…Hauptzollamt Linz mit Bescheid vom 22. Mai 2001, GZ. 500/06496/6/2001 abgewiesen und mit dem Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit i.S.der Art. 239 ZK und 899 ZK-DVO begründet. Im Wesentlichen wurde auf drei gleich gelagerte Fälle, wonach an Stelle eines Versandscheines…
…Hauptzollamt Linz mit Bescheid vom 22. Mai 2001, GZ. 500/06496/5/2001 abgewiesen und mit dem Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit i.S.der Art. 239 ZK und 899 ZK-DVO begründet. Im Wesentlichen wurde auf drei gleich gelagerte Fälle, wonach an Stelle eines Versandscheines…
…der Agrarmarkt Austria zur Vorlage gelangten. Im Übrigen sei die Bf. bisher immer ihrer Gestellungspflicht nachgekommen. Aufgrund des Vorganges sei jedenfalls keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit, sondern höchstens ein entschuldbarer Irrtum vorzuwerfen. Unterstützend für ihren Antrag führte die Bf. die Entscheidung der Europäischen Kommission…
…werden; diese Fälle - werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…
…werden; diese Fälle - werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…
…gemäß den beigebrachten Präferenznachweisen zwar eine Präferenzbegünstigung bestanden hätte, aber die Nichtgestellung von Versandwaren durch den Hauptverpflichteten des Versandverfahrens nicht lapidar als Irrtum, sondern als offensichtliche Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, was die Erstattung des Zolls ausschließen würde. Im Übrigen sei es schon wiederholte Male zu Vorschreibungen…
…Hauptzollamt Linz mit Bescheid vom 22. Mai 2001, GZ. 500/06496/4/2001 abgewiesen und mit dem Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit i.S.der Art. 239 ZK und 899 ZK-DVO begründet. Im Wesentlichen wurde auf drei gleich gelagerte Fälle, wonach an Stelle eines Versandscheines…
…worden sei. Für den Antragsteller sei aufgrund der vorschriftswidrigen Verbringung die Zollschuld für den betroffenen Personenkraftwagen gem. Art. 202 ZK entstanden. Dem Antragsteller sei hiebei offensichtliche Fahrlässigkeit zuzurechnen, weshalb die Bestimmung des Art. 212a ZK nicht anzuwenden gewesen sei. Es sei nicht erwiesen, dass er…
…von 2.872,00 ÖS (ds. 208,72 €) mit der Begründung beantragt, dass dem für die Zollschuldentstehung maßgebenden Sachverhalt weder betrügerische Absicht, noch offensichtliche Fahrlässigkeit zugrunde liege, weil die Versandscheinware von einem Mitarbeiter der Bf. übernommen worden sei, dessen Tätigkeitsbereich keine Kenntnis der Unterscheidung…
…eingebracht worden sei. Für ihn sei aufgrund der vorschriftswidrigen Verbringung die Zollschuld für den betroffenen Personenkraftwagen gem. Art. 202 ZK entstanden. Dem Antragsteller sei hiebei offensichtliche Fahrlässigkeit zuzurechnen, weshalb die Bestimmung des Art. 212a ZK nicht anzuwenden gewesen sei. Es sei nicht erwiesen, dass er…
…der Agrarmarkt Austria zur Vorlage gelangten. Im Übrigen sei die Bf. bisher immer ihrer Gestellungspflicht nachgekommen. Aufgrund des Vorganges sei jedenfalls keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit, sondern höchstens ein entschuldbarer Irrtum vorzuwerfen. Unterstützend für ihren Antrag führte die Bf. die Entscheidung der Europäischen Kommission…
…zollpflichtige Waren nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen werden. Es liege daher, auch wenn irrtümliches Handeln eines Beteiligten erfolgt war, eine offensichtliche Fahrlässigkeit vor. Gegen diesen Bescheid brachte die Bf., vertreten durch P., am 22.4.2002 Berufung ein, in der aufgrund zusätzlicher Recherchen vorgebracht wurde…
…der zu beurteilende Sachverhalt erfülle zwar die Voraussetzungen der Artikel 890 und 899 ZK-DVO, da jedoch bei einem der am Verfahren Beteiligten offensichtliche Fahrlässigkeit vorliege, sei die nachträgliche Präferenzgewährung auch gegenüber dem schuldlos handelnden Antragsteller (Übernehmer der Zollschuld) ausgeschlossen. Dagegen richtet sich die Beschwerde…
…der zu beurteilende Sachverhalt erfülle zwar die Voraussetzungen der Artikel 890 und 899 ZK-DVO, da jedoch bei einem der am Verfahren Beteiligten offensichtliche Fahrlässigkeit vorliege, sei die nachträgliche Präferenzgewährung auch gegenüber dem schuldlos handelnden Antragsteller (Übernehmer der Zollschuld) ausgeschlossen. Dagegen richtet sich die Beschwerde…
…der Antragstellerin bekannt ist, dass Österreich Mitglied der Europäischen Union sei. Trotz Wissens um die Pflichten seien diese verletzt worden. Aus diesem Grund müssen von einer offensichtlichen Fahrlässigkeit des Beteiligten gesprochen werden. Mit Berufung vom 8. November wurde gegen die Abweisung Berufung erhoben. Die Bf…
…betone jedoch auch gleichzeitig, dass diese Aufzählung bloß demonstrativ und einzelfallbezogen sei. Somit seien die bereits angeführten Kriterien die nicht für das Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit sprechen in der ergangenen Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien völlig unberücksichtigt geblieben. Zusammenfassend wird daher von der Bf. abschließend festgestellt…
…erfahren, dass eine ordnungsgemäße Gestellung tatsächlich nicht erfolgt sei. Die Bf habe daher alle ihr zumutbaren Schritte für die ordnungsgemäße zolltechnische Erledigung gesetzt und es liege auch weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit, sondern allenfalls ein entschuldbarer Irrtum auf Seiten der Beteiligten vor…
…besonderer Fall nach Art. 899 Abs.2 ZK-DVO vor. Die Bf. treffe auch keine offensichtliche Fahrlässigkeit, da sie als Privatperson nur über zollrechtliche Erfahrungen im Reiseverkehr verfüge. Als solches sei zwingend nur ein milder Maßstab anzulegen (VwGH vom 26.2.2004, 2001/16/0005…
…der zu beurteilende Sachverhalt erfülle zwar die Voraussetzungen der Artikel 890 und 899 ZK-DVO, da jedoch bei einem der am Verfahren Beteiligten offensichtliche Fahrlässigkeit vorliege, sei die nachträgliche Präferenzgewährung auch gegenüber dem schuldlos handelnden Antragsteller (Übernehmer der Zollschuld) ausgeschlossen. Dagegen richtet sich die Beschwerde…
…anzusetzen. Die Bf. werde seitens des Zollamtes Linz als Beteiligte an der Zollschuldentstehung betrachtet, da die Zollschuldentstehung erst durch den Abschluss des Vertrages ermöglicht wurde. Die grobe Fahrlässigkeit werde darin erblickt, dass es der Bf. durch den geschlossenen Vertrag bekannt war, dass die Firma A…