…objektive Wert der Beteiligung durch den im Februar 2008 erfolgten Verkauf bereits manifestiert; es liegen keine Anhaltspunkte vor, diesen aus dem tatsächlichen Geschäftsverkehr stammenden Wert aufgrund einer später erfolgten Unternehmensbewertung, die zu einem doppelt so hohen Unternehmenswert führt, anzuzweifeln. Als gemeiner Wert der Beteiligung ist…
…15/0155), und zwar ausgehend von einem objektiven Maßstab (VwGH 16. 12. 2014, 2013/16/0168, und 29. 11. 2001, 2001/16/0296; vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, aaO, § 10 BewG, Rz 19). Neben der Beschaffenheit, die den gemeinen Wert eines Wirtschaftsgutes bestimmt, sind auch alle…
…mehr genehmigungsfähig sind, für eine infolge der enormen Kundenfrequenz stark in Mitleidenschaft gezogene Eingangstüre und für Umbaumaterial ansetzen würde. Diese Anlagegüter seien objektiv wertlos. Die Behörde könne sich im Wege eines Augenscheins vom Zustand der Wirtschaftsgüter überzeugen. Auch für die Geschäftseinrichtung gelte, dass die aus…
…der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind zwar alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind jedoch nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist eine objektive Größe (VwGH 30. 1. 1969, 1788/67; 18. 2…
…1 sei nach dem Tauschvorgang (ideelles Miteigentum zweier Miteigentümer) nicht weniger wert als vor dem Tauschvorgang (ideelles Miteigentum dreier Miteigentümer). Auch wenn die Tauschpartner keine Aufzahlung vereinbart hätten, sei die Grunderwerbsteuer vom objektiv ermittelten Wert der hingegebenen Liegenschaftsanteile zu berechnen. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag zieht…
…des gemeinen Wertes zu beachten ist, dass sich dabei ein objektiver, möglichst allgemein gültiger Wert ergibt vgl. Twaroch, Wittmann, Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, § 10 Rz 17 sowie VwGH 17.10.2017, Ro 2015/15/0031, darin: „Das Bewertungsgesetz will nicht einen subjektiven Wert für den…
…des gemeinen Wertes zu beachten ist, dass sich dabei ein objektiver, möglichst allgemein gültiger Wert ergibt vgl. Twaroch, Wittmann, Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, § 10 Rz 17 sowie VwGH 17.10.2017, Ro 2015/15/0031, darin: „Das Bewertungsgesetz will nicht einen subjektiven Wert für den…
…rechtlich Gründe entgegenstehen. Bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern ist nicht auf deren Erwerb durch einen fiktiven Käufer, sondern auf den Wert innerhalb des Gesamtpreises abzustellen. Wertermittlung: der Teilwert ist ein objektiver Wert bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind, persönliche Verhältnisse werden nicht berücksichtigt. Er beruht…
…rechtlich Gründe entgegenstehen. Bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern ist nicht auf deren Erwerb durch einen fiktiven Käufer, sondern auf den Wert innerhalb des Gesamtpreises abzustellen. Wertermittlung: der Teilwert ist ein objektiver Wert bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind, persönliche Verhältnisse werden nicht berücksichtigt. Er beruht…
…15/0155), und zwar ausgehend von einem objektiven Maßstab (VwGH 16. 12. 2014, 2013/16/0168, und 29. 11. 2001, 2001/16/0296; vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, aaO, § 10 BewG, Rz 19). Neben der Beschaffenheit, die den gemeinen Wert eines Wirtschaftsgutes bestimmt, sind auch alle…
…der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind zwar alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind jedoch nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist eine objektive Größe (VwGH 30. 1. 1969, 1788/67; 18. 2…
…belangte Behörde ebenfalls Stellung: "Herrn Klinger ist grundsätzlich zuzustimmen, dass für die Ermittlung des Einlagewertes ab dem Jahr 2007 der Teilwert heranzuziehen ist. Allerdings ist der Teilwert ein objektiver Wert, der nicht von der persönlichen Auffassung des Steuerpflichtigen, sondern von der allgemeinen Verkehrsauffassung bestimmt wird…
…der Forderung. Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn mit ihrem Eingang bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (nach den Erfahrungen des Wirtschaftslebens) nicht gerechnet werden kann, wenn sie objektiv wertlos ist (VwGH 23.11.1987, 87/15/0060). Besteht für eine uneinbringliche Forderung teilweise eine Sicherheit, hat die…
…z o.o. zum Bilanzstichtag 28.2.2009 uneinbringlich waren und damit (als objektiv wertlos) mit steuerlicher Wirkung auf "0" abzuschreiben sind. Die steuerliche Vertretung hat den Berufungen in diesen Punkten berichtigte Jahresabschlüsse angeschlossen. Die Bw hat ihren Gewinn als protokolliertes Unternehmen (GmbH) für vom…
…Wirtschaftsgüter zu zählen, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen (vgl. VwGH 26.04.2004, 2001/15/0002; VwGH 20.02.1998, 96/15/0192). Entscheidend bei der Wertung ist die Art der Nutzung (vgl. VwGH 10.04…
…Dritte durchaus unterscheidet, darf aber dennoch nicht außer Acht gelassen werden, dass für den Berechtigten durch die persönliche Nutzungsmöglichkeit des ganzen Hauses mit Garagen samt unverbauter Fläche von 1.336 m2 jedenfalls ein entsprechender objektiver Wert besteht. Da laut Meldeauskunft P.T. und auch seine…
…Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ist anzunehmen, wenn bei der Bildung des Kaufpreises alle den Preis bestimmenden marktwirtschaftlichen Faktoren des Angebotes und der Nachfrage unter Heranziehung objektiver Wertmaßstäbe berücksichtigt worden sind. Solche objektiven Wertmaßstäbe sind vor allem das Vermögen und die Ertragsaussichten der Gesellschaft. Ein Kaufpreis…
…Der gemeine Wert ist gleich dem Preis, der zu erzielen wäre, d.h., es kommt nicht darauf an, ob das Wirtschaftsgut tatsächlich veräußert wurde, oder welcher Preis im Falle einer Veräußerung tatsächlich erzielt worden ist, sondern es ist objektiv festzustellen, welcher Wert dem zu bewertenden…
…Der gemeine Wert ist gleich dem Preis, der zu erzielen wäre, d.h., es kommt nicht darauf an, ob das Wirtschaftsgut tatsächlich veräußert wurde, oder welcher Preis im Falle einer Veräußerung tatsächlich erzielt worden ist, sondern es ist objektiv festzustellen, welcher Wert dem zu bewertenden…
…Der gemeine Wert ist gleich dem Preis, der zu erzielen wäre, d.h., es kommt nicht darauf an, ob das Wirtschaftsgut tatsächlich veräußert wurde, oder welcher Preis im Falle einer Veräußerung tatsächlich erzielt worden ist, sondern es ist objektiv festzustellen, welcher Wert dem zu bewertenden…