IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX über die Beschwerde des BF, Straße-Tür-Nr, 1210 Wien, vom 03.02.2016 gegen die Vollstreckungsverfügung der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien MA6 vom 30.12.2015, Zahlungsreferenz xxxx, zu Recht…
…nachdem bereits eine Strafe wegen Nichterteilung einer Lenkerauskunft ausgesprochen wurde kann nicht als ordnungsgemäße Erteilung der Lenkerauskunft anerkannt werden. Die nachträgliche Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers setzt somit die gegenständlichen Verwaltungsübertretungen nicht außer Kraft. Zweck einer Lenkerauskunft besteht darin, den Lenker zur Tatzeit ohne Umstände raschest festzustellen…
…einschlägig vorbestraft. Einkommens- und Vermögensverhältnisse wurden im Verwaltungsverfahren nicht offengelegt. Beweiswürdigung Das Gericht folgt den Angaben des Überwachungsorgans und der Bf sowie den aktenkundigen Unterlagen. Über den Beginn der Abstellzeit gibt es unterschiedliche Angaben der Bf und ihres Ehegatten im Verfahren (Lenkerbekanntgabe vom 7. 8…
…April 2025 eine Lenkerbekanntgabe per Mail an die MA 67 übermittelt habe. Die belangte Behörde legte die Beschwerde samt Verwaltungsakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor (Datum des Einlangens: 23. Juli 2025). Mit E-Mail vom 25. Juli 2025 gab die Behörde dem Bundesfinanzgericht nachträglich bekannt…
Ein Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 2a Z 1 VwGVG wurde innerhalb der zweiwöchigen Frist nach Ausfolgung (Bf) bzw. Zustellung (belangte Behörde) der Niederschrift über die mündliche Verhandlung von keiner Partei gestellt. Es erfolgt eine Ausfertigung des Erkenntnisses in gekürzter Form…
IM NAMEN DER REPUBLIK Erkenntnis in gekürzter Form gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Verwaltungsstrafsache gegen VN-Bf NN-Bf, Adresse, PLZ Wien, wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006…
Wien, am 15. November 2017
…eine Strafe wegen Nichterteilung einer Lenkerauskunft ausgesprochen wurde, könne nicht als ordnungsgemäße Erteilung einer Lenkerauskunft anerkannt werden. Die nachträgliche Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers setze die gegenständliche Verwaltungsübertretung nicht außer Kraft. Für den Bf. war eine rechtskräftige Vorstrafe angemerkt. Bei der Strafbemessung wurde daher der Umstand berücksichtigt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Georg Zarzi über die Beschwerde der Bf. , gegen das Straferkenntnis des Magistrat der Stadt Wien MA 67 - Parkraumüberwachung vom 5. Jänner 2015, Zl 1111, betreffend eine Verwaltungsübertretung gemäß § 2 Parkometergesetz, LGBl. für Wien Nr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27.10.2016 gegen das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N über die Bescheidbeschwerde vom 30. Juni 2014 des Bf. Deutschland, vertreten durch Rae Deutschland, gegen das Straferkenntnis vom 26. Mai 2014 des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, Dresdnerstraße 81-85, 1200…
…Zustellmangel sei dahin zu erblicken, dass nicht an der Abgabestelle der GmbH verfahrensgegenständliche Aufforderungen zur Lenkerbekanntgabe einem Nichtbefugten übergeben worden sei. Die Geschäftsanschrift der GmbH sei Adr5 und nicht wie am Rückschein bzw. wie in der Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe angeführt Adr6. Aus diesem Grunde habe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des Bf., Adresse, Deutschland, vom 15. April 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 20. März 2019, MA67/67/2019, wegen der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Gekürzte Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Jänner 2023 gegen das Erkenntnis des Magistrats der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X über die Beschwerde des HX, XY, vom 19.12.2014 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, MA 67, Zl. MA 67-PA-914878/4/5, vom 18.11.2014, betreffend Verwaltungsübertretung nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in den Beschwerdesachen Bf., p.A. A.., Adr.1 , gegen die Vollstreckungsverfügungen der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabewesen, jeweils vom 30. Juni 2014, Zahlungsreferenzen 410ddd. und 404bbb., zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Gekürzte Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Elfriede Murtinger über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Hans Harald Lepsinger, Paulanergasse 13/3, 1040 Wien, vom 5. September 2019, gegen…
…am Tattag gewesen wäre. Dazu wird Folgendes festgestellt: Die Frist zur Erteilung einer Lenkerauskunft ist eine gesetzliche Frist und daher nicht erstreckbar. Somit hat die nachträgliche Auskunftserteilung weder schuld- noch strafbefreiende Wirkung. Zweck einer Lenkerauskunft besteht darin, den Lenker zur Tatzeit ohne Umstände raschest festzustellen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9/2006, in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr…
…ausgesprochen wurde (Strafverfügung vom 31.01.2019) kann nicht als ordnungsgemäße Erteilung der Lenkerauskunft anerkannt werden. Die nachträgliche Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers setzt somit gegenständliche Verwaltungsübertretung nicht außer Kraft. Innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen wurde, trotz ordnungsgemäßer Zustellung der Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers…