…Vorschlag von Seniorenorganisationen, Bundesministerien, der Länder und des Österreichischen Städte- und des Österreichischen Gemeindebundes nunmehr vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen bestellt werden. Gemäß § 10 Abs. 2 Bundes-Seniorengesetz ist die Mitgliedschaft beim Beirat ein unbesoldetes Ehrenamt. Den Mitgliedern gem. § 4 Abs. 2 Z…
…welches unter anderem Baufahrzeuge fertigt und vertreibt. Neben dieser Tätigkeit trug der Berufungswerber an der Uni im Rahmen eines zweistündigen unbesoldeten Lehrauftrages aus dem Fachgebiet Baumaschinen vor. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung der Jahre 2000 und 2001 beantragte er für seine Tätigkeit an der Uni die…
…hat in seiner ständigen Rechtsprechung (zB VwGH 20.02.2008, 2008/15/0015) die Tätigkeit als Personalvertreter oder Betriebsratsmitglied als ein unbesoldetes Ehrenamt eingestuft und damit die Trennung von den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bekräftigt. Wenn ein Arbeitnehmer für diese Tätigkeit von der Arbeitsleistung (teilweise…
…Aufstellungen über die Reisekosten. Rechtslage Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Die Tätigkeit als Personalvertreter ist ein unbesoldetes Ehrenamt, das, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, neben den Berufspflichten auszuüben ist…
…ihm zu erwidern, dass die Bestimmungen des Bundes Personalvertretungsgesetzes ("Nicht-Schlechterstellung nach § 25 B-PVG) zu keiner anderen abgabenrechtlichen Beurteilung führen können. Im Übrigen ist die Tätigkeit als Personalvertreter ist ein unbesoldetes Ehrenamt, das grundsätzlich neben den Berufspflichten auszuüben ist (§ 25 Abs. 2 B-PVG…
…Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass die Tätigkeit als Personalvertreter ein unbesoldetes Ehrenamt und neben den Berufspflichten (im jenem Fall die eines Lehrers) auszuüben sei. Aufwendungen eines Beamten im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Personalvertreter seien nicht als Werbungskosten bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit…
…der Bw. im Streitjahr 2004 ehrenamtlich die Funktion eines Bezirksparteiobmannes aus, und sind mit dieser Tätigkeit keine Einkünfte verbunden. Es wird somit eine Tätigkeit als unbesoldetes Ehrenamt ausgeübt, damit können auch keine Aufwendungen getätigt werden, durch die aus der Tätigkeit resultierende Einnahmen gesichert bzw. erhalten…