…Schweiz nach Österreich fließenden Gewinnausschüttungen auch dann nicht entgegen, wenn die Steuerbelastung in der Schweiz 10% nicht übersteigen sollte. Denn Handelstätigkeiten zählen selbst dann nicht zum schädlichen Passiverwerb, wenn sie im Konzernverbund ausgeübt werden. Die Frage, ob der österreichischen Holdinggesellschaft für die Dividendendurchleitung nach Zypern…
…Jahre, möglicherweise sogar für 100 Jahre, von der Besteuerung befreit wird, steht der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für die erzielten Schachteldividenden nicht entgegen, da infolge der Produktionstätigkeit kein schädlicher Passiverwerb in Ostafrika vorliegt. 6. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
OGH 30.3.2016, 4 Ob 31/16, Punkt 2.3.; Kohl , Das österreichische Glücksspielmonopol, 177-178). Auch ein intensiver Werbeaufwand des Monopolisten könne in diesem Zusammenhang zur Verwirklichung der genannten Ziele erforderlich sein. Jedoch bedürfe eine dabei erzielte wesentliche Steigerung der Einnahmen besonderer Aufmerksamkeit…
, Das österreichische Glücksspielmonopol, 177-178). Auch ein intensiver Werbeaufwand des Monopolisten könne in diesem Zusammenhang zur Verwirklichung der genannten Ziele erforderlich sein. Jedoch bedürfe eine dabei erzielte wesentliche Steigerung der Einnahmen besonderer Aufmerksamkeit bei der Prüfung der unionsrechtlich geforderten Kohärenz und Systematik der fraglichen Regelung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der M***** Medien A***** GmbH, *****Adresse*****, vertreten durch Leonidas Steuerberatungs GmbH, 1096 Wien, Ferstelgasse 4/3, im Beschwerdeverfahren darüber hinaus durch Mag. Paul Pichler, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Siebensterngasse 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der Zeitung, vertreten durch Vertreter1, sowie durch die Vertreter2, über die Beschwerde vom 3. Oktober 2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 1/23 vom 6. September 2016, betreffend Werbeabgabe für…
2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…