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UFSK RV/0176-K/03beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens - tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2003

…waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde und die im Verfahren daher nicht berücksichtigt worden sind, zu einer Wiederaufnahme führen (vgl. Erkenntnis vom 23. September 1997, Zl. 93/14/0065). Von neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn…

BFG RV/3100114/2013Keine Wiederaufnahme des Verfahrens ohne neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.04.2015

…BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten. Nur neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel rechtfertigen eine Wiederaufnahme des Verfahrens, somit solche…

UFSW RV/1047-W/07Kein Neuerungstatbestand, wenn dem Bw. das Vorhandensein seiner Betriebsstätte seit Jahren bekannt war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2009

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind danach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung…

BFG RV/2100409/2012Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund von neu hervorgekommenen Tatsachen (Arbeitszimmer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2015

…Urkunden, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten oder Augenschein). Nur neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel rechtfertigen eine Wiederaufnahme des Verfahrens, somit solche, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existent, der Behörde aber nicht bekannt waren. Die Wiederaufnahme aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber…

BFG RV/2101086/20141. Keine beantragte Wiederaufnahme bei neuen Erkenntnissen in Bezug auf die rechtliche Beurteilung 2. Keine neu hervorgekommenen Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.03.2017

…anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte.“ Bei der lit. b) leg. cit. kommen nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel als tauglicher Wiederaufnahmegrund in Betracht…

UFSW RV/0165-W/09Die Zurückweisung einer Berufung gegen einen Grundlagenbescheid ist kein Umstand der unter den Neuerungstatbestand des § 303 Abs.1 lit.b BAO fällt. Diese Tatsache stellt ein novum productum - eine nach Erlassung des abgeleiteten Bescheides neu entstandene Tatsache - dar und ist daher im Sinne des gestellten Antrages kein tauglicher Wiederaufnahmegrund.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2009

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind danach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung…

BFG RV/7100046/2014Wiederaufnahme, neue Tatsachen iSd § 303 Abs.1, lit. b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.10.2017

…a. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO betreffend der Einkommensteuerveranlagung 2008 ab und führte diesbezüglich u. a. begründend aus, dass nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel, das seien solche, die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden hätten, aber…

UFSW RV/1155-W/09Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Einkommensteuerbescheides gem. § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2009

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind demnach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung…

UFSW RV/1340-W/09Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2009

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind demnach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung…

UFSW RV/2248-W/09Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Einkommensteuerbescheides gem. § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2009

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind demnach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung…

UFSW RV/2203-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme wegen Verspätung und Zurückweisung eines Antrages auf Bescheidänderung gemäß § 295 BAO mangels Antragsrecht und mangels eines Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2009

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind demnach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung…

UFSW RV/1160-W/09Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme und Zurückweisung eines Antrages auf Bescheidänderung gemäß § 295 BAO mangels Antragsrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2009

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind demnach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung…

UFSW RV/1164-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind demnach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung…

UFSS RV/0079-S/09Wiederaufnahme und Verjährung, kein Antragsrecht auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2009

…auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind danach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel, das sind solche…

BFG RV/3100796/2019Aufteilung des Kaufpreises zwischen Grund und Boden und Gebäude
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2022

…Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten oder Augenschein). 2.3. Nur neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel rechtfertigen eine Wiederaufnahme des Verfahrens, somit solche, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existent, der Behörde aber nicht bekannt waren. Die Wiederaufnahme aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten…

UFSW RV/2541-W/11Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH und eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011

…Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind danach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung des…

UFSW RV/0223-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO und auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß §295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind demnach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung…

BFG RV/4100162/2016Vermietungsabsicht (Vorvereinbarungen, Mietersuche, Gestaltung der Räumlichkeiten etc.) von 2 Wohnungen in einem Wohn- und Geschäftshaus; VSt-Beträge für die Errichtungskosten bzw. AfA als Werbungskosten; Ausmaß der Vermietung bzw Anteil der Privatnutzung; nahe Angehörige; keine Liebhabereiprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.12.2023Teil 1/2

…hätte können (vgl nur VwGH 24.10.2019, Ra 2018/15/0097). Beweismittel Neu hervorkommen können als Beweismittel (§ 166) etwa Urkunden (§ 168) und Aufzeichnungen (zB solche gem § 124) oder eine bereits vorliegende Zeugenaussage. Neuhervorkommen im jeweiligen Verfahren Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind…

UFSW RV/0176-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind demnach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung…

UFSW RV/2247-W/09Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

…solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind demnach keine neuen Tatsachen. Nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel - das sind solche, die schon vor Erlassung…