…nach der Sachlage zur vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt und bei fehlender vorschriftsmäßiger Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig wäre und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Der Hauptverpflichtete muss nämlich vor der…
…nach der Sachlage zur vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat liegt und bei fehlender vorschriftsmäßiger Fristsetzung überhaupt kein Mitgliedstaat für die Festsetzung der Zölle und anderen Abgaben zuständig wäre und deshalb die Abgabenerhebung insgesamt unterbleiben würde. Der Hauptverpflichtete muss nämlich vor der…
…Abs. 1 GebG in Höhe von € 120,00 (50% der nicht entrichteten Gebühr) fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Zur Entrichtung der festen Gebühren ist derjenige verpflichtet, in dessen Interesse Eingaben bzw…
…gemäß § 9 Abs. 1 GebG in der Höhe von € 110,-- (50 % der nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr), somit insgesamt € 330,-- fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem…
…220 € und eine Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 1 GebG 1957 in der Höhe von 110 € (entspricht 50% der nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr) fest. Gegen diese Vorschreibungen wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass die vorgeschriebene Gebühr am 4. November 2010 in entsprechender Vorschreibung vom…
…€, vor. Begründet wurde die Festsetzung damit, dass die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde und in Folge der bescheidmäßigen Vorschreibung auch eine Gebührenerhöhung zu erheben sei. Gegen diese Festsetzungen wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass der Betrag von 180,00 € bereits am 15. April…
…€, vor. Begründet wurde die Festsetzung damit, dass die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde und in Folge der bescheidmäßigen Vorschreibung auch eine Gebührenerhöhung zu erheben sei. Gegen diese Festsetzungen wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass der Betrag von 360,00 € bereits am 30. Jänner…
…die durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten sind. Für die bescheidmäßige Festsetzung einer nicht vorschriftsmäßig entrichteten Eingabengebühr - samt einer Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs 1 GebG 1957 - ist gemäß § 24a Z 6 VwGG das…
…Gebühr, die nicht vorschriftmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt wird. Mit am 20. September 2017 über das FinanzOnline Portal eingebrachtem Anbringen erhob der Beschwerdeführer gegen den vorgenannten Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 2017 über die Festsetzung einer Gebührenerhöhung das Rechtsmittel der Beschwerde. Begründend…
…vom 12. Jänner 2017 den Tatbestand nach § 24a VwGG verwirklicht und die Gebühr zum Fälligkeitszeitpunkt nicht entrichtet hat, erweist sich die Festsetzung der Gebühr als rechtens. 2.) Bescheid betreffend Gebührenerhöhung Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß §…
…Höhe von € 120,00 (50% der nicht entrichteten Gebühr) fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt…
…und - eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG in Höhe von € 120,00 (50% der nicht entrichteten Gebühr) fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründung: Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem. § 24a VwGG nicht…
…Höhe von € 120,00 (50% der nicht entrichteten Gebühr) fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt…
…Höhe von € 120,00 (50% der nicht entrichteten Gebühr) fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt…
…Höhe von € 120,00 (50% der nicht entrichteten Gebühr) fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt…
…Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem. § 24 Abs. 3 VwGG nicht eingehalten wurden, ergeht aufgrund der gemeldeten Verletzung der Gebührenentrichtung dieser Bescheid." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet…
…Juli 2023 gegen den (Sammel)Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Juni 2023, Erf. Nr. X123, betreffend Festsetzung von Gebühr (Eingabengebühr nach § 24a VwGG) und Gebührenerhöhung (§ 9 Abs. 1 GebG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis…
…Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Laut Mitteilung des Bundesverwaltungsgericht Rep. Österreich wurde die ordnungsgemäße Entrichtung der Gebühr dem Bundesverwaltungsgericht nicht nachgewiesen, weshalb dieser Bescheid samt Erhöhungsbescheid zu erlassen war. 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig…
…Höhe von € 120,00 (50% der nicht entrichteten Gebühr) fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde.“ 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt…
…00 Euro gesamt sohin 360,00 Euro zur Zahlung vorgeschrieben. Dagegen wurde mit Schreiben vom 07.08.2014 fristgerecht Beschwerde eingebracht. Die Bf wendet ein, sie habe keine Buchungsmitteilung betreffend Festsetzung der Gebühr von € 240,- im Februar 2014 erhalten. Laut Bescheid des Handelsgerichtes - Zl…