…entnehmen, dass die festen Gebühren (zunächst) durch den Gebührenschuldner mittels der angeführten Entrichtungsarten zu entrichten sind, und die Abgabenbehörde einen Abgabenbescheid gemäß § 203 BAO nur dann zu erlassen hat, wenn sich herausstellt, dass die Entrichtung nicht vorschriftsmäßig erfolgte. Nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist eine Gebühr dann…
…§ 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Die vom Beschwerdeführer schließlich vorgebrachte Meinung, bei der Gebührenerhöhung im Sinne des…
… 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese…
… 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese…
…ist ohne jede Bedeutung. Vielmehr ist die Gebührenerhöhung im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in Stempelmarken zwingend angeordnet (vgl. VwGH 12.11.1997, 97/16/0063). Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs…
… 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese…
… 9 Abs. 1 GebG 1957 sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühren vor. Auf Grund des im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltes, der gesetzlichen Bestimmungen und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes war über die Berufung…
…erheben. § 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühren vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 30. November…
…ist nicht möglich. Aus diesem Grund war der konkrete Antrag der Bf. auf Rückzahlung von 152,90 € von ihrem Steuerkonto beim Finanzamt 12 auf das Konto der MA 37 keine vorschriftsmäßige Entrichtung im Sinne des § 3 Abs. 1 GebG. Aus diesen Gründen war die…
…VwGH 22.10.2015, 2013/16/0101 unter Hinweis auf VwGH 19.9.2001, 2001/16/0306). Da keine vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühren zum Fälligkeitszeitpunkt erfolgt ist, liegen die Voraussetzung für die Erlassung eines Abgabenbescheides nach § 203 BAO als einen Akt der Abgabenbemessung vor (vgl…
…die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 % der verkürzten Gebühr zu erheben. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer…
…eine klare Rechtslage vorliegt, die keine Auslegungsschwierigkeiten bereitet. Die Rechtsfolge der Gebührenentstehung im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe (§ 17a Z 3 VfGG) ergibt sich ebenso wie die Rechtsfolge der Gebührenerhöhung bei nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung (§ 9 Abs. 1 GebG) unmittelbar aus dem Gesetz. Wien, am 16…
…eine klare Rechtslage vorliegt, die keine Auslegungsschwierigkeiten bereitet. Die Rechtsfolge der Gebührenentstehung im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe (§ 17a Z 3 VfGG) ergibt sich ebenso wie die Rechtsfolge der Gebührenerhöhung bei nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung (§ 9 Abs. 1 GebG) unmittelbar aus dem Gesetz. Wien, am 24…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte neben der Bezug habenden Gesetzesstelle aus, da die Entrichtung der Gebühr erst nach Ablauf der vom VwGH gesetzten Frist erfolgt sei, handle es sich um eine nicht vorschriftsmäßige Entrichtung nach §203 BAO, sodass der angefochtene Gebührenbescheid zu…
…11.2016 ein amtlicher Befund iSd § 34 GebG über die Gebührenverkürzung aufgenommen und dem zuständigen Finanzamt übersandt. Dieses hat im Anschluss völlig zu Recht mangels vorschriftsmäßiger Entrichtung den gegenständlich bekämpften Bescheid vom 9.5.2017 erlassen und die festen Gebühren gemäß § 14 TP 6 Abs…
…Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben; h) bei Entrichtung im Wertzeichen (Stempelmarken) mit der vorschriftsmäßigen Verwendung der Wertzeichen." Erfolgt in den Fällen des Abs. 1 lit. c. die Auszahlung oder…
…vorschriftsmäßig in Stempelmarken entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 v. H. der verkürzten Gebühr zu erheben. § 9 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung…
…des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (vgl. VwGH 16.3.1987, 86/15/0114). Die Gebührenerhöhung wird als objektive Säumnisfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Ermessen besteht dabei keines. Wie oben ausgeführt, steht fest, dass es im vorliegenden Fall zu Recht zur…
…Einräumung des Wohnrechtes an die Gattin - mit Bescheiden je vom 12. Oktober 2000, Str. Nr. X, wegen nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung der Gebühr 1. gemäß § 14 TP 11 Gebührengesetz (GebG), BGBl. 1957/267 idgF, für die Urkunde über das Rechtsgeschäft eine Gebühr von S 180 =…
…weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem. § 24 Abs. 3 VwGG nicht eingehalten wurden, ergeht aufgrund der gemeldeten Verletzung der Gebührenentrichtung dieser Bescheid. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den…