…und die Festsetzung einer Zwangsstrafe v. 15.08.2024 sowie eine diesbezügliche Beschwerde derselben stl. Vertretung aktenkundig ist(keine Vorlage an das Gericht). Zum Jahr 2023: Faktum ist weiters, dass im hier maßgeblichen Folgejahr 2023 (an das Gericht vorgelegtes Beschwerdejahr) eine andere Begründung von der…
…zeitlichen Abfolge der in diesem Zusammenhang erfolgten aktenkundigen Verfahrenshandlungen (Erklärungsversendung; Erinnerungen; Fristsetzungen; Androhung bzw. Festsetzung von Zwangsstrafen) wird auf die dazu getroffenen Feststellungen bzw. Ausführungen im angefochtenen Straferkenntnis vom 30. Juli 2012 verwiesen, wobei diese insofern zu ergänzen sind, als nach der Aktenlage zur StNr…
…von der weiteren Festsetzung angedrohter Zwangsstrafen Abstand zu nehmen und damit ausreichend bekundet, dass sie nach Klärung der Rechtslage gewillt sei, Steuererklärungen einzubringen und daher Erzwingungsmaßnahmen nicht erforderlich seien. Die Bw. wiederholte im Übrigen das Vorbringen der Berufung gegen die Bescheide, mit denen Zwangsstrafen in…
…11) Bescheide vom 10. und 11.06.2015 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe von 1.035 EUR, des Verspätungszuschlages von 103,50 EUR und der Zwangsstrafe von 500 € ein und wiederholte sein bisheriges Vorbringen. Hinsichtlich des Verspätungszuschlages führte er ergänzend aus, er habe zu Recht…
…der gesetzlichen Meldepflicht muss daher von der Abgabenbehörde mit Nachdruck eingefordert werden. Nicht zuletzt ist auch auf die bereits erfolgte Erinnerung an die zu erstattende Meldung vom 16.04.2022 hinzuweisen. Unter den gegebenen Umständen erscheint daher die Festsetzung der Zwangsstrafe nach einer ausdrücklichen Erinnerung…
…müssen. Neuerlich im Weg des FinanzOnline brachte die Beschwerdeführerin am 27. November 2025 einen Antrag auf Vorlage der verfahrensgegenständlichen Beschwerde gegen den Bescheid über die Festsetzung von Zwangsstrafen ein und wiederholte darin ihr Vorbringen, dass sich die Fristversäumnis nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten…
…yy/x mit einer Steuerschuld von Euro 39.-- !) einen Rechtsanwalt oder Notar bevollmächtigen müssen. In einem Rechtsstaat können divergierende Rechtsansichten aber nur in einem rechtlich geordneten Verfahren abgeklärt werden, nicht aber durch obrigkeitsstaatliches Androhen und Festsetzen von Zwangsstrafen einseitig entschieden werden. Ich weise darauf hin…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das gegenständliche Erkenntnis folgt den Vorgaben des § 111 BAO hinsichtlich der dort geregelten Voraussetzungen für die Festsetzung einer Zwangsstrafe…
…der seit dem Jahr 1993 durchgehenden Aufforderungen des Finanzamtes, Abgabenerklärungen abzugeben in Verbindung mit der mehrmaligen Androhung und Festsetzung von Zwangsstrafen sowie des im Jahr 2000 vom Finanzamt Salzburg-Stadt gegen die Bw. durchgeführten Finanzstrafverfahrens betreffend die Vorjahre 1993 bis 1998 erwiesen. Zum Finanzvergehen als…
…1010 Wien, über die Beschwerde vom 4. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. Februar 2025 betreffend Festsetzung von Zwangsstrafen (Steuernummer ***BF1StNr1*** ) zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…G. nach zweimaliger Festsetzung von Zwangsstrafen die Erstmeldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Da die am 4.11.2022 fällige nächste jährliche Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nicht vorgenommen wurde, wurde die Bf mit Erinnerung vom 10.11.2022 (Zustellung durch Hinterlegung am 16.11…
…Behörde Finanzamt F vom 9. Juni 2017 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2012 bis 2016, Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2017 und Folgejahre sowie Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für die Jahre 2012 und 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
…Slowenien. Die Zustellung sämtlicher Erledigungen sei daher "ins Leere" erfolgt. Aufgrund dieses unglücklichen Verlaufes im Vorfeld erwiesen sich die beiden Bescheide über die Festsetzung von Zwangsstrafen in Höhe von insgesamt 5.000,00 Euro als unberechtigt. Sie unterstellten beharrliches Negieren der Meldepflicht trotz Erinnerung, die…
…2014 das Finanzamt ebenfalls Androhungen bzw die Festsetzung von Zwangsstrafen ausgesprochen hat und Umsatz- und Einkommensteuererklärungen erst mit mehrmonatigen Verspätungen einlangten. Die Bekanntgabe der Bemessungsgrundlagen der Einkommensteuer 2015 erfolgte schließlich erst nach einer Schätzung durch das Finanzamt. Diese wiederholte Missachtung abgabenrechtlicher Pflichten ist bei der…
…Festsetzung von Zwangsstrafen schon dem Grunde nach nicht möglich. Bereits dieser Umstand spricht aus Sicht des UFS dafür, das Ermessen im gegenständlichen Fall dahingehend zu üben, dass dem Antrag auf Bescheidaufhebung stattzugeben ist. Berücksichtigt man weiters, dass vor allem die erste der beiden festgesetzten Zwangsstrafen…
…sei. Die Bf treffe auch kein Verschulden im Sinne von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, da sie niemals beabsichtigt oder in Kauf genommen habe, die Meldung nicht abzugeben. Es werde daher beantragt, den angefochtenen Bescheid über die Festsetzung einer Zwangsstrafe aufzuheben. Das Finanzamt wies die Beschwerde…
…weswegen auch in diesem Fall Zwangsstrafen (zwei) festgesetzt worden seien. Auf die Frage, wie sich Hr. G.U. auf Vorhaltungen nach der Festsetzung von Zwangsstrafen gerechtfertigt habe, hat der Bw. geantwortet, dass er stets nur Besprechungen urgiert habe. In Sachen Zwangsstrafen beim Firmenbuch habe er…
…im Ausmaß von 30.000,00 € bis 40.000,00 €. Trotz mehrmaliger Aufforderungen, Androhungen und Festsetzungen von Zwangsstrafen habe er die Steuererklärungen für 2000 und 2001 nicht eingereicht, sodass die Besteuerungsgrundlagen hätten geschätzt werden müssen. Auf Grund der oftmaligen Erinnerungen sei von Vorsatz…
…berechnete Betrag. … Verspätungszuschläge, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Zweck des Verspätungszuschlags ist, den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und Entrichtung der Abgabe sicherzustellen. Verspätungszuschläge, Anspruchszinsen (§ 205), Säumniszuschläge (§ 217) und Zwangsstrafen (§ 111) haben unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen;…
…amtswegigen Ansatzes der Beteiligungseinkünfte folgen, wäre die Einreichung der Einkommensteuererklärung gar nicht erforderlich gewesen, weil die Veranlagung "ohnehin von Amts wegen...vorgenommen" worden wäre. Die Festsetzung der Zwangsstrafe liege im Ermessen der Abgabenbehörde, das nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu üben sei. Dabei sei die Verhältnismäßigkeit…