…die von der Bw. getragenen Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind. Dazu ist aus Sicht des Unabhängigen Finanzsenates zunächst festzuhalten, dass ein vertraglicher Zusammenhang zwischen der Übernahme der Begräbniskosten und der Übergabe der Hälfteanteile an den Liegenschaften an die Bw. nicht besteht; dem Vertrag vom…
…der Pflegekosten, liegt bis zur Überschreitung des Vermögenswertes durch die Summe der Zahlungen keine außergewöhnliche Belastung vor. Bezahlen daher Sie als Tochter Kosten einer 24-Stunden-Betreuung und besteht ein konkreter (zeitlicher oder vertraglicher) Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung, liegt…
…vertraglicher) Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung (zB Übertragung eines Hauses), liegt insoweit keine außergewöhnliche Belastung vor; Rz 823 ist anzuwenden. Die Aufwendungen sind jedenfalls weiters um öffentliche Zuschüsse zu kürzen, soweit diese die mit der Pflege- und Hilfsbedürftigkeit im Zusammenhang…
…weil zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung -wie hier bei den Übernehmern- ein vertraglicher Zusammenhang bestehe. Im Vorlageantrag vom 7.12.2017 verwies der steuerliche Vertreter der Erben nach Bf auf sein Beschwerdevorbringen. Im Vorlagebericht vom 25.1.2018 widerholt das Finanzamt…
… VwGH 18.10.2012, 2009/15/0148). Bezahle ein Unterhaltspflichtiger die Pflegeheimkosten und bestehe ein konkreter (vertraglicher) Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung (z.B. Übertragung eines Hauses) liege insoweit keine außergewöhnliche Belastung vor. Da der Mehrbedarf daher dem Grunde nach…
…im Wesentlichen damit begründet, dass die Zahlungen keine Rentenzahlungen sondern ein monatlich zu zahlender Kostenbeitrag für die Unterbringung von MW im Pflegeheim seien. Da zwischen der Zahlung der Pflegeheimkosten und einer Vermögensübertragung ein konkreter vertraglicher Zusammenhang bestehe, liege auch keine außergewöhnliche Belastung vor. 3. Ad…
…des Berufungswerbers unberücksichtigt. Dies wurde damit begründet, dass, wenn ein Unterhaltspflichtiger die Pflegeheimkosten bezahle und ein konkreter vertraglicher Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegeheimkosten und eine Vermögensübertragung bestehe, insofern keine außergewöhnliche Belastung vorliege. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 30. Mai 2006…
… 11.3.2016, RV/5100235/2015). Im gegenständlichen Fall liegt ein solcher konkreter, vertraglicher Zusammenhang zwischen der Übernahme der Begräbniskosten und der Übertagung des Eigentums an den Liegenschaften an die Beschwerdeführerin vor. Es liegt demnach keine Belastung, sondern eine Vermögensumschichtung vor. Dass der Übergabevertrag bereits…
…Es liegt damit auch, entgegen den Ausführungen im Vorlageantrag, ein eindeutiger vertraglicher Zusammenhang zwischen der Übertragung des Vermögens und der Pflege vor. Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufige Aufwendungen nur deshalb, weil ihm das zu ihrer Deckung dienende Vermögen zugekommen ist, ist eine Auswirkung auf die wirtschaftliche…
…Bf. zwangsläufig erwachsen. Im Sinne der obigen Rechtsausführungen liegt im beschwerdegegenständlichen Fall ein solcher konkreter, vertraglicher Zusammenhang zwischen der Übernahme der Begräbniskosten und der Übertragung des Liegenschaftsbesitzes vor. Es sind nämlich folgende weiteren Umstände zu berücksichtigen: - Mitte des Jahres 2007 übernahm der Bruder der Bf…
…an der Liegenschaft seiner Eltern übertragen, der Übergabsvertrag enthielt aber keine vertragliche Verpflichtung zur Übernahme von Begräbniskosten. Nach Ansicht des zuständigen UFS bestand kein mittelbarer konkreter zeitlicher Zusammenhang zwischen der Übertragung der Liegenschaft und der Übernahme der Begräbniskosten mehr, da der in der Rechtsprechung und…
…dass ein konkreter Zusammenhang zwischen Vermögensübertragung und Belastung bestehen muss (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke (Hrsg.], MSA EStG 14. EL, § 34 Anm. 11). Im gegenständlichen Fall liegt ein solcher konkreter (vertraglicher) Zusammenhang zwischen der Übernahme der Begräbniskosten und der Übertragung des Eigentums an der bebauten…
…Jahren kein ursächlicher Zusammenhang herstellen. Gegen einen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang sprechen auch die dem Gläubigerschutz dienenden Bestimmungen der Anfechtungsordnung. Diese sehen - mit Ausnahme der Benachteiligungsabsicht - eine Frist von maximal zwei Jahren für die Anfechtung vorgenommener Rechtshandlungen vor. Ebenso wenig besteht ein vertraglicher Zusammenhang zwischen der…
…Mutter zu tragen, mit ein. Es bestehe daher ein konkreter vertraglicher Zusammenhang zwischen der Übernahme der Kosten für das Pflegeheim der Mutter und der Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Dieser Rechtsansicht kann sich der Unabhängige Finanzsenat nicht anschließen. Zutreffend ist zwar, dass die Übernahme…
…vom Beschwerdeführer im Rahmen der Übergabe an ihn freiwillig eingegangenen Verpflichtungen weiter, was die für eine außergewöhnliche Belastung erforderliche Zwangsläufigkeit automatisch ausschließt. Besteht zwischen einer unentgeltlichen Vermögensübertragung und dem Anfall von Pflegekosten ein konkreter zeitlicher oder vertraglicher Zusammenhang, können - bei Zutreffen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen -…
…dass ein konkreter Zusammenhang zwischen Vermögensübertragung und Belastung bestehen muss (etwa Pflegeverpflichtung auf Grund eines Ausgedinges, Wanke in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 34 Anm 11). Im beschwerdegegenständlichen Fall liegt ein konkreter, vertraglicher Zusammenhang zwischen der Übernahme der Begräbniskosten und der Übertragung des Eigentums an…
…einschließlich der Grabmalkosten, beliefen sich auf einen Betrag von € 9.154,86. Im beschwerdegegenständlichen Fall liegt ein konkreter, vertraglicher Zusammenhang zwischen der Übernahme der Begräbniskosten und der Übertragung des Eigentums an der o.a. Liegenschaft an den Bf. vor: Dem Übergabsvertrag zufolge verpflichtete sich…
…vertraglicher) Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung (zB Übertragung eines Hauses), liegt insoweit keine außergewöhnliche Belastung vor; Rz 823 ist anzuwenden. Die Aufwendungen sind jedenfalls weiters um öffentliche Zuschüsse zu kürzen, soweit diese die mit der Pflege- und Hilfsbedürftigkeit im Zusammenhang…
…an uns kein einziges Wort von Pflege, Übernahme von Pflegekosten oder irgendeiner anderen Gegenleistung. Somit gibt es absolut keinen konkreten (vertraglichen) Zusammenhang von den von mir gezahlten Pflegekosten und der an uns übertragenen Liegenschaft. . Tatsächlich ist es so, dass meine Tante trotz ihrer geistigen Einschränkung…
…waren, bestand für den Bf. aufgrund des Übergabevertrags eine Verpflichtung diese Kosten zu tragen. Hinsichtlich der nicht durch Nachlassaktiva gedeckten Kosten bestand aber ein vertraglicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem unentgeltlichen Vermögenserwerb im Jahr 2000, sodass nur insoweit eine Belastung und keine Vermögensumschichtung vorliegen könnte…