…zu jenem nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in einem Verhältnis der "Scheinkonkurrenz" - etwa nach Art so genannter stillschweigender Subsidiarität - stehe, weil der Unrechts- und Schuldgehalt der Finanzordnungswidrigkeit in jenem der Abgabenhinterziehung vollständig aufgeht, könne nicht zweifelhaft sein (VwGH 29.9.2004, 2002/13 …
Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs. 2 StGB ein Täter, wenn es…
…Abgabenbescheid, für den der Verlustabzug in Anspruch genommen wird. In diesem Fall ist sie im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität von Feststellungsbescheiden auch nicht gesondert auszusprechen. Für eine vorgezogene Absprache der Nichtvortragsfähigkeit des Verlustes bietet die BAO die Möglichkeit einer Bescheiderlassung nach § 92 Abs…
…in einem Verhältnis der "Scheinkonkurrenz" bzw. einer stillschweigenden Subsidiarität steht (der Unrechts- und Schuldgehalt der genannten Finanzordnungswidrigkeit geht in jenem der bezeichneten Abgabenhinterziehung vollständig auf) wird dieser Tatbestand im Hinblick auf verkürzte Umsatzsteuervorauszahlungen lediglich dann zum Tragen kommen, wenn weder eine vorsätzliche Verkürzung der Jahresumsatzsteuer…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in einem Verhältnis der „Scheinkonkurrenz“ bzw. einer stillschweigenden Subsidiarität steht (d. h. der Unrechts- und Schuldgehalt der genannten Finanzordnungswidrigkeit geht in jenem der bezeichneten Abgabenhinterziehung vollständig auf), wird dieser Tatbestand im Hinblick auf verkürzte Umsatzsteuervorauszahlungen lediglich insofern zum Tragen…
…Während die Fälle der Scheinkonkurrenz von Delikten wegen Spezialität, Konsumtion oder stillschweigender Subsidiarität zweier oder mehrerer Tatbestände im Wesentlichen im Wege der Auslegung und Anwendung der verschiedenen Straftatbestände festzustellen sind und dabei auch das verfassungsrechtliche Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art 4 Abs. 1 des 7…
…als getrennte Tätigkeiten - im Lichte der Einigung am Verhandlungstag nunmehr - gewerbliche Vermietung an Pflegepersonen" und "Betreuung von Pflegepersonen" anzusehen sind, weil die Tätigkeiten von zwei verschiedenen Personen ausgeübt werden, oder ob dennoch die Subsidiaritätsklausel des § 28 Abs 1 EStG 1988 zu befolgen ist. Anzumerken ist…
…BBG 2009 in der Bestimmung des § 93 EStG keine gesetzliche Grundlage. Auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte gehen die Einkünfte aus Kapitalvermögen den sonstigen Einkünften (§ 29 EStG) vor. Es wird daher die Abweisung der Berufung beantragt." Die Agrargemeinschaft Z. in ihrer heutigen Form wurde laut…
…BBG 2009 in der Bestimmung des § 93 EStG keine gesetzliche Grundlage. Auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte gehen die Einkünfte aus Kapitalvermögen den sonstigen Einkünften (§ 29 EStG) vor. Es wird daher die Abweisung der Berufung beantragt." Die Agrargemeinschaft Z. in ihrer heutigen Form wurde laut…
…BBG 2009 in der Bestimmung des § 93 EStG keine gesetzliche Grundlage. Auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte gehen die Einkünfte aus Kapitalvermögen den sonstigen Einkünften (§ 29 EStG) vor. Es wird daher die Abweisung der Berufung beantragt." Die Agrargemeinschaft Z. in ihrer heutigen Form wurde laut…
…BBG 2009 in der Bestimmung des § 93 EStG keine gesetzliche Grundlage. Auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte gehen die Einkünfte aus Kapitalvermögen den sonstigen Einkünften (§ 29 EStG) vor. Es wird daher die Abweisung der Berufung beantragt." Die Agrargemeinschaft Z. in ihrer heutigen Form wurde laut…
…findet im Gesetz keine Deckung. Diesbezüglich ist auf die in § 2 Abs 3 EStG normierten Einkunftsarten hinzuweisen, deren systematische Einordnung (Subsidiaritätsprinzip) im Bereich der Einkommensbesteuerung von natürlichen Personen, welche nicht betriebliche Einkünfte iSd § 2 Abs 3 Z 1-3 EStG beziehen, keine Rechtsgrundlage dafür bietet…
…Presseverlautbarungen, diese Produktion betreffend, wird der Vertragspartner nur in Übereinstimmung/Absprache mit dem Produzenten abgeben. Einvernehmlich und ausdrücklich gilt Stillschweigen über den Inhalt des Vertrages und im speziellen über die Höhe der Gage des Künstlers als vereinbart. 7. Versicherungen Der Künstler erklärt sich bereit, sich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 6. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 28. Februar 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 0000/0000) entschieden: Die Berufung…
Bahnhofplatz 7 4020 L www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher, in der Beschwerdesache der TSP, 4020 L, Landstr. 47, vom 12. August 2011, vertreten durch Firma OSG, gegen den Bescheid des Finanzamtes…
§ 81 Abs. 1 BAO bestimmt: "Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen." Für eine Personenmehrheit, die aus einer Geschäftsherrin (Unternehmerin, Inhaberin eines Handelsgewerbes…
…der Gesellschaft Einsicht zu nehmen. Der stille Gesellschafter ist dabei verpflichtet, über alle ihm zur Kenntnis gelangenden Umstände der Gesellschaft gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. (3) Der stille Gesellschafter ist in sämtliche strategische Entscheidungen der IdU einzubeziehen. Insbesondere dürfen jene Rechtsgeschäfte, die entweder nach denn…
Schenkung einer Quote an einem Einzelbetrieb zwischen Angehörigen Bezughabende Norm § 6 Z 9 lit. a EStG 1988, § 23 Z 2 EStG 1988, EStR 2000 Rz 2531 f, EStR 2000 Rz 5883 f Sachverhalt Versicherungsmakler A überträgt mit schriftlichem Schenkungsvertrag vom 30. November 2007 50% seines…
In der seitens des Steuerpflichtigen ins Treffen geführten Rechtssache DMC brachten zwei in Österreich ansässige Kapitalgesellschaften ihre Kommanditanteile an der deutschen GmbH&CoKG, die abkommensrechtlich wie Betriebsstätten zu behandeln waren, in die deutsche Komplementär-GmbH ein. Als Gegenleistung erhielten die österreichischen Kapitalgesellschaften Anteile an der…
Niederschriftlich widerrief Ing. HerrP im Beisein von Organwaltern des damals noch aktenführenden Finanzamtes C am 21. Oktober 2009 die gegenüber Stb. Mag. Stb2 erteilten Vollmachten u.a. für "Kurzbezeichnung3.Geschäftsherrin". G) Zu den Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften/gemeinschaften (Einkünfteerklärungen) iZm der 3. Geschäftsherrin und…