…schon eine abschließende Rechtsmittelentscheidung zu erlassen. Festgehalten wird, dass dem Antrag des Bf. nach Strafaufschub bis November 2004 bzw. Minimalraten von € 100,00 im Ergebnis bereits bisher Rechnung getragen wurde. Abschließend wird der Bf. ersucht, hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise der Entrichtung der noch aushaftenden…
…auch nicht so ausgelegt werden, dass Ratenzahlungen in einer derart geringen Höhe gewährt werden, dass die Gefährdung der Einbringlichkeit von vornherein nicht besteht. Im Übrigen kommt im Strafverfahren der Gefährdung der Einbringlichkeit bei der Gewährung von Zahlungserleichterungen keine Bedeutung zu, da im Fall der Uneinbringlichkeit…
…nichts geändert hat. Für die Höhe der Raten ist - bei Erfüllung der Voraussetzungen - allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks maßgebend, wobei - wie bereits erwähnt - eine "bequeme" Ratenzahlung mit monatlichen Raten von € 50,00 auf Dauer dem Strafzweck zuwider liefe. Angesichts der Tatsache, dass laut…
…Beschwerdeführer sich bereits vor Fälligkeit der Geldstrafe und der Kosten bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz um eine Gewährung von Ratenzahlungen bemüht hat. Allerdings wäre bei der von ihm beantragten Entrichtungsweise die gänzliche Abstattung der Schuld erst im Jahr 2014 erreicht. Diese langjährige Zahlung von Raten…
…von einer "bequemen" Ratenzahlung iSd VwGH-Erkenntnisses Zl. 2003/13/0084 (noch) nicht die Rede sein könne. Weiters könne auch bei einer (im Falle einer antragsgemäßen Bewilligung gegebenen) Laufzeit von rund sechs Jahren nicht davon ausgegangen werden, dass die Zahlungserleichterung damit in einer Art gewährt…
…von € 850,00 + € 180,00 = € 1.030,00. Die verbleibenden € 380,00 werde er regelmäßig bezahlen. Aufgrund der derzeitigen Einkommenssituation sei selbstverständlich auch kein Kredit bei einer Bank erreichbar. Der Beschwerdeführer habe am 16. Juli 2010 die erste Rate von…
…über die gesetzlichen Strafzwecke hinausgehende Härte zu erblicken. Angesichts der Höhe der Geldstrafe und den offenbar äußerst eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten des Bf. erschiene auch im Lichte der jüngeren Judikatur des VwGH zur strafzweckadäquaten Härte bei der ratenweisen Entrichtung von Geldstrafen (vgl. zB VwGH vom 25…
…die er aus Freundschaft eingegangen sei, schlagend werden. Er habe Raten in der Höhe von 300,00 € monatlich angeboten, da laut Rechtsprechung bei höheren Geldstrafen und entsprechender finanzieller Situation auch ein mehrjähriger Abstattungszeitraum in Betracht kommen könne. Diese Geldstrafe sei auch die einzige Strafe…
…Strafe in der Höhe von 5.000,00 € sei nicht gefährdet und der diesbezüglichen Begründung im Bescheid vom 12. Dezember 2011 auch nicht entgegen tritt. Die Bewilligung der beantragten Zahlungserleichterung kommt daher bereits aus Rechtsgründen nicht in Betracht. Selbst bei Vorliegen der vom Gesetz…
…von € 8.000,00 monatliche Raten, beginnend ab November 2008 bis einschließlich Februar 2010 in Höhe von € 500,00, jeweils fällig am 15. des Monats, gewährt werden. Die Bewilligung erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine…
…den Zahlungsverpflichtungen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen (VwGH 21.1.2004, 2001/16/0371). Angesichts der Tatsache, dass die Abstattung der Geldstrafe bei den angebotenen Minimalraten von € 120,00 mehr als 5 Jahre in Anspruch nehmen würde, die Bw. nach eigenen Angaben derzeit keine Einkünfte…
…von 200,00 €, jeweils fällig am 15. des Monats, gewährt. Die nach Abstattung der Raten verbleibende Restzahlung ist samt Nebengebühren im Anschluss an die letzte Rate zu entrichten. Die Bewilligung erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine…
…0371), diesem Aspekt keine eigenständige Bedeutung (mehr) zukommt, zumal ja der Behörde ohnehin die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zahlungserleichterung losgelöst von den Wünschen des Antragstellers und in einer auch das gewollte Strafübel noch aufrechterhaltenden Art zu gewähren. Es besteht aber die nach der Bestimmung des …
…2011 verhängten Geldstrafe in Höhe von € 14.000,00 beginnend mit Juli 2011 monatliche Raten in Höhe von € 200,00, jeweils fällig am 15. des Monates, gewährt. II. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe…
…einschließlich Mai 2014 monatliche Raten in Höhe von € 50,00, jeweils fällig am 15. des Monates, gewährt. Der darüber hinaus verbleibende Rückstand ist am 15. Juni 2014 fällig. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt…
…zu gewähren, in Summe sohin € 1.800,00. Die Restzahlung von € 720,00 werde am 05.07.2012 geleistet werden. Eine andere Form der Tilgung des Strafbetrages sei derzeit nicht möglich, da er derzeit und in weiterer Folge ein halbes Jahr bei einer…
…September 2008 fünf monatliche Raten in Höhe von € 200,00 und eine Restzahlung von € 4.358,00 gewährt, wobei die erste Rate am 8. Oktober 2008 bereits entrichtet wurde. Damit wurden zwischenzeitig bei geändertem Sachverhalt angemessene Raten zur Entrichtung der am Strafkonto offen…
…Oktober 2007 veranlassten Vorführung zum Strafantritt im Wege der Sicherheitsbehörden wurde von diesen mitgeteilt, dass sich der Bf. am 3. September 2007 bei der zuständigen Meldebehörde nach Griechenland abgemeldet habe und eine Ausschreibung im EKIS veranlasst worden sei. Nachdem mit Schreiben des Bundesministerium für Inneres…
…einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geld-strafe ist vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einem dem Bestraften zugefügten Übel, das ihn künftig von der Begehung strafbarer Hand-lungen…
…losgelöst von den Wünschen der Antragstellerin Zahlungserleichterungen ohne Bindung an den gestellten Antrag zu gewähren und die Entrichtung der Geldstrafe in Raten in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt als auch die wirtschaftliche Existenz der Beschwerdeführerin bei Anspannung aller ihrer…