…an den Zuwender zurückgeben muss. 3.2.5.2. Geschenke Rz 370: Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Die Unentgeltlichkeit ist nicht gegeben, wenn die Zuwendung als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers anzusehen ist. Ein Geschenk ist regelmäßig anzunehmen…
…Begründung des Rechtsmittels u.a. ausgeführt. Der Vorschreibung der Kapitalertragsteuer (KESt) liege die Auffassung der Behörde zugrunde, dass es sich bei den angeführten Zahlungen zur Gänze um unentgeltliche Zuwendungen der Bf. handle. Mit Ausnahme der Spenden iHv Euro 69.450,00 (Anmerk. im Jahr 2005)…
…Rz 387a iVm EStR 2000 Rz 1330a). Besteht neben dem Erwerb von Speisen oder Getränken zusätzlich die Möglichkeit, über separat aufgestellte Spendenboxen unentgeltliche Zuwendungen zu tätigen, stellen diese echte Spenden und somit keine Betriebseinnahmen dar. Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus dem Betrieb von…
…Aussage aufgenommen, dass unentgeltliche Zuwendungen an Körperschaften, die unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, wenn sie von fremden Dritten erfolgen, dh. nicht von Anteilsinhabern bzw. diesen nahe stehende Personen, steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen. Dieser Aussage liegen folgende Gedanken zu Grunde: Zuwendungen an Wirtschaftstreibende sind, wenn…
…seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Auch die unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Für jeden Gegenstand des übertragenen Betriebes, der ganz…
…vom dreifachen Einheitswert, zugrunde gelegt (im Einzelnen: siehe Bescheid vom 28. September 2009). In der dagegen erhobenen Berufung (dem UFS ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt vorgelegt) wurde eingewendet, da das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) betreffend unentgeltliche Zuwendungen ua. an privatrechtliche Stiftungen in seinem § 1 Abs. 5 an…
…gem. § 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG Nach § 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG sind die üblichen Gelegenheitsgeschenke steuerfrei. Unter Gelegenheitsgeschenken im Sinne der Z 11 sind unentgeltliche Zuwendungen zu verstehen, die nach der Verkehrsauffassung üblicherweise aus besonderem Anlass (z. B. Weihnachten, Ostern, Hochzeiten, Taufe…
…16), wonach "einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellt ist die Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf oder für den Bedarf des Personals oder als unentgeltliche Zuwendung oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser Gegenstand oder seine Bestandteile…
…größtmöglichen Kontinuität zwischen den Regelungen des ErbStG und den Bestimmungen des StiftEG kann dem beschwerdeführenden Finanzamt nicht gefolgt werden, wenn es zur Klärung der Frage, ob im Beschwerdefall eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Zuwendung vorliegt, das "Überwiegensprinzip" heranzieht. Wie die belangte Behörde zu Recht ausführt…
…auszugehen. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut in § 1 Abs. 1 StiftEG unterliegen der Stiftungseingangssteuer aber (ausschließlich) unentgeltliche Zuwendungen an Privatstiftungen, sodass im Gegenstandsfalle durch den Erwerb der Liegenschaft samt (übersteigender) Gegenleistung kein Tatbestand nach dem StiftEG erfüllt wird. Diesfalls hat auch eine Erhöhung nach § 2 Abs…
…erhöht sich nach dem Gesetzeswortlaut gem § 7 Abs 2 GrEStG 1987 diese Steuer um 2,5% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundstückswert und einer allfälligen Gegenleistung (Stiftungseingangssteueräquivalent). Die unentgeltliche Zuwendung von Grundstücken iSd § 2 GrEStG 1987 an privatrechtliche Stiftungen oder damit vergleichbare Vermögensmassen ist grds sowohl…
7.2 Der Stiftungsakt als betrieblich veranlasste Zuwendung 7.2.1 Allgemeines Rz 201: Nach § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind betrieblich veranlasste Aufwendungen und Ausgaben Betriebsausgaben. Diese allgemeine Vorschrift kann einerseits durch andere allgemeine Vorschriften wie jene des Abzugsverbotes für unentgeltliche Zuwendungen in § 20…
…Stiftung bzw. vergleichbare Vermögensmasse nicht auf das Inland einschränkt, sind von der Stiftungseingangssteuer auch unentgeltliche Zuwendungen an vergleichbare ausländische Rechtsgebilde umfasst. Rz 309: Bei ausländischen privatrechtlichen Stiftungen und vergleichbaren Vermögensmassen ist grundsätzlich ein Typenvergleich anzustellen. Darüber hinaus sollen aber auch ausländische Rechtsgebilde erfasst werden, die…
…Übliche Gelegenheitsgeschenke sind, soweit (je Gelegenheit und Geschenk) der gemeine Wert 1.000 Euro nicht übersteigt, nach § 121a Abs. 2 lit. e BAO von der Anzeigepflicht befreit. Übliche Gelegenheitsgeschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die nach der Verkehrsauffassung üblicherweise aus besonderem Anlass (zB Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Taufe)…
…GmbH an eine Einrichtung dieser Körperschaft öffentlichen Rechts, stellt diese Spende eine verdeckte Ausschüttung dar. Unentgeltliche Zuwendungen einer Körperschaft an ein Museum ihres Alleingesellschafters (einer Körperschaft öffentlichen Rechts) sind aber nicht verdeckte Ausschüttungen, sondern nach Maßgabe der Spezialbestimmung des § 4a EStG 1988 als Betriebsausgaben zu…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Der Stiftungseingangssteuer unterliegen unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder an damit vergleichbare Vermögensmassen. Die Steuer beträgt generell 2,5 % vom Wert der Zuwendung (Stiftungseingangssteuergesetz). Die Steuer ist gem § 1 Abs 5 StiftEG vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und…
…00 (3,5% der Gegenleitung iHv € 1.440.000,00) fest. Die Begründung lautete wie Folgt: "Der Stiftungseingangssteuer unterliegen unentgeltliche Zuwendungen an eine Stiftung. Da der Kaufpreis den dreifachen Einheitswert übersteigt, liegt im gegenständlichen Fall jedoch ein entgeltlicher Grundstückserwerb vor und war Grunderwerbsteuer vorzuschreiben…
…Bf. ist zu entgegnen, dass im Vergleich zur Spielbankabgabe auch die frühere Erbschafts- und Schenkungssteuer und jetzt, seit 1. August 2008 auch die Stiftungseingangssteuer für unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen von einer saldierten Bemessungsgrundlage ausgeht. Bemessungsgrundlage gemäß § 20 ErbStG 1955 war der „Nettoerwerb“, Besitzposten abzüglich Schuldposten…
…größtmöglichen Kontinuität zwischen den Regelungen des ErbStG und den Bestimmungen des StiftEG kann dem beschwerdeführenden Finanzamt nicht gefolgt werden, wenn es zur Klärung der Frage, ob im Beschwerdefall eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Zuwendung vorliegt, das "Überwiegensprinzip" heranzieht. Wie die belangte Behörde zu Recht ausführt…
…1 %. Steuerliche Beurteilung: Außer Streit stehe, dass es sich bei der Zuwendung einer Hochzeitsreise durch den Trauzeugen dem Grunde nach um ein "übliches Gelegenheitsgeschenk" (§ 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG) handle. Die Judikatur verstehe darunter unentgeltliche Zuwendungen, die nach der Verkehrsauffassung üblicherweise aus bestimmtem Anlass…