…erhält. Da A und B vor der Auflösung an der AB-OG beteiligt waren, liegt dem Grunde nach eine Realteilung (nicht verhältniswahrende Aufteilung) im Sinne des Art. V UmgrStG vor. Beispiel 2: A und B sind zu jeweils 50% an der AB-OG beteiligt, die…
…Personengesellschaft zukommen. Im Hinblick auf die Eigenschaft einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist die zivilrechtliche verhältniswahrende Aufteilung der Anteile ("Anteilsdurchschleusung") eine steuerneutrale Maßnahme und löst keine Entnahme- oder Aufgabegewinnbesteuerung aus. Beispiel: A und B sowie die X-GmbH sind an der Z GmbH & Co KG beteiligt, wobei…
…Personengesellschaft um. Auch in diesem Fall müssen als Gegenleistung gewährte Anteile der einbringenden Personengesellschaft zukommen. Im Hinblick auf die Eigenschaft einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist die zivilrechtliche verhältniswahrende Aufteilung der Anteile ("Anteilsdurchschleusung") eine steuerneutrale Maßnahme und löst keine Entnahme- oder Aufgabegewinnbesteuerung aus. § 19 Abs. 2 Z…
…Personengesellschaft um. Auch in diesem Fall müssen als Gegenleistung gewährte Anteile der einbringenden Personengesellschaft zukommen. Im Hinblick auf die Eigenschaft einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist die zivilrechtliche verhältniswahrende Aufteilung der Anteile ("Anteilsdurchschleusung") eine steuerneutrale Maßnahme und löst keine Entnahme- oder Aufgabegewinnbesteuerung aus. § 19 Abs. 2 Z…
…Personengesellschaft um. Auch in diesem Fall müssen als Gegenleistung gewährte Anteile der einbringenden Personengesellschaft zukommen. Im Hinblick auf die Eigenschaft einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist die zivilrechtliche verhältniswahrende Aufteilung der Anteile ("Anteilsdurchschleusung") eine steuerneutrale Maßnahme und löst keine Entnahme- oder Aufgabegewinnbesteuerung aus. § 19 Abs. 2 Z…
…steuerneutrale Realteilung ist idR die Feststellung des Verkehrs- und Buchwertes der Mitunternehmerschaft und des zu übertragenden Vermögens (ausgenommen die Verkehrwertfeststellung bei der verhältniswahrenden Abteilung im Sinne der Rz 1524). Das Ausscheiden eines substanzbeteiligten Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft unter Verzicht auf eine Abfindung stellt keinen Vorgang…
…7 und § 34 Abs. 2 UmgrStG anzuwenden sind - abgabenrechtlich folgendes Grundprinzip: Zunächst ist fiktiv eine verhältniswahrende Auf- oder Abspaltung auf eine neugegründete Zwischenkapitalgesellschaft anzunehmen (1. Fiktionsschritt). Die Anteilsinhaber der abzuspaltenden Gesellschaft haben im Verhältnis des Verkehrswertes des abgespaltenen Vermögens zum gesamten Verkehrswert der spaltenden Gesellschaft…
…5.1.10.5.2. Teilbetriebsfiktion bei Forstbetrieben 5.1.10.5.2.1. Allgemeines Rz 1551: Die Teilbetriebsfiktion ermöglicht die Aufteilung von Flächen des dem Grunde nach unteilbaren Forstbetriebes. Zur Vermeidung unerwünschter Gestaltungen wird die erweiterte Teilungsmöglichkeit dadurch abgesichert, dass die forstbetriebliche Teilung auf…
…des A für den 100%-Anteil an der A-GmbH von 320 (300 aus dem Tausch und 20 aus der Aufteilung im Zuge der fiktiven verhältniswahrenden Spaltung laut erstem Fiktionsschritt). Die Y-GmbH hat den Tausch im Rahmen ihrer betrieblichen Einkünfte in Höhe von 180…
…Punkt 3.3 wird das Umtauschverhältnis der Aktien, die Aufteilung der Aktien auf die Aktionäre und die Zuzahlung erläutert (auszugsweise wiedergegeben): "Die Aktien der NEUEN GESELLSCHAFT werden den Inhabern der STRUEBESITZ AKTIEN zum Termin der EINTRAGUNG zugeteilt. Je STREUBESITZ AKTIE erhält deren Inhaber gemäß den…
…Abspaltung zur Neugründung Rz 1787b: Die verhältniswahrende Abspaltung zur Neugründung ändert auch bei Vorliegen von gruppenfremden Anteilsinhabern nichts am Fortbestand der Unternehmensgruppe mit der neuen Körperschaft. Bei der nicht verhältniswahrenden Abspaltung zur Neugründung hängt es von der Aufteilung der Beteiligungen am spaltenden Gruppenmitglied und an…
…in die übernehmende Körperschaft auszugehen. Bei der verhältniswahrenden sowie bei der nicht verhältniswahrenden Aufspaltung ergeben sich somit die Anschaffungskosten der gewährten Anteile aus der Aufteilung des gemeinen Wertes der untergegangenen Anteile auf die neuen Anteile nach dem Verkehrswertverhältnis der Spaltungsmassen. Der Besteuerung sind die Wertverhältnisse…
…war, wurde in 15 Trennstücke (die Trennstücke 8 bis 22) sowie die nach der Aufteilung verbleibende Restfläche aufgeteilt. Im Zuge der Umsetzung der auf dem Teilungsplan basierenden Neuaufteilung der Liegenschaften wurden diese Trennstücke den folgenden (neugebildeten) Grundstücken zugeschlagen und diesbezüglich die folgenden Vereinbarungen bzw. behördlichen…
…2013, GZ ab , sieht eine Aufteilung dieses einheitlichen Areals in anbaureife Parzellen vor, wobei die zwei bisherigen Miteigentümer so teilen, dass sie entsprechend ihrem bisherigen Miteigentumsanteil auch nach der Aufteilung flächenmäßig am gesamten Areal verhältniswahrend beteiligt sind. Dort wo diese Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird, erfolgt…
…Jahr 1999 erfolgt sei. Die eheliche Beziehung mit NN sei zu diesem Zeitpunkt praktisch beendet gewesen, sodass der Bw die im Jahr 1999 unternommenen Reisen nach China dazu benützt habe, seine persönlichen, nicht dem Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff Ehegesetz unterliegenden Fahrnisse wie Bücher, Dokumente, Kleidung…
…2 GrEStG anzuwenden. Nach dieser Bestimmung werde im Falle der Realteilung die Steuer nicht erhoben, soweit die durchgeführte Realteilung von Miteigentum verhältniswahrend sei. Gegenständlich sei die Teilung nach Beiziehung forstfachmännischer Beratung zur wertgleichen Teilung in einem gerichtlichen Verfahren durch einen rechtskräftigen Richterspruch gem. § 351 Exekutionsordnung…
…hängt die steuerliche Beurteilung von der Rechtsstellung des stillen Mitunternehmers nach der Spaltung ab: Soll der stille Mitunternehmer am Gesamtvermögen beteiligt bleiben, ist der Spaltungsvorgang zweistufig darzustellen: Die stille Mitunternehmerschaft nimmt zunächst eine verhältniswahrende Abteilung zur Neugründung im Sinne des Art. V UmgrStG insofern vor…
5.2.2. Teilungsmasse 5.2.2.1. Allgemeines Rz 1574: Steuerrechtlich kann die Teilungsmasse nur Betriebsvermögen in nachstehender Form umfassen: In- und ausländische land- und forstwirtschaftliche, freiberufliche, sonstige selbständige oder gewerbliche Betriebe (Rz 1548) In- und ausländische Teilbetriebe und zwar Teilbetriebe im Sinne des…
…März 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 14. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer für die mit den Miteigentümern am 18.09.2019 geschlossenen Vereinbarungen über die Aufteilung der Liegenschaft EZ ***6***, KG ***7*** ***8*** mit einer Gesamtfläche von 195.161 m² zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
…März 2020 gegen den Bescheid des ***Finanzamt*** vom 14. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer für die mit den Miteigentümern am 18.09.2019 geschlossenen Vereinbarungen über die Aufteilung der Liegenschaft EZ ***EZ***, KG ***KG*** ***Ort*** mit einer Gesamtfläche von 195.161 m² zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…