…verwiesen. Eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 Absatz 1 BAO ist allenfalls dann auszuschließen, wenn für eine später uneinbringlich gewordene Abgabe tatsächlich zu Recht eine Zahlungserleichterung in Anspruch genommen wurde. Es entschuldigt den Geschäftsführer aber keineswegs, wenn er eine Zahlungserleichterung mit der Behauptung erwirkt…
…Anfechtung im Zeitpunkt der Insolvenz könne dem Geschäftsführer nicht als schuldhafte Pflichtverletzung im "Abgabenzeitpunkt" (gemeint wohl: Fälligkeitszeitpunkt) zur Last werden. Am 20.3.2020 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und beantragte eine Abweisung derselben. Eine fristgerechte Entrichtung der haftungsgegenständlichen Lohnsteuern…
…Verbandes ein schuldhaftes, rechtswidriges Verhalten gesetzt und damit auch diese Finanzordnungswidrigkeiten begangen hat. Für die Erfüllung des Tatbildes der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht kommt es nicht auf ein Verschulden in Bezug auf die nicht zeitgerechte Abgabe der hier…
…der Entrichtung der Gläubigerforderungen wie Dienstnehmer und das Finanzamt als Abgabengläubiger nicht oder zumindest nicht zur Gänze behindert war. Dies ist auch daran erkennbar, dass von der GmbH am 29. August 2019 und am 22. Oktober 2019 Saldozahlungen auf das Abgabenkonto geleistet wurden. Die schuldhafte…
…der Uneinbringlichkeit der Lohnsteuer und der Pflichtverletzung der nicht zeitgerechten Entrichtung vor. Aufgrund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 BAO sei die Haftungsinanspruchnahme im Ausmaß von 32.418,46 € völlig zu Recht erfolgt. Mit Eingabe vom 9.10.2018 ersuchte der…
…sorgen, dass die Abgaben entrichtet werden. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört des Weiteren - abgesehen von der zeitgerechten Entrichtung - die Führung gesetzmäßiger Aufzeichnungen und die pünktliche Einreichung von Abgabenerklärungen (VwGH 30.5.1989, 89/14/0043). Bei Uneinbringlichkeit von Abgabenschulden einer Gesellschaft muss der Geschäftsführer beweisen…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der Zahlungs(Abfuhr)pflichtige bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages und die Gründe der nicht zeitgerechten Entrichtung (Abfuhr) bekanntgibt; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein nicht strafbar; Gemäß …
…verpflichtet und damit an der zeitgerechten und vollständigen Entrichtung der Abgaben verhindert. Hätte die Geschäftsführerin sämtliche Abgaben entrichtet, wäre sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Ermessensentscheidungen seien zu begründen. Im Haftungsbescheid habe das Finanzamt lediglich Gesetzestext abgeschrieben und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Bw…
…sei. Im Zuge eines am 15.03.2004 eingebrachten Stundungsansuchens habe der Bf. noch einen Zahlungsplan für die Entrichtung der Umsatzsteuer 01/2004 vorgelegt. Es seien die Zahlungen plangemäß getätigt worden. Es liege daher mangels schuldhafter Pflichtverletzung kein Haftungsgrund vor. Für die Umsatzsteuer 01/2004…
…nicht bei der Abgabenbehörde abgegeben und auch die entsprechenden Vorauszahlungen zu den Fälligkeitstagen nicht entrichtet wurden. Vielmehr vermittelt die Aktenlage das Bild einer völligen Vernachlässigung der den Bw. treffenden Pflichten zur Abgabe von pünktlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und zur zeitgerechten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Im Rahmen der gesamten…
…Pflichten, die von der Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht über die Pflicht zur termingerechten Abgabe richtiger und vollständiger Umsatzsteuervoranmeldungen bis zur zeitgerechten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen reichen, nachzukommen. Solche Gründe wurden aber nicht genannt. Auf den Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung dieser Umsatzsteuern kommt es nicht an. Ob…
…erkennen und die Verlängerung der Gebrauchserlaubnis erwirken sowie die zeitgerechte Entrichtung der Gebrauchsabgabe veranlassen können. Eine fahrlässige Handlungsweise ist dem Bf. somit zweifelsfrei vorwerfbar. Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Handlungsweise des Bf. liegen nicht vor, zumal er selbst vorbringt, der Ablauf der Gebrauchserlaubnis sei übersehen worden…
…1/99 (fällig infolge nicht zeitgerechter Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung 1998: 15. Februar 1999) in Höhe von € 2.972,39 und die Säumniszuschläge 1999 (fällig: 15. Februar 1999) in Höhe von € 199,41 und € 113,44. Bezüglich der Umsatzsteuer 7/98 in Höhe…
…1/99 (fällig infolge nicht zeitgerechter Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung 1998: 15. Februar 1999) in Höhe von € 2.972,39 und die Säumniszuschläge 1999 (fällig: 15. Februar 1999) in Höhe von € 199,41 und € 113,44. Bezüglich der Umsatzsteuer 7/98 in Höhe…
…Vorbringen bekennt der Bw. inhaltlich eine schuldhafte Pflichtverletzung an der nicht zeitgerechten Meldung und Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Abgaben ein, wobei von ihm nicht behauptet wird, trotz Kenntnis der Unzuverlässigkeit der in der Firma faktisch handelnden Personen selbst Maßnahmen bzw. Handlungen zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten…
…BAO). Der Einwand, dass die Abgabenbehörde den Nachweis der schuldhaften Pflichtverletzung zu führen hätte, wäre daher nicht berechtigt. Der Geschäftsführer hafte für die nichtentrichteten Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung gestanden wären…
…BAO). Der Einwand, dass die Abgabenbehörde den Nachweis der schuldhaften Pflichtverletzung zu führen hätte, wäre daher nicht berechtigt. Der Geschäftsführer hafte für die nichtentrichteten Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung gestanden wären…
…Fall der Entrichtung mittels Banküberweisung gehe das Risiko einer mehr als drei Tage späteren Gutschrift zu Lasten des Abgabenschuldners (VwGH 22.3.2000, 99/13/0264). § 217 Abs. 5 BAO könne nicht zur Anwendung gelangen, da innerhalb der letzten sechs Monate nicht alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht…
…Frage des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung iZm nicht entrichteten Lohnabgaben sei bereits im Haftungsbescheid vom 19.02.2014 auf die Bestimmung des § 78 Abs. 3 EStG hingewiesen worden. Reichten die einem Vertreter zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die Entrichtung der auf die ausbezahlten…
…bereits angeführt - zu bedenken, dass der Vertreter zur Entrichtung fälliger Abgaben nicht verpflichtet sei, Kredite aufzunehmen ( VwGH 26. 6.2007, 2004/13/0032), sei es bei kreditgewährenden Banken oder privaten Kapitalgebern. Ebenso seien Restrukturierungsbemühungen nicht verpflichtend. Es liege somit keine schuldhafte Pflichtverletzung des Bf. vor…