…Verfügung gestellt wird. Auch die in dieser Berechnung angeführten 150 h Schulschwimmen für 150 Schulklassen pro Jahr, ergeben sich nicht aus dem Inhalt des Vertrages. Eine Ermittlung des voraussichtlichen Jahresdurchschnittswertes durch Vergleich mit dem Ergebnissen anderer Betriebe der Bw., welche ähnliche Leistungen anbieten, scheitert daran…
… 5 Abs. 1 EStG 1988 demnach zwingend ein niedrigerer Teilwert anzusetzen (unbedingtes Niederstwertprinzip). Die Bedingung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit von Wertminderungen gilt im Bereich des Umlaufvermögens nicht (vgl. auch ESTR 2000 Rz 2311). Teilwertabschreibungen können grundsätzlich nur in dem Wirtschaftsjahr durchgeführt werden, in dem die Wertminderung…
…Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zugrundezulegen ist, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Das dortige Finanzamt ist diesbezüglich vom Jahreswert des Jahres 2007 ausgegangen, doch kann keinesfalls ohne weiteres angenommen werden, dass in Zukunft der 3…
…allgemein bekannt gelten, dass Gästebuchblätter i.d.R. zu Beginn des Aufenthaltes ausgefüllt werden und die Gäste deshalb darin generell nur ihre voraussichtliche Aufenthaltsdauer angeben können. Tatsächlich wiesen die im Verfahren vorgelegten Gästebuchblätter auch wiederholt nur das Datum der Anreise aus bzw. war auf anderen…
Artikel 46 Durchschnittswerte (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Bei jedem Erzeugnis wird geprüft, ob die Anforderungen des Artikels 45 Absatz 1 erfüllt sind. Setzt jedoch die entsprechende Regelung die Einhaltung eines Höchstgehalts an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft voraus, so kann der Wert der Vormaterialien…
A. Definitionen und übergreifende Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953…