6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (1) Gemäß § 89 Abs. 1 AußWG 2011 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG…
…prozessualen Rechten und Pflichten zu sein. Die mangelnde Parteifähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen. An nicht (mehr) Parteifähige zugestellte Bescheide sind nichtig (Nichtbescheide). Die Vollbeendigung der (auch atypisch) stillen Gesellschaft tritt bereits mit dem Wirksamwerden der Auflösung ein (Ritz, BAO7, …
…2010 und 2011, alle datierend jeweils mit 20.2.2018, sind aufgrund des § 300 BAO mit absoluter Nichtigkeit behaftet (Unzuständigkeit des Finanzamtes). Formhalber werden diese Bescheide aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Gründe vorsehen, die eine Entscheidung unwirksam machen. In Deutschland sieht § 125 AO vor, dass eine Entscheidung nichtig ist, soweit sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Diese Bestimmung ist über Art. 10 ZK…
…Gründe vorsehen, die eine Entscheidung unwirksam machen. In Deutschland sieht § 125 AO vor, dass eine Entscheidung nichtig ist, soweit sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Diese Bestimmung ist über Art. 10 ZK…
…Gründe vorsehen, die eine Entscheidung unwirksam machen. In Deutschland sieht § 125 AO vor, dass eine Entscheidung nichtig ist, soweit sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Diese Bestimmung ist über Art. 10 ZK…
…Gründe vorsehen, die eine Entscheidung unwirksam machen. In Deutschland sieht § 125 AO vor, dass eine Entscheidung nichtig ist, soweit sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Diese Bestimmung ist über Art. 10 ZK…
…Gründe vorsehen, die eine Entscheidung unwirksam machen. In Deutschland sieht § 125 AO vor, dass eine Entscheidung nichtig ist, soweit sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Diese Bestimmung ist über Art. 10 ZK…
…Gründe vorsehen, die eine Entscheidung unwirksam machen. In Deutschland sieht § 125 AO vor, dass eine Entscheidung nichtig ist, soweit sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Diese Bestimmung ist über Art. 10 ZK…
…Gründe vorsehen, die eine Entscheidung unwirksam machen. In Deutschland sieht § 125 AO vor, dass eine Entscheidung nichtig ist, soweit sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Diese Bestimmung ist über Art. 10 ZK…
…Berufung. Zusammenfassung der Berufungsbegründung: Nichtigkeit der Feststellungsbescheide wegen mangelnder namentlicher Anführung der Beteiligten als Bescheidadressaten.Das Finanzamt habe die Gesellschaft nicht als steuerliche Mitunternehmerschaft eingestuft.Unter EStR 2000 Rz 5903 ff werde zur verfahrensrechtlichen Folge einer derartigen Einstufung bei mangelnder abgabenrechtlicher Rechtsfähigkeit/Parteifähigkeit der behaupteten…
…1988, 87/17/245 f). ... Wird ein Bescheid von einem Organwalter gefertigt, der den inneren Organisationsvorschriften zufolge überhaupt nicht befugt ist beziehungsweise überhaupt nicht approbationsbefugt ist, so ist diese Erledigung ein absolut nichtiger Verwaltungsakt (VwGH 27.5.1988, 88/18/15; Pichler, ZfV 1978, 11…
…dem HerrP in Sachen 1. Geschäftsherrin & atypisch Stille übergegenen ungeeigneten Ausfertigungen vermeintlicher Bescheide führten ohnehin schon aus anderen zwei Gründen zur Nichtigkeit der beabsichtigten Bescheide. H) Konsequenzen für die Spruchpunkte 1 bis 3: Die durch die Übergabe der mit 11. November 2009 datierten Ausfertigungen in…
…1 KVG. Insbesondere liege eine Auslandsgeschäft iSd. § 34 KVG vor, da der Vertrag im Ausland abgeschlossen worden sei. Schließlich behauptete der Bw., dass der Abtretungsvertrag absolut nichtig iSd. § 879 Abs. 1 ABGB sei, da der Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstoße. Der Vertrag sei von…
…geführten Verfahren H.P. im Auftrag des Untersuchungsrichters ein Gutachten über die Geschäftsfähigkeit der Geschenkgeberin zum Zeitpunkt der Vornahme der Schenkung erstellt habe, wonach die Geschenkgeberin zum genannten Zeitpunkt geschäftsunfähig wäre. Die Schenkung wäre daher nichtig. M.B. wäre mittlerweile besachwaltet. Im Auftrag des Pflegschaftsgerichtes…
…Die ausreichende Belehrung über die Börsenumsatzsteuerpflicht sei aber unabdingbar und essentieller Bestandteil des Notariatsaktes. Das Fehlen dieser Belehrung führe dazu, dass die Abtretung wegen eines gravierenden Formmangels unwirksam bzw nichtig sei. Nach herrschender Lehre setze eine Steuerpflicht nach § 17 KVG die Gültigkeit des Anschaffungsgeschäftes voraus…
…Berufungsvorentscheidung dem UFS vorgelegt wurde, einleitend dagegen, dass die angefochtenen Bescheide rechtswirksam erlassen worden seien. Sie seien vielmehr mit Nichtigkeit behaftet. Diese Bescheide wurden an den Bw., der am Betrieb des Geschäftsherrn still beteiligt war, für die Berufungsjahre wiederholend erstellt. Allerdings waren die im Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf_Adr***, vertreten durch Stb, Adr_Stb, über die Beschwerde vom 31.07.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 5. Oktober 2005 betreffend Einkommensteuer 2001 und 2002, sowie…
…solche Bescheidanpassungen bildet § 295 BAO. Für das Rechtsmittelverfahren ist § 252 BAO beachtlich. Die Nichtigkeit des Grundlagenbescheides hat nach der Rechtsprechung des Verwaltungs- und des Verfassungsgerichtshofs keine Bescheidanpassung nach § 295 Abs 1 BAO zur Folge. Diese Fallkonstellation wird weiters eben gerade nicht von § 252 BAO umfasst…
Die Nichtigkeit aller dieser Erledigungen bzw Maßnahmen, die den Eindruck von Feststellungsbescheiden in Sachen 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille sowie in Sachen 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille erwecken hätten können, führt aus folgenden Gründen zu den Spruchpunkten 1 bis 4 der vorliegenden Berufungsentscheidung: Der in der Berufung…