…sich ermittelt werden muss - durchaus unterschiedliche steuerliche Konsequenzen ergeben können (siehe oben unter Punkt c) die überzeugenden Ausführungen von Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly und Wiesner zum Einlage-Entnahme-Tatbestand, zu den steuerfreien Rücklagen und zu den Körperschaftsteuer-Sondervorauszahlungen). Aus den angeführten Gründen ("Einheitsbetrachtung" der unter …
…Abs. 10 Z 3 lit. b EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012 gebildete steuerfreie Rücklage (steuerfreier Betrag) ist zu Gunsten des Veräußerungsgewinnes aufzulösen und insoweit die stillen Reserven zum Zeitpunkt der Betriebsveräußerung noch vorhanden sind, mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 30a Abs. 1…
…Es besteht diesbezüglich keine Bindungswirkung an die AfA-Methode oder Nutzungsdauer der übertragenden Körperschaft. Rz 137: Steuerfreie Rücklagen sind bei der übertragenden Körperschaft im Rahmen der Liquidationsbesteuerung nachzuversteuern und gehen nicht auf die übernehmende Körperschaft über. Rz 138: Besitz- und Behaltefristen gehen auf die übernehmende…
…für Elektrizitätsversorgungsunternehmen iSd Elektrizitätswirtschaftsgesetzes vor. Gemäß § 1 EnFG können zu Lasten der Gewinne der Wirtschaftsjahre 1980 bis 1989 aus dem der Stromabgabe an Dritte dienenden Teil des Unternehmens steuerfreie Rücklagen bis 50% des Gewinnes gebildet werden. Gemäß § 8 EnFG können Energieversorgungsunternehmen, die von den steuerlichen…
…7 können stille Reserven im Jahr der Aufdeckung einer steuerfreien Rücklage (ÜRL) zugeführt werden, soweit eine Übertragung im selben Wirtschaftsjahr nicht erfolgt. Gemäß Abs. 8 kann die Rücklage innerhalb von 12 Monaten ab dem Ausscheiden des Wirtschaftsgutes auf die Anschaffungs-oder Herstellungskosten von Anlagevermögen übertragen…
…des Anlagevermögens am 16. September bzw. am 21. Oktober 2002 die dabei aufgedeckten stillen Reserven in der Höhe von 863.153,35 € auf eine steuerfreie Rücklage gemäß § 12 EStG 1988. Im Jahr 2003 erwarb die Bw. von der P (vormals S, im Folgenden kurz…
…Kalenderjahren 1980 bis 1989 endenden Wirtschaftsjahre steuerfreie Rücklagen im Ausmaß bis zu 50 v. H. des Gewinnes vor Bildung der Gewerbesteuerrückstellung und nach Abzug aller anderen Betriebsausgaben bilden. Die Rücklage ist in der Bilanz unter der Bezeichnung Elektrizitätsförderungs-Rücklage nach Wirtschaftsjahren aufzugliedern und gesondert auszuweisen…
…das Recht eingeräumt, zu Lasten des Gewinnes bestimmter Wirtschaftsjahre steuerfreie Rücklagen im Ausmaß von bis zu 50 % des Gewinnes (vor Bildung der Gewerbesteuerrückstellung und nach Abzug aller anderen Betriebsausgaben) zu bilden. Im Hinblick auf jene Rücklage hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 22. Oktober 1996…
…Es wäre für den Bw. somit ohnehin möglich gewesen, entsprechend dem Strukturanpassungsesetz 1996 das Jahr 1998 für die Auflösung zu wählen und die steuerfreie Rücklage in diesem Jahre entsprechend aufzulösen. Unverständlich ist, warum der Bw. sich auf ein Tätigwerden des Finanzamtes verlassen hat und davon…
…der gegenständlichen Größe unmöglich aufgearbeitet und sofort reinvestiert werden. Eine Auslegung des § 12 EStG im Sinne der RZ 3889 und damit eine Versagung der Bildung einer steuerfreien Rücklage widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, da RZ 3890 der Einkommensteuerrichtlinien unter den dort genannten Voraussetzungen gegen die Übertragung in…
…Prozenten von bereits getätigten Investitionen. In beiden Fällen seien die Rücklagen erst nach Einhaltung bestimmter Termine und Bestimmungen zu verwenden, um letztendlich auf Kapitalkonto verbucht zu werden. Da es sich nach dem Willen des Gesetzgebers um steuerfreie Rücklagen handle, bedeute die Veräußerungsgewinnbesteuerung eine nicht gesetzmäßige…
…eine Verrechnung der steuerfreien Beträge betreffend die Jahre 1992 und 1993 nicht stattgefunden habe (siehe die Mail vom 11. März 2010) und ergänzte ihr Vorbringen dahingehend, dass der UFS bereits im November 2003 in einer Entscheidung entschieden habe, dass zu Unrecht gebildete Rücklagen zwar im…
…Euro-Finanzbegleitgesetzes die Möglichkeit, deren Verschiebung durch Bildung einer steuerfreien Rücklage zu bewirken. Diese Rücklage darf nur für Kursgewinne bei Forderungen und Verbindlichkeiten gebildet werden und errechnet sich als Differenz zwischen dem Ansatz in der Bilanz zum 31. Dezember 1998 (bzw. zum ersten Bilanzstichtag im…
…einer widmungsgemäßen Verwendung im Sinn des WGG zugeführt wird. Dies wird dadurch erreicht, dass die entsprechenden Erträge in eine zunächst steuerfreie Rücklage eingestellt werden, die sodann nach Maßgabe des Abbaus des "Reservekapitals" innerhalb eines Dreijahreszeitraums steuerneutral aufgelöst wird. Eine so genannte Baupause im Sinne des …
… 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG 1972 (zwischenzeitig 1988) ermitteln würden, unter gewissen Umständen bestimmte steuerfreie Rücklagen bilden könnten. Zur Anwendung der Begünstigung des § 8 oder 9 EnFG fehle jeglicher Bezug. Genau diese Interpretation sei auch aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (ErläutRV 112 BlgNR…
…an Dritte dienenden Teil des Unternehmens steuerfreie Rücklagen im Ausmaß bis zu 50 vH des Gewinnes vor Bildung der Gewerbesteuerrückstellung und nach Abzug aller anderen Betriebsausgaben bilden. Die Rücklage ist im Jahresabschluß (in der Bilanz) unter der Bezeichnung Elektrizitätsförderungs-Rücklage nach Wirtschaftsjahren aufzugliedern und gesondert…
…für Elektrizitätsversorgungsunternehmen iSd Elektrizitätswirtschaftsgesetzes vor. Gemäß § 1 EnFG könnten zu Lasten der Gewinne der Wirtschaftsjahre 1980 bis 1989 aus dem der Stromabgabe dienenden Teil des Unternehmens steuerfreie Rücklagen bis zu 50% des Gewinnes gebildet werden. Energieversorgungsunternehmen, die von den steuerlichen Begünstigungen der § 1 bis 6…
…weil Rücklagen definitionsgemäß nur für künftige Aufwendungen gebildet werden können, im Falle einer Betriebsaufgabe aber keine künftigen betrieblichen Aufwendungen mehr denkbar sind. Zudem waren nach dem EStG 1972 im Falle einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe steuerfrei gebildete Rücklagen gewinnerhöhend aufzulösen und ist auch deshalb zwingend davon…
…nach ihrer Rechtsform handelsrechtlich buchführungspflichtigen Körperschaften weiters, dass steuerfreie Rücklagen wie die Rücklage gemäß § 12 EStG 1988 für den gesamten Einkunftsbereich zu bilden sind. Die Übertragung solcher Rücklagen erstreckt sich also auch auf die Übertragung zwischen den einzelnen Einkunftsquellen. Folgt man für den vorliegenden Fall…
…13 Abs. 4 KStG 1988 auf eine steuerfreie Rücklage übertragen. Im Kalenderjahr 2002 wurde die Rücklage im Betrag von € 10.018.577,14 mit den Anschaffungskosten der ,AUC Limited' in Höhe von € 10.031.856,00 verrechnet. Da nach Feststellung der Bp. die…