BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wilhelm Pistotnig und Beamter Josef Gutl am 11. Mai 2004 über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Peter Schütz, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Wien vom…
…wird, dass regelmäßig irgendwelche, wenn auch ungenaue Anhaltspunkte für eine Zollschuldentstehung zu einem früheren Zeitpunkt als dem der eigenen Feststellung vorliegen. Mit diesem Auffangtatbestand wird es möglich, streitige Zeitbestimmungen nach den Erkenntnissen und dem Ermessen der Zollbehörden auszuräumen. Sohin sind nach Unterabsatz 2 des Abs…
…Eine genaue Zeitbestimmung, wann dieses Agreement abgeschlossen wurde, ist nicht möglich. Das Side Agreement ist nämlich undatiert (vgl. Punkt I Vergleich vom 16. 12. 2009 "... aus einem undatiertem Side-Agreement ..."). Noch in der Präambel, Artikel I, des Vergleichs wird festgehalten: "Streitig nach Grund und Höhe…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Graz vom 2. April 2003, GZ. xxxxx, betreffend Alkoholsteuer, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterName_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_1, vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes_A vom 14. November 2018 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu…
… 67, Tz 29) setzt ein Vergleich gemäß § 1380 ABGB voraus, dass damit streitige oder zweifelhafte Rechte unter beiderseitigem Nachgeben neu festgelegt werden. Zweifelhaft ist ein Recht dann, wenn sich die Parteien nicht einig sind, ob oder in welchem Umfang es entstanden ist oder noch besteht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn K, Adresse1, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 13 Abs. 1 des Wiener Tourismusförderungsgesetzes vom 17. Juni 1955, LGBI. für Wien Nr. 13, in der derzeit geltenden Fassung, kurz WTFG (hier: Nichtabgabe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A., Tirol, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2018 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***2***, ***3***, über die Beschwerde vom 26. Juli 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 10. Juli 2019…
(3) Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). In den Fällen eines Erwerbes von Todes wegen oder einer Zweckzuwendung von Todes wegen verjährt das Recht auf Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer jedoch spätestens zehn Jahre nach dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***2***, ***1***, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 8. Jänner 2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 29. Juli 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 22. Juli 2019…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. Dezember 2007 betreffend Abweisung eines Antrags gemäß § 240 Abs. 3 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Die…
Zunächst ist zum Hinweis auf den geltenden Datenschutz festzuhalten, dass im Sinne des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung die Übermittlung personenbezogener Daten an öffentliche Stellen grundsätzlich zulässig ist. Nach dem Geschäftsmodell der Haftungspflichtigen ist es dieser als Diensteanbieterin jedoch nicht…
6 Umsatzsteuer (Jahr: 2006) 19.11.2015 7 Umsatzsteuer (Jahr: 2012) 26.07.2016 8 Umsatzsteuer (Jahr: 2011) 26.07.2016 9 Umsatzsteuer (Jahr: 2010) 26.07.2016 Beschwerdevorentscheidung 10 Beschwerdevorentscheidung 2006 bis 2009 14.12.2016 11 Beschwerdevorentscheidung 2010 bis 2012 14.12.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 25.7.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 22.6.2017, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, über die Beschwerde vom 16. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamts Graz-Stadt vom 20. November 2013 betreffend Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1…
…20.3.2014, 2013/07/0279). Das in § 10 AlSAG geregelte Feststellungsverfahren hat den Zweck, über strittige (Vor-)Fragen bescheidmäßig abzusprechen und sie damit in verbindlicher Weise für die jeweiligen Abgabenfestsetzungen zu klären (z.B. VwGH 7.10.2013, 2012/17/0147, oder VwGH 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Luka K*****, *****Adresse*****, vom 4. 11. 2014 gegen den Zurückweisungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 8. 10. 2014…
…übernommenen Leistungen in Höhe von 10.000.000,00 Euro mit 200.000,00 Euro fest. Das Finanzamt begründete folgendermaßen: "Ein Vergleich ist die einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte. Beseitigen die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben, indem sie eine neue…