…Eintritt dieser auflösenden Bedingung sind die Zinsen vom Anleger wieder zurückzuerstatten, was im Ergebnis zu einer nachträglichen Kürzung von Kapitalerträgen führt. Die für diese - nachträglich gekürzten Kapitalerträge - einbehaltene KESt ist wieder gutzuschreiben. Beispiel: Ein Sparbuch mit Anfangskapital von 1.000 mit 5% p.a. verzinst…
…vom Abzugsverpflichteten die auf die nachträglich gekürzten Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer gutzuschreiben. Durch diese Bestimmung wurde eine KESt-Gutschriftenmöglichkeit für bereits gutgeschriebene, später jedoch gekürzte Kapitalerträge geschaffen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der (zivilrechtliche) Rechtsanspruch des Empfängers auf die Kapitalerträge unter einer auflösenden Bedingung…
…vom Abzugsverpflichteten die auf die nachträglich gekürzten Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer gutzuschreiben. Durch diese Bestimmung wurde eine KESt-Gutschriftenmöglichkeit für bereits gutgeschriebene, später jedoch gekürzte Kapitalerträge geschaffen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der (zivilrechtliche) Rechtsanspruch des Empfängers auf die Kapitalerträge unter einer auflösenden Bedingung…
…im vorhinein noch nachträglich gefasst. Insofern ist klar, dass der Gesellschaft durch diese unzulässigen Insichgeschäfte Schaden zugefügt wurde. Von einem Wissen und Wollen seitens der Gesellschaft kann daher nicht die Rede sein. [Seite 3 des Vorlageerinnerungsschreibens] Folglich wird auch die Festsetzung von Kapitalertragsteuer für verdeckte…
…aber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Gemäß § 95 Abs. 5 leg. cit. (nunmehr Abs. 4) ist dem Empfänger der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise ua. vorzuschreiben, wenn der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat. Da der Besteuerungstatbestand der verdeckten…
…aber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Gemäß § 95 Abs. 5 leg. cit. (nunmehr Abs. 4) ist dem Empfänger der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise ua. vorzuschreiben, wenn der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat. Da der Besteuerungstatbestand der verdeckten…
…zugeflossene vGA nicht der Vorschrift des § 93 Abs 2 EStG entsprechend gekürzt hat, sind somit die Voraussetzungen des § 95 Abs 5 Z 1 EStG für eine direkte Inanspruchnahme des Abg.Pfl. erfüllt. Die unmittelbare Vorschreibung der Kapitalertragsteuer beim Abg.Pfl. erscheint aus folgenden Überlegungen gerechtfertigt:…
…des § 95 Abs. 5 Z 1 EStG 1988 eine Differenzierung zwischen (ungekürzt ausbezahlten) offenen und (ungekürzt ausbezahlten) verdeckten Ausschüttungen nicht zu entnehmen sei. Bei einer verdeckten Ausschüttung könne vielmehr automatisch unterstellt werden, dass es sich um nicht vorschriftsmäßig gekürzte Kapitalerträge handle (vgl. Doralt/Kirchmayr, EStG8, …
…des § 95 Abs. 5 Z 1 EStG 1988 eine Differenzierung zwischen (ungekürzt ausbezahlten) offenen und (ungekürzt ausbezahlten) verdeckten Ausschüttungen nicht zu entnehmen sei. Bei einer verdeckten Ausschüttung könne vielmehr automatisch unterstellt werden, dass es sich um nicht vorschriftsmäßig gekürzte Kapitalerträge handle (vgl. Doralt/Kirchmayr, EStG8, …
…09.08.2011 49% der Gesellschaftsanteile, der Bf 51% ab 09.08.2011. Im Strafurteil Zahl wurde ein Zufluss der Kapitalerträge beim Bf damit erst mit August 2011 festgestellt. Das Strafurteil erging in gekürzter Urteilsausfertigung. Die gekürzte Urteilsausfertigung enthält keinen eigens festgestellten Sachverhalt. Auf S…
…Höhe von € 122.236,42 als verdeckte Ausschüttung zu behandeln, dem Geser-GF zu 100% zuzurechnen und mit 27,50 % der Kapitalertragsteuer zu unterziehen." Die verdeckte Ausschüttung betrug demnach insgesamt EUR 181.276,42, die Bemessungsgrundlage für die KEST EUR 250.034,57 und…
…Feststellung des Spruchsenates in Pkt. 2), wonach der Beschwerdeführer die im Sachverhalt festgestellten vorsätzliche Nichtentrichtung hinsichtlich der Kapitalertragsteuer im Zeitraum 2014 bewirkt hat, gebunden. Dass es sich im vorliegenden Fall um eine gekürzte Urteilsausfertigung handelt, hat keinen Einfluss auf diese Bindung, da der Verwaltungsgerichtshof auf…
…vielmehr hin, wenn nach dem Gesamtbild der Umstände des Einzelfalles kein Zweifel darüber besteht, welche Haftungsbestimmung zur Anwendung gebracht worden ist, was regelmäßig bei der Kapitalertragsteuer unterliegenden Vorgängen iSd § 93 EStG 1988 der Fall ist. Erschließt sich die konkrete Haftungsnorm bloß auf diese Weise, ist…
…der Empfänger weiß, dass der Abzugsverpflichtete die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. (5) Werden gutgeschriebene Kapitalerträge aus der Überlassung von Kapital nachträglich gekürzt, ist vom Abzugsverpflichteten die auf die nachträglich gekürzten Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer gutzuschreiben. Verluste aus…
…der Empfänger weiß, dass der Abzugsverpflichtete die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. (5) Werden gutgeschriebene Kapitalerträge aus der Überlassung von Kapital nachträglich gekürzt, ist vom Abzugsverpflichteten die auf die nachträglich gekürzten Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer gutzuschreiben. Verluste aus…
…Darüber hinaus hätte berücksichtigt werden müssen, dass die angeblich gutgeschriebenen Kapitalerträge aus der Überlassung von Kapital nachträglich gekürzt worden sind, da nachweislich 2009 Bauleistungen bezahlt worden sind. Es wäre daher die auf die nachträglich gekürzten Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer gutzuschreiben gewesen. Darauf hat das Finanzamt aber…
…Empfänger weiß, dass der Abzugsverpflichtete die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. Abs. 5: Werden gutgeschriebene Kapitalerträge aus der Überlassung von Kapital nachträglich gekürzt, ist vom Abzugsverpflichteten die auf die nachträglich gekürzten Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer gutzuschreiben. Verluste aus…
…Empfänger weiß, dass der Abzugsverpflichtete die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. Abs. 5: Werden gutgeschriebene Kapitalerträge aus der Überlassung von Kapital nachträglich gekürzt, ist vom Abzugsverpflichteten die auf die nachträglich gekürzten Kapitalerträge entfallende Kapitalertragsteuer gutzuschreiben. Verluste aus…
…Ausschüttungen ist nicht davon auszugehen, dass es sich hierbei um nicht vorschriftsmäßig gekürzte Kapitalerträge iSd § 95 Abs 5 Z 1 EStG 1988 handelt. Somit ist eine direkte Inanspruchnahme des Empfängers der Kapitalerträge die KESt betreffend gar nicht möglich (Renner in Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KStG19…
…Mai 2008, ausgesetzt war und daher die Einhebungsverjährung gehemmt im Sinne des § 238 Abs. 3 BAO gewesen ist. Durch die nachträgliche Anmeldung der Abgabenforderungen (Kapitalertragsteuern) im Konkursverfahren am 4. August 2006 hat das Finanzamt eine weitere Unterberechungshandlung im Sinne des § 9 Abs. 1 Insolvenzordnung (IO…