…108. (1) Bei der Berechnung der Fristen, die nach Tagen bestimmt sind, wird der für den Beginn der Frist maßgebende Tag nicht mitgerechnet. (2) Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen enden mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monates, der…
…für die Frage der Verlängerbarkeit von Bedeutung. Gesetzliche Fristen sind nur dann verlängerbar, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist. Gesetzlich verlängerbare Fristen sind die Fristen zu Einreichung von Abgabenerklärungen, die Berufungsfrist sowie die Vorlageantragsfrist. Zu den nicht verlängerbaren Fristen gehören auch die Fristen des § 41 Abs…
…260 Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 265 Abs. 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Verlängerbare Fristen sind u.a. die Beschwerdefristen (§ 245 BAO) und Vorlageantragsfristen (§ 264 Abs. 4 BAO). Der Zeitpunkt, an dem…
…Diese beiden Dreimonatsfristen sind gesetzliche (daher dem § 110 Abs.1 zufolge nicht verlängerbare) Fristen. Die Fristen waren zum Zeitpunkt der Festsetzung der dritten Säumniszuschläge bereits abgelaufen, die Festsetzung der dritten Säumniszuschläge erfolgte daher zu Recht. Die Beschwerde gegen die Säumniszuschlagsbescheide vom 9.1.2017 und…
…Diese beiden Dreimonatsfristen sind gesetzliche (daher dem § 110 Abs.1 zufolge nicht verlängerbare) Fristen. Die Fristen waren zum Zeitpunkt der Festsetzung der dritten Säumniszuschläge bereits abgelaufen, die Festsetzung der dritten Säumniszuschläge erfolgte daher zu Recht. Eine sich aus der Erbantrittserklärung ergebende Einschränkung von Abgabenschuldigkeiten im…
…da die Frist gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 zu den nicht verlängerbaren Fristen gehört." Die von Ihnen angeführten Gründe ändern nichts daran, dass die Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 verspätet beim Finanzamt eingebracht wurde. Es war spruchgemäß zu entscheiden." Dagegen…
…Abgesehen davon sehen sowohl § 240 BAO als auch § 241 BAO nicht verlängerbare gesetzliche Fristen von fünf bzw. drei Jahren vom Kalenderjahr der Entrichtung vor. Im Urteil des Landesgerichts Salzburg (Seite 13) wird die Möglichkeit einer Löschung von € 652.015,90 an Abgabenschulden bei einem…
…der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ihres Mandanten dient. Ihnen obliegt ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit bei der Wahrung von Fristen im Rechtsverkehr, insbesondere im Rechtsmittelverfahren, und dies in besonderer Weise dann, wenn nicht verlängerbare gesetzlich normierte Fristen für bestimme Prozessschritte einzuhalten sind, wie dies bei der zweiwöchigen…
…BAO³, § 110 Anm 2). Auf Grund der Gleichbehandlung gesetzlicher und in Verordnungen festgesetzter Fristen, handelt es sich bei der in § 1 Abs. 2 ZBV 2016 festgelegten Sechsmonatsfrist eindeutig um eine nicht verlängerbare gesetzliche Frist. Da der Antrag im gegenständlichen Fall am 10. Juli 2019, also…
…aufrechterhalten. Die Verordnung bestimmt klar und unmissverständlich, dass die Anträge spätestens bis 30. Juni des Folgejahres zu stellen sind. Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine nicht verlängerbare - EU-weit einzuhaltende - Ausschlussfrist (vgl. BFH, Urteil vom 23.10.2003, V R 48/01…
…ansässige Steuerpflichtige (79/1072/EWG). Die Verordnung bestimmt klar und unmissverständlich, dass die Anträge spätestens bis 30. Juni des Folgejahres zu stellen sind. Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine nicht verlängerbare - EU-weit einzuhaltende - Ausschlussfrist (vgl. BFH, Urteil vom 23. Oktober 2003…
…dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des Antragstellers zuständigen Finanzamt, in allen anderen Fällen beim ***FA*** gestellt werden. Da es sich bei dieser Frist von fünf Jahren um eine gesetzliche, nicht verlängerbare Frist iSd § 110 BAO handelt, geht bei Versäumung dieser Präklusivfrist ein Recht - gegenständlich…
…Monatsfrist gemäß § 9 Abs. 8 fünfter TS KStG 1988 nur schwer mit dem Charakter eines Mängelbehebungsauftrages vereinbar ist, bei dem das Gesetz die Beachtung anderer Fristen nicht vorsieht, sondern nur anordnet, dass zur Befolgung des Mängelbehebungsauftrages eine angemessene Frist zu bestimmen ist, die überdies auf…
…Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzliche Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. Als gesetzlich verlängerbare Frist sei beispielsweise die Berufungsfrist…
"Die Unterfertigung des Gruppenantrages durch den gesetzlichen Vertreter des Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften ist - im Hinblick auf die nicht verlängerbare Einbringungsfrist des Teilstriches 5 des § 9 Abs. 8 KStG 1988 (deren Lauf durch die Unterfertigung des letzten gesetzlichen Vertreters einer der betroffenen Körperschaften…
…1 BAO können gesetzlich festgesetzte Fristen, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. Bei der sich über 5 Jahre erstreckenden Frist für die Stellung eines Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung handelt es sich um eine unerstreckbare und somit nicht verlängerbare gesetzliche Frist (vgl…
…verspätete Meldung sei weder der Finanzverwaltung noch externen Interessenten ein wie immer gearteter Schaden erwachsen. Die relative Dringlichkeit der Meldung der Wirtschaftlichen Eigentümer würde sich an den großzügig bemessenen Fristen zeigen. In der Erinnerung vom 29.8.2018 sei eine Frist bis 10.12.2018…
…verspätete Meldung sei weder der Finanzverwaltung noch externen Interessenten ein wie immer gearteter Schaden erwachsen. Die relative Dringlichkeit der Meldung der Wirtschaftlichen Eigentümer würde sich an den großzügig bemessenen Fristen zeigen. In der Erinnerung vom 29.8.2018 sei eine Frist bis 10.12.2018…
…1995, für die dortige Frist für den Antrag auf Erstattung (Ritz, BAO6, § 108 Tz 2). Selbst das Vorliegen nicht verlängerbarer gesetzlicher Fristen schließt keineswegs die Anwendbarkeit des allgemein für Fristen geltenden § 108 Abs. 3 Satz 2 BAO aus (VwGH 24.11.1998, 98/14/0130…
…zu verlängern. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Beschwerdefrist gehemmt. Nach § 245 Abs. 4 BAO beginnt die Hemmung des Fristenlaufes mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 3) und endet mit dem Tag, an dem die Entscheidung (Abs. 3) über den…