16. Sachliche Steuerbefreiungen (§§ 7 und 10 KStG 1988) 16.1 Allgemeines (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 3 EStG 1988) Rz 1151: Im Gegensatz zu den persönlichen Befreiungen (siehe Rz 166 bis 347291) ist bei den sachlichen Steuerbefreiungen nicht das Steuersubjekt, sondern ein…
1.3.5. Sachliche Ausnahmen von den BeschränkungenAusfuhrbeschränkungen (1) Die Werke lebender Künstler und solcher Künstler, seit deren Tod noch nicht 20 Jahre vergangen sind, benötigen für die Ausfuhr keiner Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zollim elektronischen Abfertigungssystem in Feld 44 der Zollanmeldung "7562"), außer es…
…Sachlicher Anwendungsbereich der SystemRL Der SystemRL unterliegen Verbrauchsteuern, die mittelbar oder unmittelbar auf den Verbrauch bestimmter Waren (vstW) erhoben werden, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und anderer von der Union festgelegter Abgaben (zB Zoll). Zur Umschreibung dieser vstW und damit ihres sachlichen Anwendungsbereichs verweist die SystemRL…
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…
…auch entrichtet worden. Dadurch sei es zu einer Doppelbesteuerung der gleichen Einkunftsart, desselben Zeitraumes und desselben Steuerpflichtigen gekommen, was sachlich unbillig sei. Ursache für diese Doppelbesteuerung sei gewesen, dass die österreichische Steuerverwaltung (Finanzamt ***3***) seinen Wohnsitz in ***1*** nicht anerkannt habe und der UFS, Außenstelle …
…Die Schlussbilanz zum 30.09.2010 einschließlich sämtlicher Abgabenerklärungen 2010 wurden im April 2012 beim Finanzamt eingereicht und mit Bescheid vom 25.10.2012 - nach angeforderter Ergänzung im August 2012 - veranlagt. Im Rahmen der im Kalenderjahr 2016 durchgeführten abgabenbehördlichen Betriebsprüfung 2010 - 2014 wurde schlussendlich festgestellt…
…bereits entrichtete Abgabenschuldigkeit seit jedenfalls unbillig, da die am 07.03.2006 ergangenen „Grundlagenbescheide“ als Nichtbescheide einzustufen seien. Sachliche Unbilligkeit sei überdies infolge der überlangen Verfahrensdauer gegeben, da die derzeit gültigen Bescheide ohne ergehen der Nichtfeststellungsbescheide nicht ergangen wären. Ansonsten würde durch die Erlassung von…
…einen Abgabenbetrag in Höhe von € 162.624,27 gemäß § 236 BAO wegen offensichtlicher sachlicher Unbilligkeit. Zur Begründung brachte die Bf Folgendes vor: „Der betreffende Abgabenbetrag ist auf Nachforderungen aufgrund der Nichtanerkennung von Eingangsrechnungen betreffend Übersetzungstätigkeiten der Firma A-GmbH in den Veranlagungsjahren 1999, 2000…
Zur sachlichen Unbilligkeit der Einhebung wird vorgebracht, dass hier eine äußerst ungewöhnliche Konstellation dahingehend gegeben ist, dass nach Ergehen einer abweisenden Berufungsentscheidung für 1999, 2000, 2002 und 2003 vor dem UFS Graz im Juli 2009 ein Erörterungstermin betreffend das Jahr 2001stattgefunden hat, bei dem das…
…dass der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld genüge und zwar unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung. Im Vorlageantrag vom 29.12.2015 wurden keine neuen Gründe vorgebracht. Der Sachverhalt ist unstrittig. Beweiswürdigung Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die vorgelegten Aktenteile. Rechtslage Wird eine Abgabe…
…ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen (§ 50 BAO, 1.Satz). Unter der sachlichen Zuständigkeit versteht man den nach der Art der Sache der Verwaltungsangelegenheit umschriebenen Aufgabenbereich einer Behörde. Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit regeln nach territorialen Gesichtspunkten, welcher von mehreren sachlich zuständigen…
…auch die bank Oberösterreich als größter Gläubiger der FirmaY zu einem Schuldnachlass in Höhe von ATS 2.500.000 bereit erklärt. Durch diesen Schuldnachlass habe unter Aufbietung sämtlicher Möglichkeiten des Handelsrechtes (Firmenwert, Umgründungsmehrwert) ein positiver Verkehrswert des Einzelunternehmens dargestellt und das Unternehmen in die Bf…
…die richtige Auskunft gegeben worden, hätte er selbstverständlich mit dem Kauf bis Anfang Oktober zugewartet. Im Hinblick auf die unrichtige Rechtsauskunft erweise sich die Einhebung der vorgeschriebenen Umsatzsteuer als sachlich unbillig im Sinne des § 236 BAO (Verweis auf Punkt 6 der Richtlinien des BMF zum…
…relevanten Tatbestandes. Die Liegenschaft sei zudem pfandrechtlich unbelastet, der Erbschaftssteuerbescheid in Rechtskraft erwachsen. Von einer sachlichen Unbilligkeit könne daher nicht gesprochen werden. Soweit eine persönliche Unbilligkeit zu prüfen sei, stelle das Finanzamt fest, dass die Berufungswerberin bereits die Hälfte des Erbschaftssteuerbetrages einbezahlt habe. Dieser Betrag…
…relevanten Tatbestandes. Die Liegenschaft sei zudem pfandrechtlich unbelastet, der Erbschaftssteuerbescheid in Rechtskraft erwachsen. Von einer sachlichen Unbilligkeit könne daher nicht gesprochen werden. Soweit eine persönliche Unbilligkeit zu prüfen sei, stelle das Finanzamt fest, dass die Berufungswerberin bereits die Hälfte des Erbschaftssteuerbetrages einbezahlt habe. Dieser Betrag…
…unterzogen. Die dagegen erhobene Berufung sei mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 21. September 2006 als unbegründet abgewiesen worden. Die Bw. sei nunmehr der Ansicht, dass die Einhebung der Körperschaftsteuer hinsichtlich eines Teilbetrages sachlich unbillig sei. Dazu werde auf Ritz. Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2. Aufl…
…maßgebend gewesen sei, wären die Verträge mit dem Geschäftsführer abgeschlossen und von diesem auch mit vollem unternehmerischen Risiko gelebt worden. Die rückwirkende Anwendung des obigen VwGH-Erkenntnisses stelle eine sachliche Unbilligkeit im Sinne der zu § 236 BAO ergangenen Verordnung BGBl II 2005/435, die den…
…Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 236 Tz 4). Für das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit genügt es daher nicht, wenn die Bw. darauf verweist, dass das Vorliegen eines Unternehmerrisikos entscheidend als Abgrenzungskriterium für die Frage herangezogen wurde, ob…
…im Wesentlichen vor, dass die Begründung des Bescheides im Widerspruch zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und Lehre stehe und sich auch auf keinen Erlass stützen könne. Neben der persönlichen Unbilligkeit gebe es auch die in der Rechtsprechung und Lehre als sachliche bezeichnete Unbilligkeit, die dann vorliege…
…Abs. 1 BAO die Nachsicht des Rückforderungsbetrages in der Höhe von 3.664,80 €, da deren Einhebung nach der Lage des Falles sachlich unbillig sei. Dem Sohn der Bw. sei es durch die an der Universität Graz herrschenden Verhältnisse (Stichwort "Flaschenhals") nicht möglich gewesen…