Vorliegen eines in den subjektiven Verhältnissen des Steuerpflichtigen oder des Steuergegenstandes gelegenen Sachverhaltselementes voraus, aus dem sich ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den in jenem subjektiven Bereich entstehenden Nachteilen ergibt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein…
…Nachsicht hat das Vorliegen einer persönlichen oder sachlichen Unbilligkeit zur Voraussetzung. Eine persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers, insbesondere wenn ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen besteht. Eine sachliche Unbilligkeit liegt…
…voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenem Nachteil stünde, der sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder dem Steuergegenstand ergibt, dass also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt…
…Auf die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse vom 30.06.2023 werde verwiesen. Die vom Gesetzgeber persönliche oder sachliche Unbilligkeit könne nicht belegt werden. In der Beschwerde vom 22.08.2023 wurde ausgeführt, dass sehr wohl persönliche Unbilligkeit vorliege. Beim Beschwerdeführer bestehe sehr wohl ein Missverhältnis…
…Einhebung der Abgabe in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Abgabepflichtigen oder den Steuergegenstand ergäben. Zwischen der Abgabeneinhebung und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen muss somit ein wirtschaftliches Missverhältnis vorliegen (VwGH 9.12…
…voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben. Es müsse ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen stehen. Die…
…als unbillig. Es liege hier sowohl eine persönliche als auch sachliche Unbilligkeit vor, da einerseits ein wirtschaftliches Missverhältnis der Auswirkungen der Abgabeneinhebung zudem im Bereich des Abgabenpflichtigen stehenden Nachteilen vorliege. Andererseits trete durch Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen auf diesen Einzelfall ein vom Gesetzgeber sicher nicht…
…wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit…
…Ansuchen sei jedoch in keiner Weise, etwa durch eine ziffernmäßige Darstellung der Einkommens- und Vermögenslage dargestellt worden, warum ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen bestehen solle. Die bloße Angabe, der Antragsteller habe vier Kinder und…
…der Höhe von 365.036,00 € aus. Es zeichne sich zwar im Jahr 2011 eine Erholung ab, aber die Situation bleibe weiterhin sehr angespannt. Es bestehe ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den bei der Bw. dadurch entstehenden Nachteilen. Die Bw…
…wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit…
…so ergebe sich ein monatliches Plus von 600,00 €. Darin könne kein wirtschaftliches Missverhältnis zur Entrichtung einer Abgabenschuld in Höhe von 2.848,57 € erblickt werden, sei es auch unter Gewährung von Zahlungserleichterungen. Es liege somit keinerlei Unbilligkeit vor und bestehe kein Raum…
…so ergebe sich ein monatliches Plus von 600,00 €. Darin könne kein wirtschaftliches Missverhältnis zur Entrichtung einer Abgabenschuld in Höhe von 2.848,57 € erblickt werden, sei es auch unter Gewährung von Zahlungserleichterungen. Es liege somit keinerlei Unbilligkeit vor und bestehe kein Raum…
…wenn die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit…
…Nettoeinkommen von rund € 2.000,00 zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes und als Beitrag zum Lebensunterhalt seiner Familie. In Anbetracht dieser Einkommenssituation bestehe ein krasses wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen. Mit Bescheid vom 14…
…bisherigen Verfahren nicht geltend gemacht worden wären. Die geltend gemachte Einhebungsverjährung liege nicht vor. Die persönliche Unbilligkeit müsse sich als ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im persönlichen Bereich des Bw entstehenden Nachteilen darstellen. Im abgeschlossenen Zwangsausgleichsverfahren der A KG sei…
…was sich jedenfalls aus der wirtschaftlichen Situation der Bw ergebe. Unbillig sei eine Einhebung, wenn ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen Einhebung der Abgabe und dem im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteils vorliegt, wobei z.B. die Gefährdung der Familie ein derartiges Missverhältnis darstelle. Mit Ersuchen um…
…dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben, dass also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteils vorliege…