IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R I über die Beschwerde vom 29.11.2012 der BfGs Handels GmbH , vertreten durch Frau SN StB, Steuerberaterin in A, gegen den Bescheid des Finanzamtes F A vom 31.10.2012 betreffend Umsatzsteuer…
Es kann daher nicht festgestellt werden, dass die Bf beim Bezug jener Leistungen , die den strittigen Vorsteuern von 148.000 € und 22.275 € aus den WJ 2010 und 2011 zuzuordnen sind, die Absicht hatte, diese Leistungen für eine Vermietungstätigkeit zu nutzen. Im Gegenteil…
…Und überhaupt: Hätte die Antragstellerin Schein- oder Schwarzgeschäfte im Sinn gehabt, so wäre der Kontakt mit den Subfirmen aus unmittelbar einsichtigen Gründen beleg-, papier- und damit spurenlos erfolgt. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Sie wurde aus damaliger Sicht bereits 25 Jahre zuvor vertreten (Ruppe in…