…Sinne des § 6 Z 13 des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) oder an einen sonstigen Wiederverkäufer zur Weiterlieferung geliefert. Solche Weiterlieferungen sind somit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 ErdgasAbgG nicht steuerbar. Rz 61: Ein "Erdgasunternehmen" im Sinne des § 6 Z 13 GWG, BGBl. I Nr…
…ersichtlich. Mit Datum 9.10.2013 wurde die Rechnung mit der Rechnungsnummer 00052013 mit einem Betrag iHv EUR 2.064,-- am Konto 8339 (Nicht steuerbare Umsätze EU-Land) eingebucht. Angemerkt wird, dass den Aussagen des Bf. im Zusammenhang mit der "Ist-Besteuerung" nicht gefolgt wird…
…Die Befreiung umfasst ausschließlich die Herstellung, den Transport und die Speicherung im technischen Sinn. Damit in Zusammenhang stehende Verbräuche für Verwaltungsgebäude und ähnliche Verbräuche sind von der Befreiung nicht umfasst. Diese Erdgasmengen unterliegen, soweit es sich um ein Erdgasunternehmen handelt, der Besteuerung als Verbrauch von…
…Verflüssigtes Erdgas (LNG, liquefied natural gas) und Flüssiggas (Propan-, Butangas, in Flaschen) istsind keine Waren im Sinne der Unterposition 2711 21 00 der KN und unterliegtunterliegen daher nicht diesem Gesetz, sondern dem Mineralölsteuergesetz 1995. Rz 74: Biogas ist gemäß § 2 Abs. 4 Z 3 Mineralölsteuergesetz…
2.4 Abgabenschuldner 2.4.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung von Erdgas Rz 89: Wird das Erdgas durch ein Erdgasunternehmen, anderen Erzeuger oder auch einen Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 2.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Erdgas Rz 90: Wird das Erdgas…
2.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 2.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 92: Der Erdgasabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 ErdgasAbgG die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an Erdgas, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 2.5.2 Höhe Rz 93: Die Höhe…
…BGBl. Nr. 427, etwas abgeändert wurde. Dienen Flüssiggase als Feuerzeugfüllung tarifieren sie nicht unter die mineralölsteuerrechtlich relevanten KN-Positionen, die Tarifierung richtet sich vielmehr nach der "Hauptsache" Feuerzeug. Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen besteht kein Einwand, dass von einer gesonderten Besteuerung der Feuerzeugfüllungen Abstand…
…seine Vergütungsberechnung einbeziehen. Damit die Vergleichsrechnung gemäß § 2 Abs. 2 EnAbgVergG vorgenommen werden kann, genügt es nicht, wenn dem Abnehmer nur der Steuerbetrag ausgewiesen wird, sondern ist die jeweilige Menge des Primärenergieträgers bekannt zu geben. Rechtslage ab 1. Februar 2011: Rz 257: Wird einem Unternehmen…
…zu Verlusten kommt, ändert nichts an der Tatsache, dass eine gewisse Menge an Erdgaseinsatz notwendig ist (100%), um einen bestimmten Output an Wärme (80%) erzeugen zu können. Das Erdgas wird daher zu 100% im Unternehmen "verbraucht" und stellt damit einen steuerbaren Tatbestand iSd § 1 ErdgasAbgG…
…Menge Erdgas zu versteuern. Dies wird jedenfalls bei industriellen oder gewerblichen Großkunden der Fall sein. 2.6.2 Sondervorschrift für Haushaltskunden und Kleinabnehmer Rz 96: Wird hingegen die Liefer- bzw. Verbrauchsmenge nicht regelmäßig innerhalb dieses Zeitraumes festgestellt, dann hat der Lieferer, Verbraucher oder Netzbetreiber in…
…dass zusätzlich zum Hefeteig auch noch Sauerteig verwendet worden sei, welcher jedoch in der Schätzung nicht zusätzlich berücksichtigt worden sei. Aus den obigen Ausführungen sei somit für die Abgabenbehörde klar erkennbar, dass die vom Prüfer gewählte Schätzungsmethode den höchstgerichtlichen Anforderungen entspreche und den tatsächlichen Verhältnissen…
…Jänner 2001 gegenüber der Firma S2-GmbH (nunmehr S3-GmbH), einer Tochtergesellschaft der Firma S-AG, zur Lieferung der gesamten von den oben genannten Abnehmeranlagen nicht verwerteten Wärmemengen. Die Bw beantragte in den Streitjahren für jenes Erdgas, welches der Gasturbine zugeführt wurde, monatlich volle Vergütung…
…Anmeldung, Selbstberechnung und Steuerentrichtung Anwendung. 1.1.10. Steuervergütung Hingewiesen sei darauf, dass in jenen Fällen der gemeinsamen Erzeugung von Strom und Wärme, in denen die eingesetzten Heizöle oder Flüssiggase nicht unversteuert, sondern bereits versteuert bezogen worden waren, die sonstigen Voraussetzungen des § 4 Abs. 1…
…Entnahme der Gegenstände räumt die Bf. selbst ein, dass der Leistungsort jedenfalls in Liechtenstein liegt und die Entnahme daher in Österreich nicht steuerbar ist): Nach Ansicht der Bf. handelt es sich dabei um eine entgeltliche Telekommunikationsdienstleistung an eine Privatperson aus Österreich. Diese Leistung wird gem…
…Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Zugrundeliegender Sachverhalt und Verfahrensgang Strittig erwies sich in der gegenständlichen Beschwerdesache, ob zwischen den Vertragsparteien eine der Bestandvertragsgebühr unterliegende Option oder ein gebührenrechtlich nicht steuerbarer Vorvertrag vereinbart wurde: Die Beschwerdeführerin schloss als…
…11.2017 gegen obigen Bescheid für das Jahr 2015 wurde wie folgt ausgeführt: Es werde der Antrag gestellt, die wiederkehrenden Bezüge in Höhe von 9.207,37 € als nicht steuerbar außer Ansatz zu lassen. Die wiederkehrenden Bezüge seien direkt verknüpft mit außergewöhnlichen Belastungen iSd …
…Wenn daher bei Anwendung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 der Vorsteuerabzug nicht zur Gänze ausgeschlossen wird, kann dieser bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 vorgenommen werden. Beispiel 1: A erwirbt…
…Unternehmers nicht zufrieden ist. Dem Unternehmer gebührt gemäß § 1168 Abs. 1 Satz 1 ABGB das vereinbarte Entgelt, abzüglich der Aufwendungen, die er sich infolge des Unterbleibens der noch ausstehenden Arbeiten erspart. Dies entspricht 1,2 Mio. Euro (exklusive Umsatzsteuer). Lösung: Die verrichteten Arbeiten sind steuerbar…
…2011: § 7 Z 8 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz [ElWOG]) und an sonstige Wiederverkäufer zur Weiterlieferung. Solche Weiterlieferungen sind somit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG nicht steuerbar. Rz 2: Ein "Elektrizitätsunternehmen" im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 11 ElWOG 2010 (bis 2…
…Steuerbare Vorgänge 3.1.1.1 Lieferung von Kohle Rz 120: Der Kohleabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 KohleAbgG jede Lieferung von Kohle, ausgenommen die Kohle wird an einen Kohlehändler geliefert. Rz 121: Die Lieferung von Kohle an einen Kohlehändler ist nicht steuerbar…