…entnehmen, dass die festen Gebühren (zunächst) durch den Gebührenschuldner mittels der angeführten Entrichtungsarten zu entrichten sind, und die Abgabenbehörde einen Abgabenbescheid gemäß § 203 BAO nur dann zu erlassen hat, wenn sich herausstellt, dass die Entrichtung nicht vorschriftsmäßig erfolgte. Nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist eine Gebühr dann…
… 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Die vom Beschwerdeführer schließlich vorgebrachte Meinung, bei der Gebührenerhöhung im Sinne des…
…die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer…
…die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr zu erheben. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer…
…weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem. § 24 Abs. 3 VwGG nicht eingehalten wurden, ergeht aufgrund der gemeldeten Verletzung der Gebührenentrichtung dieser Bescheid. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den…
… 9 Abs. 1 GebG 1957 sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühren vor. Auf Grund des im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltes, der gesetzlichen Bestimmungen und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes war über die Berufung…
…vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im § 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet." In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wird ergänzend ausgeführt, dass der Berufungswerber von der MA 40 niemals eine Rechnung oder Gebührenbescheid erhalten habe. Die weiteren Ausführungen den Parkausweis betreffend, sind nicht…
…des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision ist unzulässig, da eine klare Rechtslage vorliegt, die keine Auslegungsschwierigkeiten bereitet. Die Rechtsfolge der Gebührenentstehung im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe (§ 17a Z 3 VfGG) ergibt sich ebenso wie die Rechtsfolge der Gebührenerhöhung bei nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung …
…des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision ist unzulässig, da eine klare Rechtslage vorliegt, die keine Auslegungsschwierigkeiten bereitet. Die Rechtsfolge der Gebührenentstehung im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe (§ 17a Z 3 VfGG) ergibt sich ebenso wie die Rechtsfolge der Gebührenerhöhung bei nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung …
…auf die zwischenzeitig am 16.1.2017 erfolgte Entrichtung des gesamten Gebührenbetrages von € 49,40 gilt allerdings noch festzuhalten, dass die diesbezügliche Nachforderung an Gebühren letztlich 0,00 (Null) Euro betragen wird. b.) Gebührenerhöhung: Wird eine nicht vorschriftsmäßig entrichtete feste Gebühr mit Bescheid festgesetzt…
…als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der Gebühr in Stempelmarken vor. In seinem Erkenntnis vom 21. Jänner 1998, 97/16/0446 hat der Verwaltungsgerichtshof dazu dargetan, dass infolge der Ausgestaltung der Gebührenerhöhung als eine objektive Säumnisfolge diese nicht als Strafe betrachtet werden kann…
…die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so sei gemäß § 9 Abs 1 GebG eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 % der verkürzten Gebühr zu erheben. Die Gebührenerhöhung werde im § 9 Abs 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer…
…Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG, die durch Überweisung auf das Konto Nr. 5504109 des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten ist. Da der erforderliche Nachweis der Entrichtung…
…1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des…
…zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Da in der hier gegenständlichen Rechtssache keine vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühren zum Fälligkeitszeitpunkt erfolgt ist, liegen damit die Voraussetzung für die Erlassung eines Abgabenbescheides nach § 203 BAO…
…1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Gemäß Artikel 18 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der…
…wird und dem Gesetz über eine Vorrangigkeit eines der in Betracht kommenden Abgabenschuldner nichts entnommen werden kann (vgl. VwGH 22.10.2015, 2013/16/0101 unter Hinweis auf VwGH 19.9.2001, 2001/16/0306). Da keine vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühren zum Fälligkeitszeitpunkt erfolgt ist…
… 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Hier wäre noch festzuhalten, dass nicht, wovon in der Berufung und auch…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte neben der Bezug habenden Gesetzesstelle aus, da die Entrichtung der Gebühr erst nach Ablauf der vom VwGH gesetzten Frist erfolgt sei, handle es sich um eine nicht vorschriftsmäßige Entrichtung nach §203 BAO, sodass der angefochtene Gebührenbescheid zu…
…bereits am 11. Oktober 2007 beim Verwaltungsgerichtshof einlangt war. Die Entrichtung der Gebühr erfolgte somit nicht schon im Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, sondern erst später. Eine vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühr liegt hier nicht vor. Nach § 24 Abs 3 Z. 6 VwGG gelten…