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104 902 Treffer663 msnur geltende Fassungen
BFG RV/2300002/20161. Aufhebung des Erkenntnisses eines unzuständigen Spruchsenates wegen Verletzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter und Zurückverweisung der Finanzstrafsache zur Neuverhandlung vor einen Senat für unselbständig berufstätige Beschuldigte 2. Kein Zwang zur Selbstbeschuldigung, wenn Arbeitnehmer gegenüber der Abgabenbehörde angeben soll, dass er im Veranlagungswege zu erfassende nichtselbständige Einkünfte bezogen hat (weil er sich rechtswidrig Geldmittel seines Arbeitgebers beschafft hatte)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss14.04.2017

…die Finanzstrafsache insoweit gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG der Finanzstrafbehörde zur Verhandlung und Fällung eines Erkenntnisses durch einen für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zurückgestellt. II. Gegen diesen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes als verfahrensleitende Verfügung ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (§ 25a Abs…

BFG RV/5300010/2015Einschreiten eines sachlich unzuständigen Spruchsenates; Aufhebung des Erkenntnisses und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache im Vorverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss28.12.2016

…und die Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG der Finanzstrafbehörde zur Verhandlung und Fällung eines Erkenntnisses durch einen für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zurückgestellt. II. Gegen diesen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes als verfahrensleitende Verfügung ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (§ 25a Abs…

UFSI FSRV/0027-I/06Irrtümliches Einschreiten eines sachlich unzuständigen Spruchsenates
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.02.2008

…68 Abs. 2 lit. a FinStrG) bzw. unselbständiger Berufe (§ 68 Abs. 2 lit. b FinStrG) entsendet sind. Die Zuständigkeit zur Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei - wie im gegenständlichen Fall - unselbständig berufstätigen Beschuldigten obliegt einem nach § 68 Abs. 2 lit. b FinstrG…

BFG RV/5300011/20141. Aufhebung eines von einem örtlich und sachlich unzuständigen Spruchsenat erlassenen Straferkenntnisses; 2. Zurückstellung der Finanzstrafsache mit Beschluss nach § 161 Abs. 4 FinStrG zur Weiterleitung der Sache an die zuständige Finanzstrafbehörde; 3. Ausmaß einer Ersatzfreiheitsstrafe und einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.06.2016

…ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig (§ 25a Abs. 3 VwGG). Entscheidungsgründe 1. Mit Erkenntnis des Spruchsenates II (zuständig laut Geschäftsverteilung für unselbständig berufstätige Beschuldigte laut Verfügung des Amtsvorstandes vom 2. Jänner 2014, Zl. 520000/000838/2014) beim Zollamt Linz Wels als Finanzstrafbehörde…

BFG RV/1100294/2017Auszahlung einer Freizügigkeitsleistung bei endgültigem Verlassen der Schweiz - Pensionsabfindung, Drittelbegünstigung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2019

…der Folge kurz: Bf.) war bis 30. September 2009 als Grenzgängerin bei der Fa. AB AG in der Schweiz unselbständig beschäftigt. Im Beschwerdejahr bezog sie bis 31. Jänner 2016 Notstandshilfe (Arbeitsmarktservice Österreich) und seit 1. Februar 2016 eine geringe inländische Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung…

BFG RV/5100489/2017Kein Eigenanspruch eines vollerwerbstätigen und selbsterhaltungsfähigen Anspruchswerbers bei Hochschulstudium im Ausland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.11.2018

…Als Wohnanschrift wurde die im Spruch angeführte Adresse genannt. Seine in B wohnhafte Mutter (KM) sei unselbständig erwerbstätig und leiste keinen überwiegenden Unterhalt an ihn. Der Unterhalt werde überwiegend vom Antragsteller (=Beschwerdeführer) getragen. Mit Bescheid vom 20.10.2016 wies das Finanzamt diesen Antrag für…

UFSL RV/1069-L/041. Heimfahrten einer ledigen Krankenschwester aus der Schweiz 2. Verpflegungsmehraufwand wegen Kaufkraftunterschied 3. Besuch von Fortbildungsseminaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005Teil 2/3

… 26 Z 7 EStG 1988 Rechnung getragen werden. Die daraus resultierenden Verpflegungsmehraufwendungen können steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, weil ja eine Vielzahl von selbständig und unselbständig Erwerbstätigen genötigt ist, sich (teilweise) außer Haus zu verköstigen, ohne dass damit die üblichen Kosten der Verpflegung berufsmäßig überschritten…

UFSW FSRV/0134-W/06Rechtswidrigkeit des Erkenntnisses infolge Unzuständigkeit des erkennenden Spruchsenates.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.03.2007

…letzter Halbsatz FinStrG). Im vorliegenden Fall hat die Bw1 im Rahmen ihrer Funktion als Geschäftsführerin der Fa. T-GmbH die bezeichnete Liegenschaft an ihren im Jahr 2001 unselbständig berufstätig gewesenen Gatten (Bw2) verkauft, wobei die gegenständlichen Finanzstrafverfahren gegen beide Beschuldigten zu einem Finanzstrafverfahren verbunden wurden…

UFSS FSRV/0004-S/05Holzschlägerer, rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2005Teil 1/2

…dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. Die Finanzlandesdirektionen haben für jedes Jahr im voraus die Geschäfte unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit…

UFSK FSRV/0005-K/06Entscheidung eines sachlich unzuständigen Spruchsenates
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.04.2007

…unselbständiger Berufe (§ 68 Abs.2 lit.b FinStrG) entsendet sind, und die Zuständigkeit zur Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei - wie im gegenständlichen Fall - unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs.2 lit.b zusammengesetzten Senat obliegt. Laut aktueller Geschäftsverteilung trägt dieser Spruchsenat…

BFG RV/6300021/2020Verbandsverantwortlichkeit, GF und Spruchsenatszusammensetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss07.04.2026

…der oa Verfügung wie folgt getroffen: Senat für unselbständige Berufe Dem Senat obliegt gemäß § 68 Abs. 2 lit. b FinStrG als Organ des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Rechtliche Beurteilung: Im vorliegenden…

BFG RV/6300020/2020Verbandsverantwortlichkeit - Zuständigkeit Spruchsenat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss31.03.2026

…der oa Verfügung wie folgt getroffen: Senat für unselbständige Berufe Dem Senat obliegt gemäß § 68 Abs. 2 lit. b FinStrG als Organ des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten. Rechtliche Beurteilung: Im vorliegenden…

BFG RV/5300001/2022Unzuständigkeit des erkennenden Spruchsenates
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.03.2026

…Abs. 3 FinStrG für Finanzstrafsachen der Teams Strafsachen 9 bis 11 zuständig, wenn ausschließlich unselbständig berufstätige Beschuldigte betroffen sind, der Familienname des Beschuldigten mit einem Buchstaben A bis Z beginnt und keine Zuständigkeit des Spruchsenates L-7 gegeben ist. Dem Spruchsenat L-7 obliegt gem…

BFG RV/2300008/2017Einnahmen aus Straftaten, Grenze des grob fahrlässigen Verhaltens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.10.2019Teil 1/2

…weil ein unzuständiger Senat entschieden hatte und die Finanzstrafsache zur Verhandlung und Fällung eines Erkenntnisses durch einen für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Senat zurückgestellt. In dem nun bekämpften Erkenntnis des Spruchsenates V vom 26.06.2017 wurde der bisherige Verfahrensgang und der objektive Tathergang des…

BFG RV/1300003/2018Strafbemessung bei Abgabenhinterziehung mit langem Tatzeitraum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.09.2018

…1999, 210; UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03). Die persönliche und finanzielle Situation des in der Schweiz unselbständig berufstätigen 60-jährigen Beschuldigten stellt sich so dar, als er Eigentümer einer parifizierten Wohnung in e ist, die er mit seiner Gattin und Tochter bewohnt…

BFG RV/1300001/2016Absolute Verjährung im Finanzstrafverfahren; Berücksichtigung der Anhängigkeit höchstgerichtlicher Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2018

…Finanzstrafbehörde gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG vorzugehen wäre, damit diese einem für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zur (neuerlichen) Verhandlung und Entscheidungsfindung vorgelegt werden kann. Im gegenständlichen Fall kommt jedoch aus Gründen der Verjährung der Strafbarkeit (§ 31 FinStrG) eine Vorgangsweise nach § 161 Abs. 4 FinStrG…

BFG RV/5300020/2012Unzuständigkeit des für die Finanzstrafbehörde eingeschrittenen Spruchsenates
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.06.2014

…das vom Amtsbeauftragten in Beschwerde gezogene Erkenntnis erlassen hat, als Organ des genannten Zollamtes die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten, wohingegen dies bei selbständig berufstätigen Beschuldigten dem „Senat I“ bzw. Spruchsenat I (als Organ des benannten Zollamtes…

UFSL FSRV/0076-L/08Hinterziehungen von Mineralölsteuer durch den Geschäftsführer eines Bauunternehmens, welcher zum Betrieb von Estrich-Pumpen verbotenerweise gekennzeichnetes Gasöl verwenden ließ; Bemessung der Strafen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2012Teil 1/2

…FinStrG für das Jahr 2008 für die Durchführung mündlicher Verhandlungen und Fällung von Erkenntnissen gemäß § 58 Abs. 2 FinStrG die Senate I (bei selbständig berufstätigen Beschuldigten) und II (bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten) bestimmt und dabei die einzelnen, ordnungsgemäß bestellten Senatsmitglieder benannt bzw. auch die Reihenfolge…

UFSL FSRV/0006-L/08Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer den Straßenhandel mit Rosen kontrollierenden Unternehmerin; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…in der Geschäftsverteilung zum Einsatz kommenden Laienbeisitzer für den beim Finanzamt Linz eingerichteten Spruchsenat X, der u.a. für selbständig oder sowohl selbständig als auch unselbständig berufstätigen Beschuldigte mit einem Familiennamen, beginnend mit dem Buchstaben Z, zuständig gewesen ist. Es besteht daher einerseits kein Zweifel…

UFSL FSRV/0076-L/06Sachliche Unzuständigkeit eines Spruchsenates infolge seiner falschen Zusammensetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.03.2009

…Senat, dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet sind. § 68 Abs. 3 FinStrG: Die Geschäfte sind für jedes Jahr im Voraus unter die Senate so zu verteilen, dass die Durchführung des Verfahrens und die Fällung der Entscheidung bei selbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs…