…Art.201 Abs.3 Zollkodex die Zollschuld in dem nach Art.201 Abs.2 Zollkodex genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden.") Im gegenständlichen Fall ist laut Aktenlage eine solche indirekte Stellvertretung…
…FinStrG) zu bestrafenden vorsätzlichen Finanzvergehen. Die Bf hat der obgenannten, für sie als (indirekter) Vertreterin beim Abfertigungszollamt einschreitenden Spedition die Unterlagen ("Rechnungen") geliefert, die zur unrichtigen (betragsmäßig zu geringen) Festsetzung des Zolls durch das Abfertigungszollamt geführt haben, obwohl sie gewusst hat, dass sie für die…
… 48a Abs. 1 Z. 1 FinStrG macht sich der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise schuldig, wer in einem Verfahren zur Erteilung eines Präferenznachweises vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder unrichtige oder unvollständige Unterlagen vorlegt. Unbestritten ist, dass der Berufungswerber am 13. April 2000 auf…
…erklärt habe" und dadurch einen unrichtigen Präferenznachweis herbeigeführt. Gemäß § 48a Abs. 1 Z. 2 FinStrG macht sich jedoch der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise schuldig, wer bei Ausstellung eines Präferenznachweises oder einer Lieferantenerklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder unrichtige oder unvollständige Unterlagen vorlegt. …
…macht sich der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise schuldig, wer 1. in einem Verfahren zur Erteilung eines Präferenznachweises oder 2. bei Ausstellung eines Präferenznachweises oder einer Lieferantenerklärung oder 3. in einem Nachprüfungsverfahren vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder unrichtige oder unvollständige Unterlagen vorlegt. Gemäß…
…aufgenommenen Beweise und den Inhalt der Verwaltungsakte. Rechtslage: Gemäß § 48a Finanzstrafgesetz (FinStrG) macht sich derjenige der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise schuldig, der bei Ausstellung eines Präferenznachweises oder einer Lieferantenerklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder unrichtige oder unvollständige Unterlagen vorlegt. Gemäß § 161 Abs…
…1: Der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise macht sich schuldig, wer 1. in einem Verfahren zur Erteilung eines Präferenznachweises oder 2. bei Ausstellung eines Präferenznachweises oder einer Lieferantenerklärung oder 3. in einem Nachprüfungsverfahren vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder unrichtige oder unvollständige Unterlagen vorlegt…
…§ 48a Abs. 1 Ziff. 2 FinStrG macht sich der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise schuldig, wer bei Ausstellung eines Präferenznachweises oder einer Lieferantenerklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder unrichtige oder unvollständige Unterlagen vorlegt. Gem. Abs. 2 leg. cit wird die Tat mit einer…
…Artikels 201 Abs. 3 zweiter Unterabsatz ZK entsteht die Zollschuld in dem nach Artikel 201 Abs. 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden." Gemäß § 2 Abs. 1 ZollR…
…Artikel 201 Abs. 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden." Die Eigenschaft Zollschuldner ist ausschließlich an die Förmlichkeit der Anmeldung geknüpft (EuGH 14.11.2002, C-251/00…
…Unterabsatz ZK entsteht die Zollschuld in dem nach Artikel 201 Absatz 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden. Auf Grund der Bestimmungen der Artikel 5 und 64 ZK…
…Wortlaut der zitierten Gesetzesbestimmung lediglich normiert wird, dass im Falle einer Zollschuldentstehung nach Art. 201 ZK diese auch für jeden entsteht, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden. Diese nationale Gesetzesbestimmung trägt demnach nur den…
…Zollschuldner gem. Abs. 3 legcit. letzter Satz allenfalls in Betracht gekommen, wenn er unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hätte, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden. Hierfür finden sich aber nach der Aktenlage keine Anhaltspunkte. Das Zollamt hat daher zu Recht den Bf. als…
…auch für jeden entsteht, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden. Anmelder ist gemäß Artikel 4 Nr. 18 ZK die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder die Person, in deren Namen eine…
…nach Art. 201 Abs. 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden“. Der Begriff der Partei ist dem Zollrecht fremd, der Rechtsetzer spricht nur von „Personen“ (Art. 4 Nr…
…nach Art. 201 Abs. 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden“. Der Begriff der Partei ist dem Zollrecht fremd, der Rechtsetzer spricht nur von „Personen“ (Art. 4 Nr…
…nach Art. 201 Abs. 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden“. Der Begriff der Partei ist dem Zollrecht fremd, der Rechtsetzer spricht nur von „Personen“ (Art. 4 Nr…
…nicht vorgeworfen werden, dass sie irgendwelche Verpflichtungen oder Voraussetzungen, die sich aus der Inanspruchnahme des betreffenden Verfahrens ergeben, zu erfüllen gehabt hätte. Die Bestimmung, wonach eine Zollschuld auch für denjenigen entsteht, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung…
…Unterabsatz ZK entsteht die Zollschuld in dem nach Artikel 201 Absatz 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden. Auf Grund der Bestimmungen der Artikel 5 und 64 ZK…
…201 Abs. 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden entsteht, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hat, die der Anmeldung zugrunde gelegt wurden. Sohin ist für den Bf,, obwohl er in den streitverfangenen Zollanmeldungen weder als Anmelder noch als Empfänger der…