…Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a FLAG haben Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren…
…steuerpflichtig sei, vermag der Bf für seine Beschwerde ebenso nichts zu gewinnen. Wie oben dargelegt genügt zum Einen bei ausländischen Staatsangehörigen/Drittstaatsangehörigen ein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht für den Anspruch auf FB, sondern müssen zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen nach § 2…
…Da im Inland keine Beschäftigung im Sinne der EU-Verordnung 883/2004 vorhanden ist, sie im Ausland beschäftigt sind, besteht der Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe in l1. Bei der Berechnung der Ausgleichszahlung werden die ausländischen Familienleistungen für die Kinder den inländischen Familienleistungen für…
…österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen; kein Anspruch besteht jedoch, wenn die…
…Wäre dies der Fall und fiele der Sachverhalt tatsächlich auch unter Unionsrecht, so wäre der verwirklichte Sachverhalt, wenn nach dem Amtssitzabkommen kein Anspruch gegeben wäre, im Anschluss daran gesondert nach den Grundsätzen der VO (EG) 883/2004, VO (EG) 987/2009 und VO (EU) 1231…
…muss angenommen werden, dass im obengenannten Zeitraum kein Anspruch auf Ausgleichs/Differenzzahlung bestanden hat bzw. besteht." Am 06.06.2019 langte beim Finanzamt ein Schriftsatz nachstehenden Inhalts ein: "Ich erhebe innerhalb offener Frist gegen den Abweisungsbescheid auf Ausgleichzahlung für meine Tochter n ab Oktober 2018…
…ergeben, dass für S.I. in Österreich nie polizeiliche Meldedaten erfasst wurden. Auch für D.V. ist kein inländischer Hauptwohnsitz vermerkt. Allerdings scheint er im ZMR mit der im FB angegebenen Wohnadresse vom 26. Jänner 1999 bis 29. September 2000 als Nebenwohnsitz auf. Vom 20…
…in der Schweiz nach § 8a FLAG erfüllt; andererseits liegt dann jedoch keine nach § 2 Abs. 2 FLAG für den FB-Anspruch primär geforderte Haushaltszugehörigkeit (= tatsächliche Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft) bei Ihnen mehr vor. Ein FB-Anspruch bestünde daher nach § 2 Abs. 2 zweiter Satz FLAG…
…nachgehe und auch eine einer (inländischen) Beschäftigung gleichgestellte Situation (Bezug von Arbeitslosengeld; Notstandshilfe, …) vorliege, bestehe nach den Vorschriften der VO 883/04 (Art. 68 Abs. 1) bzw. der DVO 987/09 kein (berechtigter) Anspruch auf die Gewährung von Ausgleichszahlungen (für) Familienbeihilfe (FB). Mit persönlich…
…überschritten, und davon wird jedenfalls dann auszugehen sein, wenn ein Arbeitnehmer an mehr als 20 % der Arbeitstage nicht pendelt, so besteht keine Grenzgängereigenschaft und kein inländische Besteuerungsanspruch. Dabei ist es nach dem Abkommenswortlaut und der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.11.1962, 364/61) unerheblich…
…in Österreich nicht vor. Wenn aber keine Anzeichen vorliegen, dass der Bf eine sonstige selbständige/gewerbliche Tätigkeit von Österreich aus ausübte, kann der Art. 11 der VO, (siehe oben unter „Rechtsausführungen“) nicht zur Anwendung kommen. Somit hat der Bf im Streitzeitraum keinen Anspruch auf Familienbeihilfe…
…die abverlangten Unterlagen nicht vorgelegt worden wären, sodass angenommen werden müsste, dass im Streitzeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. Am 7.4.2014 legte der Bf das Rechtsmittel der Beschwerde ein und führte dazu aus, dass die angeforderten Unterlagen, im speziellen die Anmeldebescheinigungen für die…
…2005 zuerkannt wurde, voraussetzt, dass sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten. Es wurde darauf hingewiesen, dass darin der Gesetzgeber ausgedrückt habe, dass die Deckung der typischen Unterhaltsansprüche durch die öffentliche Hand den Anspruch auf FB ausschließe. Damit kam der VwGH zum Ergebnis, dass in…
…8 Abs. 5 FLAG 1967 erfüllt, der Anspruch auf Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages für dieses gemäß § 8 Abs. 5 FLAG 1967 erheblich behinderte Kind aber dennoch verneint wird, weil in bezug auf dieses erheblich behinderte Kind keine der (Grund)Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit…
…gewährt. 3. In der Beschwerde vom 6. Mai 2021 brachte der Bf vor, der Bezug inländischer Familienbeihilfe sei für den Anspruch auf den Familienbonus Plus nicht zwingend; einen solchen habe der Bf, da er für sein in Deutschland lebendes Kind Unterhalt leiste. Der Beschwerde beigelegt…
…In Folge wurde dieser als "Schüler", zuletzt gültig bis 15.2.2023 bewilligt. Auf Grund der gegebenen Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern und des Aufenthaltstitels "Schüler/Student" besteht in Österreich kein Anspruch auf die Familienbeihilfe." Daraufhin stellte die Bf. den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde…
…12.2007, RV/2945-W/07). Bei ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen genügt ein inländischer Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Inland (s § 2 Abs. 1) sowie der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland (s § 2 Abs. 8) für den Anspruch auf die Familienbeihilfe nicht. Bei Fremden…
…7.2005 bis 31.12.2005 nicht erfüllt. Auch ab 1.1.2006 bis 16.8.2006 weist der Versicherungsdatenauszug keine Versicherungszeiten aus, jedoch ist § 3 Abs. 1 in folgender Fassung in Kraft: "Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe…
…keine Unterstützung der Jungendwohlfahrtspflege oder Sozialhilfe. Die Bw. wies nochmals auf ihre zielstrebige Verfolgung des Studiums in Österreich hin (Vorlage eines Sammelzeugnisses bis zum Wintersemester 2008 / 2009). Über die Berufung wurde erwogen: § 6 (1) Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besagt: Anspruch auf Familienbeihilfe haben auch minderjährige…
…Mai 2010 gültigen Fassung regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist. Da somit kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, war Ihre Beschwerde abzuweisen. Der Vorlageantrag wurde begründet wie folgt…