…Abs. 2 Z 2 lit. a UstG 1994 anzuwenden. Dies mit der Begründung, dass zwar die Richtlinie und andere innerstaatliche Bestimmungen (vorübergehend) den Vorsteuerabzug für privat genutzte Teile eines Gebäudes zuließen, dass aber der unverändert in Kraft stehende § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a…
…Erkenntnis vom 28.5.2009, 2009/15/0100, hat der Verwaltungsgerichtshof in der Rechtssache "Sandra Puffer" zu der auch im Berufungsfall maßgeblichen Rechtslage ausgesprochen, dass die anteilig auf privat genutzte Gebäudeteile entfallende Vorsteuer bereits nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 in…
…unternehmerisch und zu 56 % privat nutze. Unter Berufung auf die Rechtsprechung des EuGH (Rs. Wolfgang Seeling) werde der Vorsteuerabzug von den gesamten Baukosten geltend gemacht. Im Bescheid vom 28. April 2005 berücksichtigte das Finanzamt lediglich 44 % der für das gemischt genutzte Gebäude geltend gemachten Vorsteuern…
…gestützt werden, da sich eine derartige Rechtsnorm in Folge des EuGH-Urteils in der Rechtssache "Seeling" als gemeinschaftswidrig erwiesen habe. Da somit ein Vorsteuerabzug hinsichtlich des privat genutzten Gebäudeanteiles zugestanden habe, erweise sich der Ausschluss des Vorsteuerabzuges durch das Finanzamt als rechtswidrig. Der Bw. ersucht…
…habe dem Urteil des EuGH 11.7.1991, Rs C-97/90 "Lennartz" entsprochen werden sollen, wonach der Unternehmer ein zum Teil unternehmerisch, zum Teil privat genutztes Gebäude zur Gänze dem Unternehmensbereich zuordnen könne (VwGH 7.10.2003, 2001/15/0085, RdW 2003/585, 668)…
…2009/15/0210, und das Erkenntnis vom heutigen Tag, 2009/15/0222) ausgesprochen, dass sich der Vorsteuerausschluss bezüglich der ausschließlich oder überwiegend für private Wohnzwecke des Unternehmers genutzten räumlichen Bereiche eines gemischt genutzten Gebäudes aus § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 ergibt…
…gestützt werden, da sich eine derartige Rechtsnorm in Folge des EuGH-Urteiles "Seeling" als gemeinschaftsrechtswidrig erwiesen habe. Da somit ein Vorsteuerabzug hinsichtlich des privat genutzten Gebäudeteiles zustand, erweise sich der Ausschluss des Vorsteuerabzuges als rechtswidrig. Es werde neben einem Antrag auf Aufhebung der angefochtenen Bescheide…
…gestützt werden, da sich eine derartige Rechtsnorm in Folge des EuGH-Urteiles "Seeling" als gemeinschaftsrechtswidrig erwiesen habe. Da somit ein Vorsteuerabzug auch hinsichtlich des privat genutzten Gebäudeteiles zustehe, erweise sich der Ausschluss des Vorsteuerabzuges als rechtswidrig. Es werde neben einem Antrag auf Aufhebung der angefochtenen…
…gestützt werden, da sich eine derartige Rechtsnorm in Folge des EuGH-Urteils in der Rechtssache "Seeling" als gemeinschaftswidrig erwiesen habe. Da somit ein Vorsteuerabzug hinsichtlich des privat genutzten Gebäudeanteiles zugestanden habe, erweise sich der Ausschluss des Vorsteuerabzuges durch das Finanzamt als rechtswidrig. Der Bw. ersucht…
…die Eingriffe in tragende Gebäudeteile notwendig gemacht hätten, stellte der Sachverständige hingegen nicht fest. Ausbesserungen wie die Behebung von Feuchtigkeitsschäden änderten nicht die Wesensart der Räumlichkeiten. Zuvor privat zu Wohnzwecken genutzte Räume wurden saniert und mit im Wesentlichen unveränderten Grundriss als Ordination eines Facharztes für…
…2009/15/0210, und das Erkenntnis vom heutigen Tag, 2009/15/0222) ausgesprochen, dass sich der Vorsteuerausschluss bezüglich der ausschließlich oder überwiegend für private Wohnzwecke des Unternehmers genutzten räumlichen Bereiche eines gemischt genutzten Gebäudes aus § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 ergibt…
…d EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung der Bemessung der Absetzung für Abnutzung die "fiktiven Anschaffungskosten" zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung zur Einkünfteerzielung zugrunde zu legen. Wird ein bisher privat genutztes Gebäude unentgeltlich erworben und vom Rechtsnachfolger erstmalig zur Erzielung von Einkünften verwendet…
…über die Betriebsprüfung der Jahre 1994-1996 als gemischte Schenkung mit überwiegendem Schenkungscharakter eingestuft worden. Das Gebäude wäre von Beginn an zur Erzielung von Vermietungseinkünften verwendet worden, die Wohnung im Dachgeschoß werde vom Bf. privat genutzt. In der Liegenschaft ***5*** werde eine Wohnung von den…
…im Anschluss daran erlassenen Umsatzsteuerbescheid für 2003 vom 4. August 2005 wurde der Vorsteuerabzug iHv. 127.844,59 € nicht anerkannt (Vorsteuer für ein teilweise privat genutztes Gebäude). 3. Gegen die aufgrund der BP erlassenen Bescheide vom 8. März 2005 (Umsatzsteuer 2002 und Wiederaufnahme sowie…
…für Abnutzung geltend gemacht werden. 2) Nach dem Sinn dieser Bestimmungen sind die fiktiven Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung zur Einkünfteerzielung auch dann zugrunde zu legen, wenn ein bisher privat genutztes Gebäude unentgeltlich erworben und vom Rechtsnachfolger erstmals vermietet wird (vgl. Doralt et al…
…von Gebäuden nach den einkommensteuerlichen Vorschriften insoweit nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Mit dieser Änderung sollte dem Urteil des EuGH vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90 (Lennartz) entsprochen werden, wonach der Unternehmer ein zum Teil unternehmerisch, zum Teil privat genutztes Gebäude…
…dieser Bestimmung sind die fiktiven Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung zur Einkünfteerzielung auch dann zugrunde zu legen, wenn ein bisher privat genutztes Gebäude unentgeltlich erworben und vom Rechtsnachfolger erstmals vermietet wird. Maßgeblich sind die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der erstmaligen Einkunftserzielung (siehe Jakom/Ebner EStG…
…bis c) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Dabei sind fiktive Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung zur Einkünfteerzielung dann zugrunde zu legen, wenn ein bisher privat genutztes Gebäude unentgeltlich erworben und vom Rechtsnachfolger erstmals vermietet wird (vgl. Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…2.2003, 99/15/0128). 10.2.3.5. Eigenverbrauch Rz 1197: Ist ein zum Teil unternehmerisch, zum Teil privat (hoheitlich) genutztes Gebäude zur Gänze dem Unternehmensbereich zugeordnet, so stellt die Nutzung für nichtunternehmerische Zwecke ab 1. Mai 2004 einen nicht steuerbaren Vorgang dar. Die…
…bzw. dass die verkaufte Wohnung (Top 3) sowie die privat genutzte Wohnung (Top 7) tatsächlich ausschließlich mit Eigenmitteln bezahlt worden ist, hat der Bf. jedenfalls nicht erbracht. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass zur Nutzung der gegenständlichen Wohnungen auch gemeinschaftliche Gebäudeteile (Keller, Heizanlage…