…Fassung (Budgetbegleitgesetz 2011) haben Personen, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet werden. Bei Kindern, die eine im § 3 des Studienförderungsgesetz 1992…
…entsprechen sollte - diesen behördlichen Feststellungen entsprechend entgegen zu treten. Im gegenständlichen Verfahren steht außer Streit, dass die Tochter der Bf. mit Ablauf des Monats Februar 2016 ihr 24. Lebensjahr vollendete und folglich nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit b) FLAG eine Beihilfengewährung ausscheidet…
…5100538/2014, klargestellt worden sei, dass Polizeischüler/innen unter den entsprechenden Voraussetzungen (bis zum Höchstalter nach dem Familienlastenausgleichsgesetz - vollendetes 24. bzw. 25. Lebensjahr) während ihres zweijährigen Ausbildungszeitraums Anspruch auf Familienbeihilfe hätten. Demnach entspreche die Polizeigrundausbildung einem anerkannten Lehrverhältnis im Sinne des FLAG. Das Monatsentgelt, welches…
…oben] Die Beschwerdeführerin (Bf.) erhob Beschwerde wie folgt: 1) Die Familienbeihilfe für *Tochter* wurde 2x vom Finanzamt über das vollendete 24. Lebensjahr verlängert (Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe vom 6.5.2021 und 28.3.2023). Mit dem Schreiben vom 30.10.2023 wurden…
…5100538/2014) wurde klargestellt, dass Polizeischüler/innen unter den entsprechenden Voraussetzungen (bis zum Höchstalter nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) - vollendetes 24. bzw. 25. Lebensjahr) während ihres 2-jährigen Ausbildungszeitraums Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Demnach entspricht die Polizeigrundausbildung einem anerkannten Lehrverhältnis im Sinne des FLAG. Das Monatsentgelt…
…5100538/2014, sei klargestellt worden, dass Polizeischüler/innen unter den entsprechenden Voraussetzungen (bis zum Höchstalter nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) - vollendetes 24. bzw. 25. Lebensjahr) während ihres 2-jährigen Ausbildungszeitraumes Anspruch auf Familienbeihilfe hätten. Demnach entspreche die Polizeigrundausbildung einem anerkannten Lehrverhältnis im Sinne des FLAG. Das…
…Exekutivdienst (nicht Vertragsbedienstete im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich) unter den entsprechenden Voraussetzungen [bis zum Höchstalter nach dem FLAG 1967 - vollendetes 24. bzw. 25. Lebensjahr] während ihres 2-jährigen Ausbildungszeitraumes Anspruch auf Familienbeihilfe hätten. Demnach entspreche die durchgehende 2-jährige exekutive Polizeigrundausbildung im Gegensatz zur unterbrochenen…
…Exekutivdienst (nicht Vertragsbedienstete im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich) unter den entsprechenden Voraussetzungen (bis zum Höchstalter nach dem FLAG 1967 - vollendetes 24. bzw. 25. Lebensjahr) während ihres 2-jährigen Ausbildungszeitraumes Anspruch auf Familienbeihilfe hätten. Demnach entspreche die durchgehende 2-jährige exekutive Polizeigrundausbildung im Gegensatz zur unterbrochenen…
…Exekutivdienst (nicht Vertragsbedienstete im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich) unter den entsprechenden Voraussetzungen [bis zum Höchstalter nach dem FLAG 1967 - vollendetes 24. bzw. 25. Lebensjahr] während ihres 2-jährigen Ausbildungszeitraumes Anspruch auf Familienbeihilfe hätten. Demnach entspreche die durchgehende 2-jährige exekutive Polizeigrundausbildung im Gegensatz zur unterbrochenen…
…geben: Zur Sache: Es gab heuer eine Entscheidung vom Bundesfinanzgericht, dass Polizeischülerlnnen unter den entsprechenden Voraussetzungen (bis zum Höchstalter nach dem FLAG - vollendetes 24. bzw. 25 Lebensjahr) während des zweijährigen Ausbildungszeitraums Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Demnach gilt die Polizeigrundausbildung als "Ausbildungsverhältnis" im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes…
…verminderten Altersgrenze zu gewähren findet sich in den parlamentarischen Erläuterungen, dass auch im Bereich des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen Konsolidierungsmaßnahmen zu setzen seien. Zur der hier in Frage kommenden relevanten Gesetzesbestimmung hinsichtlich einer Verlängerung der Altersgrenze des Kindes über sein vollendetes 24. Lebensjahr hinaus (§ 2 Abs…
…zum Grundausbildungslehrgang für Exekutivbedienstete am Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive Salzburg GZ. RV/5100538/2014) steht Polizeischülerlnnen unter den entsprechenden Voraussetzungen (bis zum Höchstalter nach dem FLAG - vollendetes 24. bzw. 25. Lebensjahr) während ihres zweijährigen Ausbildungszeitraums Anspruch auf Familienbeihilfe zu. Demnach gilt die Polizeigrundausbildung als "Ausbildungsverhältnis" im…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Was unter Berufsausbildung…
…ÖGWG) wird das Fachspezifikum für Klientenzentrierte Psychotherapie in Form eines Universitätslehrgangs angeboten." "ZULASSUNGSBEDINGUNGEN Für die Zulassung zum Universitätslehrgang "Psychotherapie" im Fachspezifikum Klientenzentrierte Psychotherapie gelten die folgenden, zum Großteil durch das Psychotherapiegesetz (PthG) normierten, Bedingungen: - Vollendetes 24. Lebensjahr - Abgeschlossenes Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie…
…abzugsfähig seien, nicht aber bei Vorliegen einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft. Dem im Veranlagungsakt abgelegten Ausdruck aus dem Internet sind zum Lehrgang "Ausbildung zum/r Erziehungsbildnerin/Erziehungsberaterin" nachstehende Ausführungen zu entnehmen: "Voraussetzungen für die Aufnahme in den Lehrgang: - vollendetes 24. Lebensjahr - abgeschlossene Berufsausbildung, im Falle…
…Berücksichtigung der bisherigen Einschätzungspraxis wurde vereinbart, dass eine gleichlautende Einschätzung bis zur Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) durchaus zweckmäßig erscheint. Zöliakie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr g.z.III/d/357 50 % - 70 % Wahl des Rahmensatzes abhängig von den Auswirkungen, den anatomischen Veränderungen und dem Ausmaß…
…Familienbeihilfe a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist…
…Einschätzungsrichtlinien heranzuziehen sind. Bei Erstellung der Folgegutachten in den Jahren 2006 und 2007 hatte D. das 18. Lebensjahr bereits vollendet und somit das Erwachsenenalter erreicht; somit war von den ärztlichen Sachverständigen eine Einschätzung nach den Richtlinien für Erwachsene vorzunehmen. Entsprechend des zwingend anzuwendenden § 9 KOVG…
…Familie und Jugend, und kommt zu dem Schluss, dass eine Anhebung der Altersgrenze für die Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 26. Lebensjahres bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gemäß § 2 Abs. 1 lit. g FLAG 1967 nur bei Ableistung des "gesamten" Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder…
…oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ... b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. …