…eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspräche den Ermessensrichtlinien nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit iSd § 20 BAO. Nach Aktenlage könne -in Folge des Konkurses der Primärschuldnerin-der genannte Rückstand bei der dieser nicht eingebracht werden. Dagegen erhob der Bf., durch seine ausgewiesene Rechtsvertretung, fristgerecht Beschwerde…
…ist es erforderlich, dass der Revisionswerber schon in seinem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung konkret darlegt, aus welchen tatsächlichen Umständen sich für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt. Dies erfordert eine nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Situation (der Einkommensverhältnisse und der Vermögensverhältnisse), denn nur eine…
…ist es erforderlich, dass der Revisionswerber schon in seinem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung konkret darlegt, aus welchen tatsächlichen Umständen sich für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt. Dies erfordert eine nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Situation (der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse), denn nur eine in…
… 16 Tz 75, siehe oben). MaW: Der Abgabepflichtige muss im Verwaltungsverfahren ausreichend konkret darlegen, aus welchen Gründen die Forderung im Zeitraum der Berichtigung der Umsatzsteuer nicht nur als zweifelhaft, sondern als uneinbringlich einzustufen war. Wendet man nun diese Aussagen des Höchstgerichtes auf den vorliegenden Fall…
…getreten, sodass der gegenständliche Bescheid auf dieser verfahrensrechtlichen Grundlage gestützt werden kann. Auf Grund der bisher festgestellten Indizien und im Hinblick darauf, dass Sie im bisherigen Verfahren den genauen Inhalt der in K. entfalteten wirtschaftlichen Tätigkeit nicht konkret darlegen bzw. nachgewiesen haben, ist davon auszugehen…
…dieser Sachverhaltsfeststellung in Zweifel zu ziehen geeignet waren, da von der Zulassungsbesitzerin, die das Fahrzeug nicht gelenkt hat, zu erwarten ist, dass sie konkret darlegen kann, dass sie als Lenkerin ausscheidet (VwGH 20.9.1996, 96/17/0320; VwGH 27.5.2011, 2010/02/0129…
…bezeichnen. Der Zweifel mag eine Berechtigung sein, im Ertragsteuerrecht eine Wertberichtigung anzusetzen, aber für die Korrektur im umsatzsteuerlichen Sinn sei das zu wenig. Der Abgabepflichtige müsse im Verwaltungsverfahren ausreichend konkret darlegen, aus welchen Gründen die Forderung nicht nur als zweifelhaft, sondern als uneinbringlich einzustufen war.…
…Sicht des Abnehmers (Schuldners) von einer teilweisen Uneinbringlichkeit auszugehen und der Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen (VwGH 14.6.1984, 83/15/0177). Der Abgabepflichtige muss im Verwaltungsverfahren ausreichend konkret darlegen, aus welchen Gründen die Forderung im Zeitraum der Berichtigung der Umsatzsteuer nicht nur als zweifelhaft…
…dieser Sachverhaltsfeststellung in Zweifel zu ziehen geeignet waren, da von der Zulassungsbesitzerin, die das Fahrzeug nicht gelenkt hat, zu erwarten ist, dass sie konkret darlegen kann, dass sie als Lenkerin ausscheidet (VwGH 20.9.1996, 96/17/0320; VwGH 27.5.2011, 2010/02/0129…
…beschwerdeggst Verfahren vor dem BFG analoge - Argumentation als reine Schutzbehauptung gewertet. Das BFG schließt sich dieser Würdigung im Finanzstraferkenntnis an. Die belangte Behörde und die Außenprüferin in ihrer Zeugenaussage konnten weiters konkret darlegen, dass das Kellerlokal sehr wohl vom Bf für zahlende Gäste verwendet wurde…
…Sicht des Abnehmers (Schuldners) von einer teilweisen Uneinbringlichkeit auszugehen und der Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen (VwGH 14.6.1984, 83/15/0177). Der Abgabepflichtige muss im Verwaltungsverfahren ausreichend konkret darlegen, aus welchen Gründen die Forderung im Zeitraum der Berichtigung der Umsatzsteuer nicht nur als zweifelhaft…
…02/0030, 23.01.2009). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann nämlich vom Zulassungsbesitzer, der das Fahrzeug nicht selbst gelenkt hat, erwartet werden, dass er konkret darlegen kann, dass er als Lenker ausscheidet (vgl. zB VwGH 27.05.2011, 2010/02/0129, VwGH 06…
…0030, 23.01.2009). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann von einem Lenker, der das Fahrzeug nicht selbst gelenkt hat, erwartet werden, dass er konkret darlegen kann, dass er als Lenker ausscheidet (VwGH vom 20.09.1996, 96/17/0320, VwGH 27.05.2011…
…Lenken überlässt, die er näherkennt. Es könne von einem Zulassungsbesitzer, der das Fahrzeug nicht selbst gelenkt hat, erwartet werden, dass er konkret darlegen kann, dass er als Lenker ausscheidet (VwGH 20.09.1996, 96/17/0320, VwGH 27.05.2011, 2010/02/0129, VwGH 06…
…einer verstärkten Mitwirkung am Verwaltungsstrafverfahren. Es muss vom Zulassungsbesitzer oder demjenigen, dem das Fahrzeug vom Zulassungsbesitzer überlassen wurde, wenn er das Fahrzeug nicht gelenkt hat, erwartet werden, dass er konkret darlegen kann, dass er als Lenker ausscheidet (vgl. VwGH 27. 5.2011, 2010/02/0129…
…den strittigen Seminaren handle es sich absolut und konkret um berufsspezifische Fortbildung. Wenn nötig, könne sie in diesem Zusammenhang auch eine Erklärung seitens des Vorstands der BAW ergänzend übermitteln, der die notwendigen Dimensionen und die Notwendigkeit ständigen beruflichen Lernens in ihrem Beruf konkret darlegen würde…
…des Fahrzeuges war, sondern sich woanders aufgehalten hat. Vom Zulassungsbesitzer, der das Fahrzeug nicht selbst gelenkt hat, kann aber nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes erwartet werden, dass dieser konkret darlegen kann, dass er als Lenker ausscheidet (vgl. VwGH 18.11.2003, Zl. 2001/03/0297…
…0030, 23.01.2009). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann von einem Lenker, der das Fahrzeug nicht selbst gelenkt hat, erwartet werden, dass er konkret darlegen kann, dass er als Lenker ausscheidet (VwGH vom 20.09.1996, 96/17/0320, VwGH 27.05.2011…
…überlässt, die er näher kennt. Es könne von einem Zulassungsbesitzer, der das Fahrzeug nicht selbst gelenkt hat, erwartet werden, dass er konkret darlegen kann, dass er als Lenker ausscheidet (VwGH 20.09.1996, 96/17/0320, VwGH 27.05.2011, 2010/02/0129). Die Bf…
…waren. Vom Zulassungsbesitzer, der das Fahrzeug nicht gelenkt hat, ist zu erwarten, dass er konkret darlegen kann als Lenker auszuscheiden (vgl. etwa VwGH vom 27.05.2011, 2010/02/0129, mwN). Aus den vorgelegten Unterlagen geht weder hervor ob das verfahrensgegenständliche Fahrzeug zum Beanstandungszeitpunkt 23…